1443 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales

über die Regierungsvorlage (1344 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsmarktservicegesetz, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz und das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 geändert werden

Die Bundeskompetenz zur Regelung der Artikel 1 bis 3 (Änderungen des Arbeitsmarktservicegesetzes, des Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetzes und des Arbeitslosenversicherungsgesetzes 1977) beruht auf Art. 10 Abs. 1 Z 11 B-VG (Arbeitsrecht und Sozialversicherungswesen).

Die Änderungen der gesetzlichen Grundlagen der Kurzarbeitsregelungen sollen im Hinblick auf zu erwartende nachteilige Folgen insbesondere im Zusammenhang mit dem „BREXIT“ bei Bedarf großzügigere Abgeltungen der Aufwendungen bei Kurzarbeit, welche sich bereits im Zuge der Bewältigung der Folgen der Finanzkrise bewährt haben, ermöglichen.

Die Änderung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes 1977 zur Ermöglichung der so genannten Haushaltsabfrage im Bereich des Zentralen Melderegisters (ZMR), die den Sozialversicherungsträgern zur Feststellung des Anspruches auf Ausgleichzulage bereits zur Verfügung steht, für das Arbeitsmarktservice ist zur Prüfung von Scheinwohnsitzen insbesondere bei Grenzgängern zur Feststellung, ob eine Zuständigkeit Österreichs vorliegt, und bei nicht angegebenen Lebensgemeinschaften zur Feststellung, ob ein Anspruch auf Notstandshilfe besteht, erforderlich.

 

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 7. Dezember 2016 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten August Wöginger die Abgeordneten Peter Wurm, Rainer Wimmer, Mag. Birgit Schatz, Mag. Gerald Loacker, Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein und Josef Muchitsch sowie der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Alois Stöger, diplômé.

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit (dafür: S, V, F, N, T, dagegen: G) beschlossen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (1344 der Beilagen) die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2016 12 07

                               August Wöginger                                                               Josef Muchitsch

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann