1454 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales

über den Antrag 1927/A(E) der Abgeordneten Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Schaffung eines Bundes-Grundsatzgesetzes zur Bedarfsorientierten Mindestsicherung

Die Abgeordneten Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 24. November 2016 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Das System der Bedarfsorientierten Mindestsicherung (BMS) läuft mit 31.12.2016 aus, nachdem zwei Bundesländer Bedingungen zur Fortführung der BMS gestellt haben, die nicht nur unsachlich sind, sondern auch die Bundesverfassung verletzen, die Judikatur des VfGH ignorieren und europäisches wie internationales Recht missachten.

Die Existenz einer einheitlichen Absicherung gegen Armut und soziale Ausgrenzung ist essentiell, da Ausgrenzung dazu führt, dass Menschen jeden Anschluss an diese Gesellschaft verlieren. Dabei geht es nicht allein um finanzielle Existenzsicherung. Zentrales Ziel der Mindestsicherung muss es sein, Menschen in eine Lage zu versetzen, in der sie zukünftig nie mehr von Mindestsicherung abhängig sein müssen. Es geht also darum, die Ursachen der Notlagen zu erkennen und zu überwinden: familiäre Probleme, Verschuldungsproblematiken, Wohnungslosigkeit, gesundheitliche Probleme, Betreuungs- oder Pflegeverpflichtungen.

Eine wesentliche Rolle bei der Überwindung von Problemlagen spielt der Zugang zu Ausbildung und Qualifikation: Schlecht ausgebildete Menschen unter allen Umständen möglichst schnell in Beschäftigung zu bringen, führt zu höherem Druck auf dem Arbeitsmarkt und zu regelmäßig mit durchschnittlich neun Monaten befristeten und sehr schlecht bezahlten Beschäftigungsverhältnissen. In zwangsläufig eintretenden Phasen der Arbeitslosigkeit fallen diese Menschen automatisch in die Mindestsicherung zurück.

Ein nachhaltiger Ausstieg aus der Mindestsicherung kann nur gelingen, wenn ein Mensch nachhaltig in der Lage ist, zumindest € 1.650,- brutto im Monat zu verdienen. Dazu bedarf es jedenfalls auch einer beruflich einsetzbaren Ausbildung.

Ziel der Mindestsicherung ist die ,Bekämpfung und Vermeidung von Armut und sozialer Ausschließung‘. Sie ist daher mit Sicherheit vollständig von der Befugnis des Bundes aus Art. 12. Abs.1 Z.1 B-VG, Grundsatzregelungen zum „Armenwesen“ zu erlassen, die von den Ländern in der Folge einzelgesetzlich umzusetzen sind, erfasst. Angesichts der Tatsache, dass einige Bundesländer die Schaffung einer bundesweit einheitlichen Regelung zur Überwindung von Armut und Ausgrenzung verhindert haben, hat nun der Bund seinen verfassungsmäßigen Spielraum zu nutzen und sicherzustellen, dass österreichweit gemeinsam zielführende Schritte zur Bekämpfung und Vermeidung von Armut und sozialer Ausschließung gesetzt werden.“

 

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 7. Dezember 2016 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordneten Mag. Judith Schwentner die Abgeordneten August Wöginger, Peter Wurm, Mag. Gerald Loacker und Ulrike Königsberger-Ludwig sowie der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Alois Stöger, diplômé.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit (für den Antrag: G, N, dagegen: S, V, F, T).

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Ing. Hermann Schultes gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2016 12 07

                          Ing. Hermann Schultes                                                          Josef Muchitsch

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann