1383 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Forschung, Innovation und Technologie

über die Regierungsvorlage (1350 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem ein Innovationsstiftung-Bildung-Gesetz erlassen und das Einkommensteuergesetz 1988 und das Körperschaftsteuergesetz 1988 geändert werden (Innovationsstiftungsgesetz – ISG)

Der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf schlägt die Einrichtung einer Innovationsstiftung für Bildung vor, die vom Bund mit 50 Mio. Euro dotiert werden und die Möglichkeit haben soll, private Mittel einzuwerben. Diese Stiftung soll nachhaltige Entwicklungs-, Transformations- und Wandelprozesse im Bildungswesen initiieren bzw. unterstützen, die Produktion neuer bzw. grundlegend neuartiger Erkenntnisse und die Schaffung von neuen Handlungsräumen für Bildung und bildungsrelevante Innovation durch wissenschaftliche Forschung und die Entwicklung und Erschließung der Künste fördern sowie die Umsetzung von systemisch ausgerichteten Pionier- und Modellprojekten, die thematische, strukturelle und prozessbezogene Innovationsimpulse im österreichischen Bildungssystem setzen, ermöglichen und dabei technologische, ökonomische, soziale und kulturelle Innovationen verbinden.

 

Der Ausschuss für Forschung, Innovation und Technologie hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 30. November 2016 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen der Berichterstatterin, der Abgeordneten Dr. Angelika Winzig, die Abgeordneten Brigitte Jank, Mag. Elisabeth Grossmann, Dr. Nikolaus Scherak und Dipl.-Ing. Gerhard Deimek sowie der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie Mag. Jörg Leichtfried, der Staatssekretär im Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft Dr. Harald Mahrer und die Ausschussobfrau Abgeordnete Dr. Ruperta Lichtenecker.

 

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit (dafür: S,V,G,N, dagegen: F, nicht anwesend: T) beschlossen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Forschung, Innovation und Technologie somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (1350 der Beilagen) die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2016 11 30

                            Dr. Angelika Winzig                                                   Dr. Ruperta Lichtenecker

                                 Berichterstatterin                                                                           Obfrau