1437 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales

über den Antrag 1245/A der Abgeordneten Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem Arbeitsverfassungsgesetz, zuletzt geändert mit BGBl 71/2013, abgeändert wird

Die Abgeordneten Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 18. Juni 2015 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Die Möglichkeit, Menschen auf Grund des Erwerbs eines Pensionsanspruchs kündigen zu können, widerspricht dem Ziel der Erhöhung des effektiven Pensionsantrittsalters. Von besonderer Bedeutung ist dies bei Frauen, die sich einerseits von Frauen gegenüber besonders missgünstig eingestellten politischen Gruppierungen und Lobbies vorwerfen lassen müssen, ein niedrigeres gesetzliches Pensionsalter zu haben, als Männer, aber andererseits gekündigt werden dürfen, wenn sie einen über dem Ausgleichszulagenrichtsatz liegendes Pensionsanspruch haben.

Sofern die Regierung sich mit ihrem Ziel der Erhöhung des effektiven Pensionsatrittsalters (und im Übrigen auch die Judikatur des EuGH) ernst nimmt, so muss sie der Möglichkeit der Kündigung einzig auf Grund des Erreichens eines Pensionsanspruchs ausschließen.

Dieser Gesetzesvorschlag hat das Ziel, Menschen die Erwerbsarbeit auch über das Erreichen des Pensionsanspruchs, also auch über das Erreichen des gesetzlichen Pensionsantrittsalters hinaus, zu ermöglichen, sofern keine anderen Gründe für eine Beendigung des Dienstverhältnisses vorliegen. Er folgt damit der Judikatur des EuGH, in der etwa festgehalten wird, ‚dass Art. 3 Abs. 1 Buchst. c der Richtlinie 76/207 dahin auszulegen ist, dass eine nationale Regelung, die einem Arbeitgeber erlaubt, zur Förderung des Zugangs jüngerer Menschen zur Beschäftigung Arbeitnehmer zu kündigen, die einen Anspruch auf Alterspension erworben haben, eine von dieser Richtlinie verbotene unmittelbare Diskriminierung aufgrund des Geschlechts darstellt, wenn Frauen diesen Anspruch in einem Alter erwerben, das fünf Jahre niedriger ist als das Alter, in dem der Anspruch für Männer entsteht‘ (Rechtssache C-356/09).

Der Vorschlag unterscheidet sich insofern von den bereits bestehenden Bestimmungen der Absätze 3b und 3c, als diese zwar Regelungen für die Feststellung der Sozialwidrigkeit festlegen, aber die Kündigung allein auf Grund des Erreichens eines Pensionsanspruchs nicht ausschließen.

Die gegenwärtig geführte Polemik gegen das Frauenpensionsalter, das ohnehin ab dem Jahr 2024 angehoben wird, ist absurd, wenn Menschen, die länger arbeiten wollen, gegen ihren Willen aus dem Erwerbsprozess geworfen werden.“

 

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Initiativantrag erstmals in seiner Sitzung am 1. Juli 2015 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordneten Mag. Judith Schwentner die Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, August Wöginger, Mag. Gertrude Aubauer, Ing. Markus Vogl, Johann Hechtl, Ulrike Königsberger-Ludwig, Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Mag. Birgit Schatz, Ing. Waltraud Dietrich, Josef Muchitsch und Peter Wurm sowie der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer. Anschließend wurden die Verhandlungen vertagt.

Die Verhandlungen wurden am 10. März 2016 wieder aufgenommen und es meldeten sich die Abgeordneten Ing. Waltraud Dietrich, Mag. Judith Schwentner, Mag. Gerald Loacker, August Wöginger, Ing. Markus Vogl, Dietmar Keck und Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein zu Wort. Die Verhandlungen wurden wiederum vertagt.

In der Sitzung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am 7. Dezember 2016 wurden die Verhandlungen wieder aufgenommen. In der Debatte ergriffen die Abgeordneten Mag. Judith Schwentner, Mag. Gerald Loacker, August Wöginger, Karl Öllinger, Johann Hechtl, Ing. Mag. Werner Groiß, Ing. Waltraud Dietrich, Werner Neubauer, Johann Hell, Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Ing. Markus Vogl und Ulrike Königsberger-Ludwig sowie der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Alois Stöger, diplômé das Wort.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Initiativantrag keine Mehrheit (für den Antrag: F, G, dagegen: S, V, N, T).

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Johann Hechtl gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2016 12 07

                                  Johann Hechtl                                                                  Josef Muchitsch

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann