Vorblatt

 

Ziel(e)

 

-       Sicherstellung der Wettbewerbsfähigkeit der landwirtschaftlichen Betriebe durch die schrittweise Einführung des Regionalmodells bis 2019

-       Aufrechterhaltung der Almbewirtschaftung

 

Inhalt

 

Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):

 

-       schrittweise Anpassung der Direktzahlungen

-       Einführung einer gekoppelten Zahlung für den Auftrieb von Rindern, Schafen und Ziegen auf Almen

 

Wesentliche Auswirkungen

Durch die schrittweise Anpassung werden für die einzelnen Betriebsinhaber abrupte finanzielle Auswirkungen beim Übergang auf das Regionalmodell vermieden. Die gekoppelte Zahlung dient der Aufrechterhaltung der Bewirtschaftung der Almen. Da die Maßnahmen vollständig durch Mittel aus dem EU-Haushalt (EGFL) finanziert werden, beschränken sich die finanziellen Auswirkungen auf den bei der Implementierung entstehenden Aufwand der Zahlstelle (AMA).

 

Finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt und andere öffentliche Haushalte:

 

Die Finanzierung der 1. Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik erfolgt zur Gänze aus Mitteln des EU-Haushalts (Europäischer Garantiefonds für die Landwirtschaft - EGFL). Die nationale Obergrenze für Österreich gemäß Anhang II Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 beträgt 693,065 Mio. € (für das Jahr 2015), 692,421 Mio. € (für das Jahr 2016), 691,754 Mio. € (für das Jahr 2017) und 691,746 Mio. € (für das Jahr 2018).

Unter "Bundesmittel" ist der zusätzliche Aufwand der AMA für die Umsetzung des geänderten Politikrahmens dargestellt. Zusätzliche Mittel sind nicht erforderlich. Eine Untergliederung, wie weit der AMA-Aufwand auf einen im MOG 2007 geregelten Spielraum zurückzuführen ist oder sich bereits aus unmittelbar anwendbarem EU-Recht ergibt, wurde nicht vorgenommen. Weiters wurde der Tatsache Rechnung getragen, dass der größere Teil der Umsetzungsarbeiten der AMA bereits im Jahr 2014 zu erfolgen hat.

 

Finanzierungshaushalt für die ersten fünf Jahre

in Tsd. €

2014

2015

2016

2017

2018

Nettofinanzierung Bund

‑5.252

‑1.750

0

0

0

 

Finanzielle Auswirkungen pro Maßnahme

 

Maßnahme

2014

2015

2016

2017

2018

Bundesmittel

5.251.948

1.750.399

0

0

0

 

Auswirkungen auf Unternehmen:

Mit der Zahlung für Junglandwirte wird die frühzeitige Übergabe/Übernahme des landwirtschaftlichen Betriebs und damit der Start in die Selbständigkeit finanziell unterstützt.

 

Auswirkungen auf die Umwelt:

Mit der Greening-Zahlung, für die 30% der nationalen Obergrenze fixiert sind, werden umweltfreundliche Landbewirtschaftungsmethoden gefördert. Konkret sind die die Anbaudiversifizierung, die Verpflichtung zur Erhaltung des Dauergrünlands, wobei umweltsensibles Dauergrünland auszuweisen und unter besonderen Schutz zu stellen ist, sowie die Nutzung von Flächen im Umweltinteresse, wie zum Beispiel Brache, Erhaltung von Landschaftselementen oder Anbau stickstoffbindender Pflanzen. Die Greening-Verpflichtung bezieht sich dabei auf die gesamte beihilfefähige Fläche des Betriebs. Weitere positive Auswirkungen auf Seen, Fließgewässer und Grundwasser ergeben sich durch die - im Rahmen von Cross Compliance bestehende - Verknüpfung von z.B. Einhaltung des Nitrat-Aktionsprogramms gemäß Richtlinie 91/676/EWG zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen ("Nitrat-Richtlinie"), ABl. Nr. L 375 vom 31.12.1991 S. 1, zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1882/2003, ABl, Nr. 284 vom 31.10.2003 S. 1, Schutz des Grundwassers vor Verunreinigung sowie Anlegung von Pufferstreifen entlang von Gewässern mit dem vollständigen Erhalt von Direktzahlungen.

 

Auswirkungen auf Kinder und Jugend:

Die Zahlung für Junglandwirte schafft einen Anreiz zur frühzeitigen Übernahme landwirtschaftlicher Betriebe und damit den Start in die Selbständigkeit.

 

In den weiteren Wirkungsdimensionen gemäß § 17 Abs. 1 BHG 2013 treten keine wesentlichen Auswirkungen auf.

 

Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union:

Der Entwurf enthält, soweit er über die EU-rechtlich geforderte Präzisierung hinausgeht, die erforderlichen flankierenden Regelungen zu Verordnungen der Europäischen Union bzw. die Ausgestaltung des den Mitgliedstaaten eingeräumten Spielraums.

 

Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens:

Keine

 

Wirkungsorientierte Folgenabschätzung

 

Änderung des MOG 2007

 

Einbringende Stelle:

BMLFUW

Laufendes Finanzjahr:

2014

 

Inkrafttreten/

Wirksamwerden:

2014

 

 

Beitrag zu Wirkungsziel oder Maßnahme im Bundesvoranschlag

 

Das Vorhaben trägt dem Wirkungsziel "Sicherung der flächendeckenden landwirtschaftlichen Produktion, der in- und ausländischen Absatzmärkte, der nachhaltigen Ernährung und der Versorgung mit heimischen Qualitätsprodukten." der Untergliederung 42 Land-, Forst- und Wasserwirtschaft bei.

 

Problemanalyse

 

Problemdefinition

Mit der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP 2020) wurde den potenziellen Herausforderungen, Zielen und Ausrichtungen der GAP nach 2013 Rechnung getragen. Der neue Politikrahmen ist auf die Förderung der Wettbewerbsfähigkeit, der nachhaltigen Entwicklung und der Innovation in der Landwirtschaft ausgerichtet und schafft Bedingungen, mit denen die Landwirte (auch in Form von Erzeugergemeinschaften) den auf sie zukommenden wirtschaftlichen und ökologischen Herausforderungen besser begegnen können. Die Direktzahlungen sollen ein stabiles Einkommen bei gleichzeitig ausgewogenerer Umverteilung gewährleisten, wobei bestimmte Empfänger (Kleinerzeuger, Junglandwirte, gefährdete Erzeugungssektoren/-regionen) gezielt angesprochen werden sollen. Besonderes Augenmerk soll auch auf die Beachtung/Förderung grundlegender umweltfreundlicher Landbewirtschaftungsmethoden gerichtet werden. Mit den Verordnungen (EU) Nr. 1305 bis 1308/2013 wurden vier Basisrechtsakte zur GAP 2020 verlautbart. Für das Jahr 2014 enthält die Verordnung (EU) Nr. 1310/2013 Übergangsregeln betreffend Direktzahlungen.

Die nationale Umsetzung der den Mitgliedstaaten dabei offen stehenden inhaltlichen Spielräume im Bereich der gemeinsamen Marktorganisation, der Direktzahlungen und der betreffenden horizontalen Vorschriften erfolgt mit dem MOG 2007.

Das Arbeitsprogramm der österreichischen Bundesregierung für die Jahre 2013 bis 2018 hält zu dieser Thematik Folgendes fest:

- Umsetzung eines österreichweit einheitlichen Regionalmodells ohne produktionsbezogene Koppelungen für Acker-, Dauerkultur- und Grünlandflächen (inkl. einmähdiges Grünland). Für Hutweiden/Almflächen wird eine differenzierte Flächenzahlung sowie eine tierbezogene Zahlung für den Almauftrieb vorgesehen

- Übergangsregelung: Sicherstellung der Wettbewerbsfähigkeit der landwirtschaftlichen Betriebe durch eine schrittweise Einführung des Regionalmodells bis 2019 (5x20% Schritte ab 2015)

- Attraktive Kleinlandwirteregelung und Junglandwirteunterstützung

Anzahl der von den einzelnen Maßnahmen (potenziell) betroffenen Betriebsinhaber:

Von rund 130.000 Betriebsinhabern erhalten derzeit 114.000 Betriebsinhaber Direktzahlungen. Damit sind zumindest 16.000 weitere Betriebsinhaber (mit z.B. ausschließlich Dauerkulturflächen oder Maßnahmen der 2. Säule der GAP) potenzielle Nutznießer der Reform.

24.000 Betriebsinhaber haben im Jahr 2013 Rinder, Schafe oder Ziegen auf Almen (342.000 ha Almfutterfläche) aufgetrieben.

Die Kleinerzeugerregelung kommt für 22.000 Betriebsinhaber (mit mindestens 1,5 ha beihilfefähiger Fläche) und die Zahlung für Junglandwirte für 10.000 Betriebsinhaber (2.000 neue Betriebsinhaber/Jahr) in Betracht.

Die Vorgaben gemäß Arbeitsprogramm werden mit dem vorliegenden Vorschlag umgesetzt. Weiters sind noch Festlegungen zum Ausmaß der jeweiligen Obergrenze und der nationalen Reserve wie auch zur möglichen Gewährung von Direktzahlungen enthalten und für die technische Ausgestaltung Verordnungsermächtigungen vorgesehen. Für das Jahr 2014 sollen kleinere Betriebsinhaber von der linearen Kürzung des Werts der Zahlungsansprüche ausgenommen werden, damit sind 65.000 Betriebsinhaber von dieser Kürzung nicht betroffen.

 

Nullszenario und allfällige Alternativen

Auf Basis der EU-Vorgaben (Verordnungen (EU) Nr. 1305 bis 1308/2013 sowie 1310/2013) kann die bisherige Verteilung der Betriebsprämie nicht unverändert beibehalten werden. Ohne Ausgestaltung der den Mitgliedstaaten offen stehenden Spielräume ergäbe sich insbesondere folgende Situation:

- sofortiger Umstieg auf einheitlichen Wert pro Zahlungsanspruch für gesamtes Bundesgebiet

- Zugangsbeschränkung zur Betriebsprämienregelung auf bisherige Empfänger von Direktzahlungen

- keine Berücksichtigung der unterschiedlichen Produktionspotenziale der Flächen (z.B. Almflächen)

- mangels klarer Vorgaben zur Junglandwirteregelung Schwierigkeiten bei der tatsächlichen Gewährung

- keine Bedachtnahme auf Kleinerzeuger

- Übertragung der Zahlungsansprüche ohne Restriktionen (bei flächenungebundener Übertragung)

Die Werte der derzeitigen Zahlungsansprüche reichen von 0,37 €/ha bis 6.823 €/ha; eine sofortige Anpassung hätte einen einheitlichen Wert von 284 €/ha (195 € Basisprämie und 89 € Ökologisierungskomponente) zur Folge.

Ohne Berücksichtigung der extensiveren Bewirtschaftung von Alm- und Hutweideflächen (einschließlich sofortiger Anpassung des Werts der Zahlungsansprüche) würden sich ab 2015 folgende Änderungen bei den Direktzahlungen (auf Bundeslandebene) ergeben:

Burgenland - 5,7 %

Kärnten + 19,9 %

Niederösterreich - 17,3 %

Oberösterreich - 20,0 %

Salzburg + 78,9 %

Steiermark + 6,4 %

Tirol + 135,5 %

Vorarlberg + 78,0 %

Wien -8,9 %

 

Vorhandene Studien/Folgenabschätzungen

Kirner, Leopold: GAP bis 2020: mögliche Auswirkungen der Legislativvorschläge auf typische Betriebe in Österreich;

EU-Folgenabschätzung zu: "Die gemeinsame Agrarpolitik bis 2020", SEK(2011) 1154 endg/2

 

Interne Evaluierung

 

Zeitpunkt der internen Evaluierung: 2019

Evaluierungsunterlagen und -methode: 2019 ist Ende des Anpassungszeitraums, zu diesem Zeitpunkt ist ein einheitlicher Wert der Zahlungsansprüche im gesamten Bundesgebiet erreicht. Gleichzeitig sind auch Erfahrungswerte mit der gekoppelten Stützung auf Almen verfügbar.

Als Grundlage dienen die Daten der AMA im Zusammenhang mit der Gewährung der Basisprämie (Auswertung aus der Zahlungsanspruchs-Datenbank gemäß Art. 68 Abs. 1 lit. c Verordnung (EU) Nr. 1306/2013) sowie zur Inanspruchnahme der gekoppelten Stützung (INVEKOS-Datenbank der AMA) sowie Daten aus dem Grünen Bericht.

Ebenso werden die im Rahmen der Überwachung und Bewertung der GAP gemäß Art. 110 der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 der Europäischen Kommission bereitzustellenden Informationen herangezogen.

 

Ziele

 

Ziel 1: Sicherstellung der Wettbewerbsfähigkeit der landwirtschaftlichen Betriebe durch die schrittweise Einführung des Regionalmodells bis 2019

 

Beschreibung des Ziels:

Für die einzelnen Betriebsinhaber soll der Wechsel vom derzeitigen Betriebsprämienmodell (mit historisch begründeten Werten der Zahlungsansprüche) auf das Regionalmodell österreichweit (einheitlicher Wert der Zahlungsansprüche) vorsehbarer gestaltet werden, damit diese noch allfällig notwendige Maßnahmen bei der Bewirtschaftung bzw. Betriebsführung treffen können und damit abrupte finanzielle Auswirkungen beim Übergang auf Regionalmodell vermieden werden.

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Die einzelnen Betriebsinhaber erhalten Direktzahlungen in unterschiedlicher Höhe. Diese Zahlungen sind zum einem abhängig von den in einem Bezugszeitraum, der nunmehr Jahre zurückliegt, gewährten Zahlungen und zum anderen von allfällig aktuell gehaltenen Rindern, für die die Mutterkuh- oder Milchkuhprämie gewährt wird. Insbesondere unterscheidet sich die Höhe der Direktzahlungen auch je nach Betriebstypus und Bewirtschaftungsintensität.

Der mit dem Regionalmodell vorgesehene österreichweit einheitliche Wert der Zahlungsansprüche - und damit einheitliche Zahlung pro ha beihilfefähiger Fläche - ist nach zwischenzeitiger schrittweiser Anpassung der betriebsindividuellen Direktzahlungen erreicht.

 

Ziel 2: Aufrechterhaltung der Almbewirtschaftung

 

Beschreibung des Ziels:

Zur Pflege und Erhaltung der Almflächen und Aufrechterhaltung der Bewirtschaftung ist eine Beweidung mit raufutterverzehrenden) Tieren erforderlich. Der bisher in Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 73/2009 enthaltene GLÖZ-Standard (Mindestbesatzdichte und/oder andere geeignete Regelungen), der im Rahmen der durch die INVEKOS-CC-V erfolgten Umsetzung ein Beweiden der Almflächen verlangt hat, entfällt, sodass durch andere Maßnahmen die Almbewirtschaftung sichergestellt werden soll.

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Vorgabe, dass Flächen unter Hintanhaltung einer Verwaldung, Verbuschung oder Verödung durch entsprechende Pflegemaßnahmen in einem zufrieden stellenden agronomischen Zustand zu erhalten sind. Für bestimmte Dauergrünlandflächen, wie Almen und Hutweiden, muss eine jährliche Nutzung des Aufwuchses durch Ernten oder Beweiden erfolgen (vgl. Z 8 der Anlage zu § 5 Abs. 1 der INVEKOS-CC-V 2010, BGBl. II Nr. 492/2009.

Auch wenn die auf Basis des Art. 4 Abs. 1 lit. c der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 festzulegenden Kriterien bzw. Mindestaktivitäten keine Bezugnahme auf Produktion bzw. Tierhaltung mehr erlauben, ist sichergestellt, dass die traditionelle Almbewirtschaftung (durch möglichst weitgehende Beibehaltung der bisherigen Auftriebszahlen) fortgeführt wird.

 

Maßnahmen

 

Maßnahme 1: schrittweise Anpassung der Direktzahlungen

Beschreibung der Maßnahme:

Die Festlegung der Anpassungsschritte (5 x 20%) sowie der einzubeziehenden Zahlungen (die im Jahr 2014 erhaltene Betriebsprämie und Rinderprämien) wird mit der Novelle zum MOG 2007 klargestellt.

Anlässlich der Erstzuweisung der Zahlungsansprüche 2015 werden von der AMA auf einzelbetrieblicher Basis die 2014 erhaltenen Zahlungen gegenübergestellt ("Ausgangswert") und der Anpassung unterzogen.

 

Umsetzung von Ziel 1

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

unterschiedliche Höhe der "Ausgangswerte" pro ha beihilfefähiger Fläche (Bandbreite des Werts der Zahlungsansprüche von 0,37 € bis 6.823 €/Zahlungsanspruch; der (rechnerische) Mittelwert beträgt 282 €. Zusätzlich erhalten bestimmte Betriebsinhaber Rinderprämien für Mutter- und Milchkühe).

einheitlicher Wert der Zahlungsansprüche; 2019 soll der österreichweit einheitliche Wert der Zahlungsansprüche 195 € betragen, zusätzlich mit der Greening-Zahlung von 89 € ergeben sich 284 €/ha.

 

Maßnahme 2: Einführung einer gekoppelten Zahlung für den Auftrieb von Rindern, Schafen und Ziegen auf Almen

Beschreibung der Maßnahme:

Das Vorsehen einer gekoppelten Zahlung, die Bestimmung des Prämiensatzes je Kategorie und der maximal förderfähigen Obergrenze erfolgt durch die Novelle zum MOG 2007. Ergänzende Detailvorschriften, wie z.B. Haltedauer, werden durch Verordnung geregelt.

Die erforderlichen Schritte im Zusammenhang mit der Beantragung, Kontrolle und Auszahlung erfolgen durch die AMA.

 

Umsetzung von Ziel 2

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Im Antragsjahr 2013 wurden 317.482 Rinder und 124.739 Schafe/Ziegen auf Almen aufgetrieben.

Die Anzahl der im Antragsjahr 2019 jeweils aufgetriebenen Tiere entspricht weitgehend der 2013 aufgetriebenen Anzahl an Tieren.

 

Abschätzung der Auswirkungen

 

Finanzielle Auswirkungen für alle Gebietskörperschaften und Sozialversicherungsträger

 

Finanzielle Auswirkungen für den Bund

 

– Ergebnishaushalt – Laufende Auswirkungen

 

in Tsd. €

2014

2015

2016

2017

2018

Personalaufwand

3.890

1.297

0

0

0

Betrieblicher Sachaufwand

1.362

454

0

0

0

Aufwendungen gesamt

5.252

1.751

0

0

0

 

Personalaufwand: Für die Personentage wurde ein durchschnittlicher Satz von 556 € (konkret 584 € für EDV und 528 € für sonstiges Personal) herangezogen, für 2014 wurden 6.998 Personentage und für 2015 wurden 2.332 Personentage zugrunde gelegt.

Die Kosten des Personalaufwands gliedert sich auf in

- Cross Compliance Kontrollberichte, Erfassungsmasken und Berechnung (425.000 €)

- Cross Compliance Frühwarnsystem (82.000 €)

- Implementierung/Anpassung der Kontrollberichte für gekoppelte Zahlung (200.000 €)

- Implementierung gekoppelte Zahlung (650.000 €)

- Implementierung Basisprämie, Greening-Zahlung, Junglandwirte-Zahlung, Kleinerzeugerregelung (3.750.000 €)

- Adaptierung betr. Übertragung von Zahlungsansprüchen (80.000 €)

umgerechnet in Anzahl Personentage à 556 €

 

Betrieblicher Sachaufwand: Für den betrieblichen Sachaufwand wurden pauschal 35% des Arbeitsplatzaufwands herangezogen.

 

Aus dem Vorhaben ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen für Länder, Gemeinden und Sozialversicherungsträger.

Auswirkungen auf die Verwaltungskosten für Bürger/innen und für Unternehmen

 

Auswirkungen auf die Verwaltungskosten für Unternehmen

 

Das Vorhaben hat keine wesentlichen Auswirkungen auf die Verwaltungslasten für Unternehmen.

 

Erläuterung:

Trotz Änderung des Prämiensystems (Aufteilung in Basisprämie und Ökologisierungskomponente, gekoppelte Prämien, Zahlung für Junglandwirte sowie Kleinerzeugerregelung) ergeben sich nur geringfügige Auswirkungen für die Antragsteller, da der Inhalt der zu liefernden Informationen im Wesentlichen unverändert bleibt.

 

Unternehmen

 

Auswirkungen auf die Kosten- und Erlösstruktur

Inanspruchnahme der Zahlung für Junglandwirte in Höhe von 25% der nationalen Durchschnittszahlung/Zahlungsanspruch für die ersten 5 Jahre nach Betriebsübernahme

 

Quantitative Auswirkungen auf die Kosten- und Erlösstruktur von Unternehmen

 

Betroffene Gruppe

Anzahl der Fälle

Be-/Entlastung pro Unternehmen

Gesamt

Erläuterung

Junglandwirte

10.000

11.300

113.000.000

71 € mal 32 ha (Durchschnittsgröße der Betriebe mal 5 Jahre)

 

Auswirkungen auf die Übernahme/die Übertragung von Unternehmen

Anreiz zur frühzeitigeren Übernahme des landwirtschaftlichen Betriebs

 

Quantitative Auswirkungen auf einzelne Phasen des Unternehmenszyklus

 

Betroffene Gruppe

Anzahl der Betroffenen

Quelle/Erläuterung

Junglandwirte

10.000

Daten der AMA betr. Bewirtschafterwechsel (mit Beschränkung auf fachliche Qualifikation)

 

Gesamtwirtschaftliche Auswirkungen

Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt finden sich in der Wirkungsdimension Soziales.

 

Nachfrageseitige Auswirkungen

 

Das Vorhaben hat keine wesentlichen nachfrageseitigen Auswirkungen.

 

Erläuterung

Durch den Zugang zur Betriebsprämienregelung, der nach Ablauf der Übergangsperiode vom Ausmaß der bisher erhaltenen Direktzahlungen unabhängig ist, können sich durch die Anpassung auf einen einheitlichen Wert der Zahlungsansprüche Verschiebungen bei den einzelnen Begünstigten und damit bei deren Verhalten in Bezug auf Investitionen und/oder Konsum ergeben.

Auswirkungen auf die Umwelt

 

Auswirkungen auf Wasser

 

Das Vorhaben hat keine wesentlichen Auswirkungen auf Seen, Fließgewässer oder das Grundwasser.

 

Erläuterung

Auswirkungen auf Seen, Fließgewässer und Grundwasser ergeben sich durch die - im Rahmen des Cross Compliance bestehende - Verknüpfung von z.B. Nitrat-Richtlinie, Schutz des Grundwassers vor Verunreinigung sowie Anlegung von Pufferstreifen entlang von Gewässern mit dem vollständigen Erhalt von Direktzahlungen. Da die Cross Compliance-Verpflichtungen inhaltlich unverändert geblieben sind, sind keine wesentlichen Auswirkungen zu erwarten.

 

Sonstige wesentliche Umweltauswirkungen

Mit der Greening-Zahlung (Zahlung für dem Klima- und Umweltschutz förderliche Landbewirtschaftungsmethoden), für die 30% der nationalen Obergrenze fixiert sind, werden umweltfreundliche Landbewirtschaftungsmethoden gefördert. Konkret sind dies die Anbaudiversifizierung, die Verpflichtung zur Erhaltung des Dauergrünlands, wobei umweltsensibles Dauergrünland auszuweisen und unter besonderen Umbruchsschutz zu stellen ist, sowie die Nutzung von Flächen im Umweltinteresse, wie zum Beispiel Brache, Erhaltung von Landschaftselementen oder Anbau stickstoffbindender Pflanzen. Die Greening-Verpflichtung bezieht sich dabei auf die gesamte beihilfefähige Fläche des Betriebs.

Auswirkungen auf Kinder und Jugend

 

Durch die Zahlung für Junglandwirte wird ein Anreiz zur frühzeitigen Betriebsübernahme geschaffen.

 


Anhang mit detaillierten Darstellungen

 

Detaillierte Darstellung der finanziellen Auswirkungen

 

Bedeckung

 

in Tsd. €

2014

2015

2016

2017

2018

Auszahlungen/ zu bedeckender Betrag

5.252

1.750

 

 

 

 

in Tsd. €

Betroffenes Detailbudget

Aus Detailbudget

2014

2015

2016

2017

2018

gem. BFRG/BFG

42.01.02 Beteiligungen

 

3.939

1.313

 

 

 

gem. BFRG/BFG

42.02.01 Ländliche Entwicklung

 

1.313

438

 

 

 

 

Erläuterung der Bedeckung

Die Bedeckung erfolgt einerseits im Rahmen der laufenden Transfers für verbundene Unternehmen (Administration der Agrarmarkt Austria) (Budgetposition 42.01.02.00/741100) sowie für die INVEKOS-Implementierungsmaßnahmen im Rahmen der technischen Hilfe (Budgetpositionen 42.02.01.01/7340030 und 7340431 sowie 42.02.01.02/7340430). Zusätzliche Mittel sind nicht erforderlich.

 

Laufende Auswirkungen

 

Personalaufwand

 

Maßnahme / Leistung

Körpersch.

Anzahl

Aufwand pro MA

2014

2015

2016

2017

2018

 

Bund

6.997

556,00

3.890.332

 

 

 

 

 

 

2.332

556,00

 

1.296.592

 

 

 

SUMME

 

 

 

3.890.332

1.296.592

 

 

 

 

 

 

2014

2015

2016

2017

2018

GESAMTSUMME

 

3.890.332

1.296.592

 

 

 

 

 

 

2014

2015

2016

2017

2018

VBÄ GESAMT

 

 

 

 

 

 

 

Aufwand in der AMA zur Implementierung der GAP, berechnet mit einem Personentage-Durchschnittswert von 556 €, 75% der Implementierungskosten wurden für das Jahr 2014 angesetzt (da die meisten Arbeiten 2014 vorbereitet werden müssen) und 25% für das Jahr 2015

 

Arbeitsplatzbezogener betrieblicher Sachaufwand

 

 

Körperschaft

2014

2015

2016

2017

2018

Arbeitsplatzbezogener betrieblicher Sachaufwand

Bund

1.361.616

453.807

 

 

 

 

Der Arbeitsplatzbezogene betriebliche Sachaufwand wurde mit 35% berechnet.

 

Angaben zur Wesentlichkeit

 

Nach Einschätzung der einbringenden Stelle sind folgende Wirkungsdimensionen vom gegenständlichen Vorhaben nicht wesentlich betroffen im Sinne der Anlage 1 der WFA-Grundsatzverordnung.

 

Wirkungs­dimension

Subdimension der

Wirkungsdimension

Wesentlichkeitskriterium

Verwaltungs- kosten

Verwaltungskosten für Unternehmen

Mehr als 100 000 € an Verwaltungskosten für alle Betroffenen pro Jahr

Gleichstellung von Frauen und Männern

Direkte Leistungen

-       Bei natürlichen Personen mehr als 400 000 € pro Jahr und ein Geschlecht ist unterrepräsentiert: unter 30% in der Zielgruppe/den Kategorien der Zielgruppe oder bei den Begünstigten (Inanspruchnahme der Leistung)

-       Bei Unternehmen/juristischen Personen mehr als 2,5 Mio. € pro Jahr und ein Geschlecht ist unterrepräsentiert: unter 30% bei den Beschäftigten bzw. 25% bei den Leitungspositionen oder unter 30% bei den NutzerInnen/Begünstigten

Gesamt- wirtschaft

Nachfrage

Nachfrageveränderung in Höhe von 40 Mio. € (budgetwirksam oder durch private Nachfrage)

Umwelt

Wasser

-       Auswirkungen auf den ökologischen oder chemischen Zustand von Seen und Fließgewässern oder

-       Auswirkungen auf Menge und Qualität des Grundwassers

Soziales

Arbeitsmarkt

Nachfrageveränderung in Höhe von 40 Mio. € (budgetwirksam oder durch private Nachfrage)

 

Diese Folgenabschätzung wurde mit der Version 3.2 des WFA – Tools erstellt.