1384 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Forschung, Innovation und Technologie

über den Antrag 1924/A(E) der Abgeordneten Philip Kucher, Eva-Maria Himmelbauer, BSc, Dr. Ruperta Lichtenecker, Ulrike Weigerstorfer, Claudia Angela Gamon, MSc (WU), Kolleginnen und Kollegen betreffend die Evaluierung der österreichischen Forschungsförderung

sowie

über den Antrag 457/A(E) der Abgeordneten Rouven Ertlschweiger, MSc, Kolleginnen und Kollegen betreffend Evaluierung der österreichischen Forschungsförderung,

über den Antrag 1821/A(E) der Abgeordneten Ulrike Weigerstorfer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Transparenz bei der Vergabe von Forschungsmitteln und

über den Antrag 1822/A(E) der Abgeordneten Ulrike Weigerstorfer, Kolleginnen und Kollegen betreffend mehr Effizienz bei der Forschungsfinanzierung

Die Abgeordneten Philip Kucher, Eva-Maria Himmelbauer, BSc, Dr. Ruperta Lichtenecker, Ulrike Weigerstorfer, Claudia Angela Gamon, MSc (WU), Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag 1924/A(E) am 24. November 2016 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Mit dem Bericht Bund 2016/8 hat der Rechnungshof die Forschungsfinanzierung in Österreich sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene analysiert.

Der Rechnungshof stellte dabei für das Jahr 2015 fest, dass von öffentlichen Einrichtungen insgesamt ca. 3,8 Mrd. € in die Finanzierung von Forschung investiert wurden, wovon mit ca. 84% der Bund den Hauptanteil trug. Dabei stellte er ebenfalls fest, dass die Plausibilität der F&E-Mittel des Bundes – gemessen nach dem Frascati-Handbuch der OECD – bei über 96 Prozent lag.

Am 15.11.2016 ergaben die von EUROSTAT vorgestellten Zahlen, dass Österreich mit einer Forschungsquote von 3,07 Prozent (des BIP) nach Schweden mit 3,26 Prozent innerhalb der EU um einen Platz aufholen konnte und nunmehr über die zweithöchste Forschungsquote innerhalb der Union verfügt. Im Lichte dieser positiven Entwicklung muss unser Ziel sein, die österreichische Forschungsförderung weiter zu entwickeln, um auch künftig an der Weltspitze zu stehen.

Dennoch kritisierte der Rechnungshof die Vielzahl an verschiedenen Akteuren in der österreichischen Forschungsfinanzierung, insbesondere hob er die Mehrfachstrukturen auf Bundes- und Landesebene hervor. Eine genauere Analyse ist daher notwendig, um festzustellen, wo im Detail Optimierungspotenzial in der Forschungsförderung besteht.

Auch die vom Rechnungshof angeführte Kosten-Nutzen-Analyse einer Forschungsförderungsdatenbank muss durchgeführt werden, um den genauen Zweck und die Funktionalität einer solchen und eine allfällige Integration in bereits bestehende Datenbanken zu prüfen.“

 

Die Abgeordneten Rouven Ertlschweiger, MSc, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag 457/A(E) am 23. Mai 2014 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Wissenschaft und Grundlagenforschung bilden den ersten und sehr wichtigen Schritt in der Innovationskette. Zumal in den entwickelten Ländern der Einheit von Lehre und Forschung große Bedeutung beigemessen wird, korreliert hochwertige Wissenschaft weitgehend auch mit hochwertiger universitärer Ausbildung. Hohe Kompetenzen und Reputation der Professoren und Forscher an den Hochschulen und der Wissenschaftler an außeruniversitären Forschungsinstitutionen ziehen engagierte Studenten an und führen zu einer hohen Zahl gut ausgebildeter Studienabgänger. Dies ist ein wesentliches Element der Standortattraktivität für innovationsorientierte Unternehmen. Wissenschaft, Grundlagenforschung und Ausbildung sollten daher auch in Zeiten der Budgetknappheit forciert und ausreichend dotiert werden. Angesichts dieses Faktums ist die Tatsache, dass trotz der massiven Budget- und Schuldenproblematik Österreichs die Mittel für diesen Sektor nicht reduziert werden, positiv zu bewerten. Im Lichte der Mittelknappheit ist jedoch in Zukunft ein gezielterer Einsatz der Mittel notwendig. Dies ergibt sich auch aus der Tatsache, dass Österreich im internationalen Vergleich in den Leistungs-Rankings wesentlich weiter zurück liegt als beim Mitteleinsatz. Während sich die F&E-Quote mit 2,81% des BIP im EU-Vergleich durchaus sehen lassen kann, ist der Output, der mit diesem Mitteleinsatz erzielt wird, bescheiden. So befindet sich Österreich nach dem Union Innovation Scoreboard (Grundlage für den europäischen Innovationsvergleich) nicht unter den Innovation Leaders, sondern nur unter den Innovation Followers und verliert laufend an Boden (2010 Platz 7, 2011 Platz 8, 2012 Platz 9). Auch im Global Competitiveness Ranking des Weltwirtschaftsforums liegt Österreich mit Position 16 deutlich hinter den innovativsten Volkswirtschaften. Es wäre daher von Nutzen, in österreichweiten Hochschul- und Forschungsplänen festzulegen, welche volkswirtschaftlich wichtigen Themen Schwerpunkte an den einzelnen Hochschulen und somit auch der Mittelzuweisung bilden, wobei der Lehre und Ausbildung Priorität beizumessen ist (Top-down-Steuerung). In diesem Sinne ist auch das in der Pilotphase befindliche Konzept der kapazitäts- und wirkungsorientierten Studienplatzfinanzierung und Budgetierung fortzusetzen. Auch Synergien zwischen den Hochschultypen sind verstärkt zu nutzen. Die Zuweisung der Forschungsmittel ist auf eine limitierte Anzahl leistungsstarker Institutionen (Hochschulen, außeruniversitären Forschungsstätten wie Österreichische Akademie der Wissenschaften, Ludwig Boltzmann Gesellschaft usw.) zu konzentrieren. Die Leistungsstärke hat durch eine sorgfältige Evaluation ermittelt zu werden.“

Der Ausschuss für Forschung, Innovation und Technologie hat den Entschließungsantrag 457/A(E) in seiner Sitzung am 26. Juni 2014 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters, des Abgeordneten Rouven Ertlschweiger, MSc, die Abgeordneten Philip Kucher und Dr. Angelika Winzig.

Auf Antrag des Abgeordneten Philip Kucher beschloss der Ausschuss mit Stimmenmehrheit (dafür: S, V, dagegen: F, G, T, N), die Verhandlung über die Vorlage zu vertagen.

In seiner Sitzung am 24. Juni 2015 hat der Ausschuss für Forschung, Innovation und Technologie die Verhandlung über den gegenständlichen Entschließungsantrag 457/A(E) wieder aufgenommen.

An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Rouven Ertlschweiger, MSc, Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Sigrid Maurer und Konrad Antoni.

Auf Antrag des Abgeordneten Konrad Antoni beschloss der Ausschuss für Forschung, Innovation und Technologie mit Stimmenmehrheit (dafür: S,V, dagegen: F,G,T,N), die Verhandlung über die Vorlage neuerlich zu vertagen.

Die Abgeordneten Ulrike Weigerstorfer, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag 1821/A(E) am 21. September 2016 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Der Rechnungshofbericht über die Forschungsfinanzierung in Österreich analysiert auf den Seiten 34 - 44 unter anderem auch die Transparenz bei der Vergabe der Forschungsmittel. Damit es zu keinen Mehrfachförderungen desselben Projektes kommt, gibt es die Transparenzdatenbank. Leider musste der Rechnungshof feststellen, dass diese ausbaufähig ist, d.h. noch Mängel aufweist. Konkret lesen wir im RH-Bericht:

‚Die Transparenzdatenbank genügte im gegenwärtigen Ausbaustadium nicht dem Erfordernis einer österreichweiten Forschungsförderungsdatenbank. Zum einen beinhaltete die Transparenzdatenbank bei den Bundesleistungen lediglich abgewickelte Zahlungen, nicht aber bestehende Förderungsanträge oder -zusagen; mögliche unerwünschte Mehrfachförderungen (derselben Projekte) konnten daher durch die implementierte Ausbaustufe der Transparenzdatenbank weiterhin nicht ausgeschlossen werden. Zum anderen reichte auch die Tiefe der Datenerfassung für eine Forschungsförderungsdatenbank nicht aus (keine oder unzureichende Information zu Projekttitel oder -inhalt). Ferner fehlten in der Transparenzdatenbank - mangels einer weitgehenden Vereinbarung zwischen Bund und Ländern bzw. einer entsprechenden Verfassungsbestimmung - jegliche personenbezogene Daten und Informationen über Auszahlungen von Länderleistungen.‘[1]

Weiters kritisiert der Rechnungshof auch die komplexe und unübersichtliche Struktur der Forschungsfinanzierung und verlangt:[2]

              eine einheitliche Datenbank, die Forschungsförderungsleistungen österreichweit umfassend     und vollständig erfasst,

              eine Prüfung, ob eine Integration der bestehenden länder- oder bundesspezifischen      Datenbanken in eine umfassende österreichweite Forschungsförderungsdatenbank möglich           wäre,

              ein Gesamtüberblick über die F&E-Finanzierungsquellen der EU und über die F&E-   Rückflüsse aus dem EU-Haushalt nach Österreich,

              Ausweitung des Kreises der Zugriffsberechtigten bei der Bundesforschungsdatenbank um die     Forschungsförderungsagenturen,

              möglichst zeitnahe Eintragungen in die Bundesforschungsdatenbank, um einen Überblick         über vergebene Forschungsförderungen und -aufträge auf einem aktuellen Stand zu          ermöglichen.

Um international zu bestehen und weiterzukommen, müssen wir unsere Forschung stärken, leistungsfähiger machen und die begrenzten Ressourcen klug einsetzen. Ohne mehr auf Transparenz und damit bessere Effizienz des Mitteleinsatzes bei der Forschungsfinanzierung zu setzen, werden wir international nicht mithalten können.

Der Ausschuss für Forschung, Innovation und Technologie hat den Entschließungsantrag 1821/A(E) in seiner Sitzung am 6. Oktober 2016 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin, der Abgeordneten Ulrike Weigerstorfer, die Abgeordneten Claudia Angela Gamon, MSc (WU), Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller, Sigrid Maurer und Philip Kucher sowie der Staatssekretär im Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft Dr. Harald Mahrer.

Auf Antrag der Abgeordneten Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller beschloss der Ausschuss für Forschung, Innovation und Technologie mit Stimmenmehrheit (dafür: S,V,T, dagegen: F,G,N), die Verhandlung über die Vorlage zu vertagen.

Die Abgeordneten Ulrike Weigerstorfer, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag 1822/A(E) am 21. September 2016 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Das Team Stronach kritisiert seit langem den Förderdschungel‘ in Österreich. Auch hat der Rechnungshof den überbordenden Personaleinsatz im Bereich der Forschungsfinanzierung auf Bundes- und Landesebene kritisiert. Wie im Rechnungshofbericht wieder festgestellt wurde, hat Österreich insgesamt 216 Organisationen, die Förderungen vergeben. Zudem gibt es 24 Intermediäre. (Bei den Bundesministerien sind 113 Organisationseinheiten mit F&E-Angelegenheiten befasst und zehn Intermediäre (z.B. FFG, FWG und aws). Bei den Ländern waren 103 Organisationseinheiten mit F&E-Angelegenheiten befasst sowie 14 Intermediäre einbezogen.)

Entsprechend hoch war auch der Personalstand:

 

Die Tabelle zeigt, dass zum Prüfzeitraum des Rechnungshofes österreichweit für Forschungsfinanzierung im Jahr 2014 57,7 Mio. Euro für 810,72 VBÄ angefallen sind.

‚Die Vielzahl an Akteuren - zahlreiche Organisationseinheiten des Bundes und der Länder sowie Intermediäre des Bundes und der Länder - führte zu einem unübersichtlichen System bei der Forschungsfinanzierung in Österreich‘, so der Rechnungshof im Bericht vom 24. Juni 2016. Weiter kritisiert der Rechnungshof, dass es durch diese komplizierte und unübersichtliche Struktur auf beiden Ebenen (Bund und Länder) zu Mehrfachstrukturen in der Forschungsfinanzierung gekommen ist, was zu Ineffizienzen führt.

Um mehr Effizienz in die Forschungsfinanzierung zu bringen, wäre eine Umstrukturierung dringend notwendig, so dass die Anzahl der betrauten Organisationen verringert wird. Dies würde neben einer klareren Struktur auch zu einem niedrigeren Personalstand führen, wodurch die Personalkosten insgesamt gesehen sinken würden.

Der Ausschuss für Forschung, Innovation und Technologie hat den Entschließungsantrag 1822/A(E) in seiner Sitzung am 6. Oktober 2016 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin, der Abgeordneten Ulrike Weigerstorfer, die Abgeordneten Claudia Angela Gamon, MSc (WU), Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller, Sigrid Maurer und Philip Kucher sowie der Staatssekretär im Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft Dr. Harald Mahrer.

Auf Antrag der Abgeordneten Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller beschloss der Ausschuss für Forschung, Innovation und Technologie mit Stimmenmehrheit (dafür: S,V,T, dagegen: F,G,N), die Verhandlung über die Vorlage zu vertagen.

Der Ausschuss für Forschung, Innovation und Technologie hat in seiner Sitzung am 30. November 2016 den gegenständlichen Entschließungsantrag 1924/A(E) in Verhandlung genommen sowie die Verhandlung über die Entschließungsanträge 457/A(E), 1821/A(E) und 1822/A(E) wieder aufgenommen. Gemäß § 40 Abs. 4 GOG beschloss der Ausschuss für Forschung, Innovation und Technologie, der Debatte und Abstimmung den Entschließungsantrag 1924/A(E) zugrunde zu legen.

An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters über den Entschließungsantrag 1924/A(E), des Abgeordneten Philip Kucher, die Abgeordneten Eva-Maria Himmelbauer, BSc, Dr. Nikolaus Scherak, Philip Kucher, Ulrike Weigerstorfer und Dipl.-Ing. Gerhard Deimek sowie der Staatssekretär im Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft Dr. Harald Mahrer und die Ausschussobfrau Abgeordnete Dr. Ruperta Lichtenecker.

Bei der Abstimmung wurde der gegenständliche Entschließungsantrag der Abgeordneten Philip Kucher, Eva-Maria Himmelbauer, BSc, Dr. Ruperta Lichtenecker, Ulrike Weigerstorfer, Claudia Angela Gamon, MSc (WU), Kolleginnen und Kollegen einstimmig beschlossen.

Es besteht Einvernehmen darüber, dass die Entschließungsanträge 457/A(E), 1821/A(E) und 1822/A(E) als miterledigt zu gelten haben.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Forschung, Innovation und Technologie somit den Antrag, der Nationalrat wolle die angeschlossene Entschließung annehmen.

Wien, 2016 30 11

                                   Philip Kucher                                                          Dr. Ruperta Lichtenecker

                                   Berichterstatter                                                                            Obfrau



[1] Rechnungshofbericht über die Forschungsfinanzierung in Österreich, S. 38 - 39

[2] Rechnungshofbericht über die Forschungsfinanzierung in Österreich, S. 45 - 46