1399 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Finanzausschusses

über die Regierungsvorlage (1252 der Beilagen): Abkommen zwischen der Republik Österreich und Island zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll

Das Abkommen zwischen Island und der Republik Österreich zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll ist gesetzändernd bzw. gesetzesergänzend und bedarf daher der Genehmigung des Nationalrats gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG. Es hat nicht politischen Charakter. Es ist der unmittelbaren Anwendung im innerstaatlichen Rechtsbereich zugänglich, sodass die Erlassung von Gesetzen gemäß Art. 50 Abs. 2 Z 3 B-VG nicht erforderlich ist. Da durch das Abkommen Angelegenheiten des selbständigen Wirkungsbereiches der Länder geregelt werden, bedarf es überdies der Zustimmung des Bundesrates gemäß Art. 50 Abs. 2 Z 2 B-VG.

Mit Island besteht derzeit keine Regelung zur Beseitigung der internationalen Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen. Damit ist der Empfehlung der OECD vom 23. Oktober 1997, derzufolge solche Abkommen zwischen allen Mitgliedsstaaten der OECD abgeschlossen werden sollten, im Verhältnis zu Island nicht umgesetzt. Durch das Fehlen eines Doppelbesteuerungsabkommens besteht daher ein Hindernis zum weiteren Ausbau der wirtschaftlichen Beziehungen zu diesem Staat. Zudem besteht kein Informationsaustausch zwischen den beiden Staaten, der dem OECD-Standard betreffend steuerliche Transparenz und Amtshilfebereitschaft entspricht.

Das Abkommen folgt in größtmöglichem Umfang, d.h. soweit dies mit den wesentlichen außen­steuerlichen Positionen der beiden Vertragsstaaten vereinbar ist, den Regeln des OECD-Musterabkommens i.d.F. Juli 2010.

Mit dem Inkrafttreten des Staatsvertrags werden im Wesentlichen keine finanziellen und keine personellen Wirkungen verbunden sein.

 

Der Finanzausschuss hat den gegenständlichen Staatsvertrag in seiner Sitzung am 30. November 2016 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters Abgeordneten Ing. Hermann Schultes die Abgeordneten Dr. Rainer Hable, Mag. Bruno Rossmann, Mag. Roman Haider und Mag. Maximilian Unterrainer sowie der Bundesminister für Finanzen Dr. Johann Georg Schelling.

 

Bei der Abstimmung wurde einstimmig beschlossen, dem Nationalrat die Genehmigung des Abschlusses dieses Staatsvertrages zu empfehlen.


Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Finanzausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

Der Abschluss des Staatsvertrages: Abkommen zwischen der Republik Österreich und Island zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll (1252 der Beilagen) wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG genehmigt.

Wien, 2016 11 30

                          Ing. Hermann Schultes                                                   Ing. Mag. Werner Groiß

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann