1413 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft

über die Regierungsvorlage (1263 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Lebensmittelbewirtschaftungsgesetz 1997 geändert wird

Das Lebensmittelbewirtschaftungsgesetz 1997, BGBl. Nr. 789/1996, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 50/2012, tritt mit 31. Dezember 2016 außer Kraft, falls es nicht weiter verlängert wird. Die Wirtschaftslenkungsgesetze (Lebensmittelbewirtschaftungs-, Versorgungs-sicherungs- und Energielenkungsgesetz) regeln – wie zum Teil schon aus ihren Titeln hervorgeht – die Bewirtschaftung von verschiedenen Warengruppen und Energieträgern. Alle drei Gesetze haben das Ziel, den gesetzlichen Rahmen zur Bewältigung von außerordentlichen Krisenfällen abzugeben, und können erst durch die Erlassung entsprechender Verordnungen aktiviert werden.

An ein Auslaufen des Lebensmittelbewirtschaftungsgesetzes ist nicht gedacht, da die Notwendigkeit eines gesetzlichen Instrumentariums besteht, um im Falle von Verknappungserscheinungen, die nicht mit marktwirtschaftlichen Maßnahmen behoben werden können, die Bevölkerung mit Lebensmitteln zu versorgen und um allfällige völkerrechtliche Verpflichtungen umsetzen zu können.

Das Lebensmittelbewirtschaftungsgesetz wurde bisher immer nur befristet verlängert, zuletzt um zehn Jahre. Es soll daher wiederum eine Verlängerung des Lebensmittelbewirtschaftungsgesetzes um weitere zehn Jahre erfolgen.

Die einzige inhaltliche Änderung besteht in einer Adaptierung der Bestimmung betreffend Kundmachung von Verordnungen.

Die in Z 1 vorgesehene Erlassung der Kompetenzdeckungsklausel stützt sich auf Art. 10 Abs. 1 Z 1
B-VG und die folgenden Novellierungsanordnungen stützen sich auf die Kompetenzdeckungsklausel.

 

Der Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 6. Dezember 2016 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters Abgeordneten Erwin Preiner die Abgeordneten Dipl.­Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Franz Leonhard Eßl, Leopold Steinbichler und Harald Jannach sowie der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Dipl.-Ing. Andrä Rupprechter und der Ausschussobmann Abgeordneter Jakob Auer.

 

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit (dafür: S, V, N, dagegen: F, G, T) beschlossen.

 

Ein im Zuge der Debatte von dem Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber eingebrachter Abänderungsantrag fand keine Mehrheit (dafür: G, N, T, dagegen: S, V, F).


 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (1263 der Beilagen) die verfassungs­mäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2016 12 06

                                  Erwin Preiner                                                                       Jakob Auer

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann