1372 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Gesundheitsausschusses

über die Regierungsvorlage (1340 der Beilagen): Vereinbarung gemäß Art 15a B-VG über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens

Die Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens, BGBl. I Nr. 105/2008, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 199/2013,tritt mit 31. Dezember 2016 außer Kraft. Für die Jahre 2017 bis 2021 wurde ein neuer Finanzausgleich abgeschlossen.

Zur Umsetzung des Finanzausgleiches für die Jahre 2017 bis 2021 ist der Abschluss einer Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens unter Berücksichtigung der gleichzeitig abzuschließenden Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG Zielsteuerung-Gesundheit erforderlich. Die bisherige Finanzierungssystematik bleibt grundsätzlich unverändert aufrecht.

Inhaltliche Schwerpunkte dieser Vereinbarung in wechselseitiger Übereinstimmung mit der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG Zielsteuerung-Gesundheit und unter besonderer Berücksichtigung der Patientenorientierung sind insbesondere:

1.      Intensivierung der erforderlichen Strukturveränderungen im intra- und extramuralen Bereich,

2.      sektorenübergreifende Finanzierung von ambulanten Leistungen,

3.      Forcierung der Maßnahmen zur Sicherstellung einer integrativen und sektorenübergreifenden Planung, Steuerung und Finanzierung des gesamten Gesundheitswesens,

4.      zur Effektivitäts- und Effizienzsteigerung eine flächendeckende verbindliche Verankerung der Qualitätsarbeit auf allen Ebenen des Gesundheitswesens,

5.      die Verbesserung des Nahtstellenmanagements zwischen den verschiedenen Leistungserbringern,

6.      Unterstützung der Arbeiten zum Auf- und Ausbau der für das Gesundheitswesen maßgeblichen Informations- und Kommunikationstechnologien (e-Health, z.B. ELGA, eCard, Telegesundheitsdienste),

7.      bei der gemeinsamen Steuerung und Weiterentwicklung des österreichischen Gesundheitswesens ist der Grundsatz zu beachten, dass die für die Planung zuständigen Entscheidungsträger auch für die Finanzierung verantwortlich sein müssen und dass zwischen den Gesundheitssektoren das Prinzip „Geld folgt Leistung“ gilt,

8.      Berücksichtigung von Public Health-Grundsätzen insbesondere mit Hinblick auf Prävention und Versorgung von chronischen Krankheiten wie zum Beispiel Diabetes Mellitus Typ II oder Demenz sowie Forcierung einer wirkungsorientierten Gesundheitsförderung.

Zur Realisierung dieser Schwerpunkte wird weiterhin eine Bundesgesundheitsagentur auf Bundesebene und Landesgesundheitsfonds auf Länderebene zur regionen- und sektorenübergreifenden Planung, Steuerung und zur Sicherstellung einer gesamthaften Finanzierung des gesamten Gesundheitswesens vorgesehen und die entsprechende Bereitstellung von Mitteln der Bundesgesundheitsagentur und der Landesgesundheitsfonds geregelt. Insbesondere werden auch Mittel zur Förderung des Transplantationswesens und zur Finanzierung wesentlicher Gesundheitsförderungs- und Vorsorgeprogramme sowie Behandlungsmaßnahmen von überregionaler Bedeutung vorgesehen und es sollen zukünftig Mittel zur Stärkung der ambulanten Versorgung, insbesondere der Primärversorgung, sowie zum Aufbau von neuen überregionalen Versorgungsangeboten und zum Aufbau von überregional erforderlicher Infrastruktur zweckgewidmet werden.

 

 

 

Der Gesundheitsausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 30. November 2016 in Verhandlung genommen. Gemäß § 37 Abs. 2 GOG-NR beschloss der Gesundheitsausschuss einstimmig, Abgeordneten Dr. Marcus Franz zur Teilnahme an der Sitzung mit beratender Stimme beizuziehen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Dietmar Keck die Abgeordneten Dr. Eva Mückstein, Dr. Erwin Rasinger, Mag. Gerald Loacker, Dr. Andreas F. Karlsböck, Dr. Marcus Franz, Erwin Spindelberger, Ulrike Weigerstorfer, Ing. Markus Vogl, Ulrike Königsberger-Ludwig sowie die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen
Dr. Sabine Oberhauser, MAS und die Ausschussobfrau Abgeordnete
Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein.

 

 

Bei der Abstimmung wurde mit Stimmenmehrheit (dafür: S, V, G dagegen: F, N, T) beschlossen, dem Nationalrat die Genehmigung des Abschlusses dieser Vereinbarung zu empfehlen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Gesundheitsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

Der Abschluss der Vereinbarung gemäß Art 15a B-VG über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens (1340 der Beilagen) wird genehmigt.

Wien, 2016 11 30

                                   Dietmar Keck                                                 Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein

                                   Berichterstatter                                                                            Obfrau