148 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Konsumentenschutz

über den Antrag 119/A(E) der Abgeordneten Ing. Waltraud Dietrich, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Studie zur Evaluierung der Auswirkungen der NFC-Bankomatkarten auf die Konsumenten“

Die Abgeordneten Ing. Waltraud Dietrich, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 29. Jänner 2014 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Die neue NFC-Technologie (Near Field Communication) wurde auf Initiative der EU und der Banken sowie einiger Konzerne seit einigen Monaten in Österreich mehr oder weniger unauffällig eingeführt. NFC ermöglicht eine Bezahlung an Bankomatkassen von Kleinbeträgen von bis zu 25 Euro ohne Einstecken der Karte und Eingabe eines PIN-Codes. Nach fünfmaligen Bezahlen muss der PIN jedoch aus Sicherheitsgründen eingegeben werden. Demnach liegt der maximale Schaden nach Verlust oder Diebstahl der Karte bei 125 Euro. Die verschiedenen Banken handhaben diese Einführung unterschiedlich. Die Bank Austria bietet Karten ohne NFC-Funktion nur auf ausdrücklichen Kundenwunsch an. Bei der Raiffeisen Bank sind alle neu ausgegebenen Bankomartkarten mit der NFC-Funktion ausgestattet, man kann sie innerhalb von zwei Monaten deaktivieren. Ähnliches gilt für die Erste Bank. Kunden der BAWAG P.S.K. können frei wählen.

Der Vorteil der NFC-Funktion wird mit einem schnelleren Bezahlvorgang an den Kassen argumentiert. Dem gegenüber stehen allerdings einige Risiken und Sicherheitslücken. So lassen sich mit einer einfachen Smartphone-App wichtige Bankomatdaten ablesen, wie etwa die Höhe der letzten Transaktionen oder der verfügbare Betrag auf dem Quick-Chip. Dazu muss man die Karte lediglich in die Nähe eines dementsprechend präparierten Handys platzieren. Ferner zeigen Erfahrungen aus Großbritannien, dass dort Karten belastet wurden, die Kunden gar nicht zum Bezahlen ausgewählt wurden. Im Hinblick darauf scheint die Aussage des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz in der Anfragebeantwortung 14318/AB (XXIV.GP), dass die Sorgfaltspflichten, die Konsumentinnen und Konsumenten bei der Aufbewahrung der NFC-Karten treffen, nicht über jene der Bankomatkarte ohne diese Funktion hinausgehen, unrealistisch. Auch in Österreich bestätigte die Arbeiterkammer eine Häufung der Kundenbeschwerden zu NFC.

Die Frage, in wie fern schnelles Bezahlen Auswirkungen auf das Kaufverhalten hat, wird die Zukunft zeigen. Laut einer Arbeiterkammerstudie sind 28 Prozent aller Konsumenten kaufsuchtgefährdet, eine GALLUP-Untersuchung aus 2011 kommt zu dem Ergebnis, dass etwa sieben Prozent der Bevölkerung (das sind 550 000 Menschen) bereits kaufsüchtig sind. Problematisch ist die Neigung zur Kaufsucht im Hinblick auf die zunehmende Privatverschuldung, gerade von jungen Menschen. Bei den 14 bis 24-Jährigen gibt es gemäß der erwähnten AK-Studie einen deutlichen Anstieg an Kaufsuchtgefährdeten (von 34,6 Prozent im Jahr 2008 auf 45,6 Prozent im Jahr 2011).

Um die Auswirkungen und bestehende Sicherheitslücken der NFC-Technologie zu evaluieren, sollte unter Einbindung aller relevanten Stellen (wie z.B. Arbeiterkammer, Banken, Schuldnerberatung …) eine Studie erstellt werden, um gegebenenfalls rechtzeitig gegensteuern zu können.“

 

Der Ausschuss für Konsumentenschutz hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 27. Mai 2014 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen der Berichterstatterin Abgeordneten Ing. Waltraud Dietrich die Abgeordneten Mag. Aygül Berivan Aslan, Mag. Friedrich Ofenauer, Ing. Markus Vogl, Ing. Heinz-Peter Hackl, Konrad Antoni, Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, sowie der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer.

 

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag der Abgeordneten Ing. Waltraud Dietrich, Kolleginnen und Kollegen nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit (für den Antrag: F, G, T, dagegen: S, V, N).

 

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Ing. Markus Vogl gewählt.

 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Konsumentenschutz somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2014 05 27

                               Ing. Markus Vogl                                                         Ing. Waltraud Dietrich

                                   Berichterstatter                                                                            Obfrau