1401 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Wirtschaft und Industrie

über den Antrag 1906/A der Abgeordneten Mag. Andreas Schieder, Dr. Reinhold Lopatka, Heinz-Christian Strache, Dr. Eva Glawischnig-Piesczek, Ing. Robert Lugar, Mag. Dr. Matthias Strolz, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Sanierung des Parlamentsgebäudes (Parlamentsgebäudesanierungsgesetz, PGSG) geändert wird

Die Abgeordneten Mag. Andreas Schieder, Dr. Reinhold Lopatka, Heinz-Christian Strache, Dr. Eva Glawischnig-Piesczek, Ing. Robert Lugar, Mag. Dr. Matthias Strolz, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 22. November 2016 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Zu 1. (§ 5 Absatz 1):

Die Ergänzung dient der Erleichterung der operativen Projektabwicklung im Bereich der für das Projekt erforderlichen Zusammenarbeit der Parlamentsgebäudesanierungsgesellschaft m.b.H. mit der Parlamentsdirektion.

Zu 2. (§ 5 Absatz 2):

Seitens der Parlamentsdirektion werden dem Projekt „Sanierung Parlament“ in Form der Parlamentsgebäudesanierungsgesellschaft m.b.H. Leistungen zur Verfügung gestellt, die sich im Wesentlichen in die folgenden Bereiche aufgliedern:

•       Räumlichkeiten sowie damit verbundene Infrastrukturleistungen (Energie, Reinigung, Sicherheit etc.)

•       Büroausstattung, EDV-Infrastruktur und EDV-Dienstleistungen, Kommunikationsausstattungen, etc.

•       Personalleistungen im Zusammenhang mit dem Projekt „Sanierung Parlament“

•       Sonstige Leistungen (Drucksorten, Post, Expedit etc.)

Im Geltungsbereich des Parlamentsgebäudesanierungsgesetzes hat die Parlamentsdirektion bzw. die Projektgesellschaft derzeit keine Vergütungen im Sinne der §§ 63 Abs. 1 und Abs. 2 und 64 BHG 2013 in Verbindung mit der Leistungsabgeltungs-Verordnung 2013 (LA-V 2013) bzw. § 76 BHG 2013 für die Überlassung von den Liegenschaften des Bundes bzw. mit diesen Räumlichkeiten verbundene Infrastrukturleistungen zu entrichten.

Auch Sachleistungen sind im Wege des § 75 Abs 1 Z 3 BHG 2013 von der Leistungsabgeltungs-VO 2013 ausgenommen, da Sachleistungen, die in diesem Sinne an Dritte geleistet werden, nicht unter den Leistungsbegriff der LA-V 2013 fallen.

Für alle anderen angeführten benötigten Leistungsgruppen – Personalleistungen, EDV-Dienstleistungen sowie sonstige Leistungen (Drucksorten, Post, Expedit, etc.) bestünde jedoch grundsätzlich die Verpflichtung der Bezahlung eines angemessenen Entgelts entsprechend den Bestimmungen der LA-VO 2013. Aufgrund einer aus einer Vergütung gemäß LA-VO 2013 resultierenden „In-Sich-Vergütung“ (Republik Österreich, vertreten durch die Parlamentsdirektion – Parlamentsgebäudesanierungsgesellschaft m.b.H.) wäre dies weder einer Erhöhung der Transparenz dienlich und zudem der gesteigerte Verwaltungsaufwand nicht gerechtfertigt. Die vollständige Abbildung der Kosten für die Sanierung des Parlamentsgebäudes sowie für die Interimslokation und Übersiedelung erfolgt in der Kosten- und Leistungsrechnung und ist im Detailbudget 02.01.06 "Parlamentssanierung und Interimslokation" auch öffentlich nachvollziehbar.

Zu 3. (§ 5 Absatz 3):

Diese Änderung dient der Klarstellung, dass nicht nur Verfügungen über Bundesvermögen, sondern sämtliche Vermögensverfügungen im Anwendungsbereich des Parlamentsgebäudesanierungsgesetzes (§ 1 Absatz 2) in Zusammenhang mit dem Projekt „Sanierung Parlament“ (u.a. Grundstücksübertragungen zur Schaffung eines arrondierten Bauplatzes) von den im § 5 Absatz 3 angeführten Steuern befreit sind.“

 

Der Ausschuss für Wirtschaft und Industrie hat den gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am 30. November 2016 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligte sich der Berichterstatter Abgeordneter Franz Kirchgatterer. Der Geschäftsführer der Parlamentsgebäude-sanierungsgesellschaft m. b. H. Mag. Alexis Wintoniak stand dem Ausschuss als Auskunftsperson zur Verfügung.

 

Bei der Abstimmung wurde der Gesetzentwurf einstimmig angenommen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Wirtschaft und Industrie somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2016 11 30

                             Franz Kirchgatterer                                                              Peter Haubner

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann