1482 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Außenpolitischen Ausschusses

über den Antrag 1934/A(E) der Abgeordneten Tanja Windbüchler-Souschill, Kolleginnen und Kollegen betreffend Finanzierung von gewaltsamen Konflikten bei der Rohstoffbeschaffung unterbinden

Die Abgeordneten Tanja Windbüchler-Souschill, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 24. November 2016 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Jedes Jahr werden Zinn, Wolfram, Tantal und Gold im Wert von mehreren Millionen Euro aus Konfliktregionen wie etwa der Demokratischen Republik Kongo, Zimbabwe oder Kolumbien in die EU importiert. Bis dato existiert in der EU noch keine bindende Gesetzgebung, die Unternehmen verpflichtet, verantwortungsvoll und transparent Handel mit diesen Mineralien zu betreiben. Am 22.11.2016 kam es erstmals zu einer Einigung auf europäischer Ebene, durch eine EU Verordnung Rahmenbedingungen zu schaffen, um den in Kriegs- und Krisenregionen bewaffneten Gruppen und Organisationen tatsächlich den Geldhahn abzudrehen. Doch der nun erzielte Kompromiss hat Schlupflöcher. Denn die Mehrheit von Unternehmen in der Verarbeitungskette von problematischen Rohstoffen, wie etwa Händler und Importeure von bereits weiterverarbeiteten Rohstoffen sowie Hersteller von Endprodukten, bleiben von den Maßnahmen zur verantwortungsvollen Beschaffung ausgeschlossen; auch außereuropäische Unternehmen, die europäische Firmen beliefern, sind nicht betroffen.

Nur für den Upstream-Bereich der Wertschöpfungskette, also für Importeure von unverarbeiteten Rohstoffen, insbesondere Schmelzer und Veredler, soll die verpflichtende Regelung gelten, dafür zu sorgen, dass Zinn, Tantal, Wolfram, deren Erze und Gold nicht aus Konflikt- und Hochrisikogebieten stammen. Verarbeitende Betriebe in der EU könnten somit Rohstoffe von Schmelzen außerhalb der EU beziehen, die keiner Kontroll- und Sorgfaltspflicht unterliegen. D.h. Unternehmen wie beispielsweise Philipps kann Produkte auf den Markt bringen, die Konfliktmineralien beinhalten, da Hersteller von Smartphones oder Tablets von den verbindlichen Regeln nicht betroffen sein werden.

Zudem lassen die aktuell vorgeschlagenen Schwellenwerte wie beispielsweise bei Gold mit 100 Kilogramm zu, dass Konfliktparteien durch den Verkauf von 99 Kilogramm Gold in der Demokratischen Republik Kongo ca. 7.000 Gewehre kaufen könnten. Durch die Mindestimportmengen wird so eine Vielzahl an Unternehmen aus ihrer Verantwortung entlassen.

Die Kette zwischen militärischen Konflikten und Handel ist somit nicht durchbrochen.

Die österreichische Regierung muss sich dafür einsetzen, dass auf EU Ebene ein verbindliches Gesetz verabschiedet wird, das die Erfüllung der Sorgfaltspflicht für die gesamte Wertschöpfungskette, Upstream und Downstream-Bereiche, vorsieht. Andernfalls kann die Finanzierung von Gewalt und Waffen durch Konfliktmineralien weltweit nicht effektiv eindämmt werden.“

 

Der Außenpolitische Ausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 15. Februar 2017 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen der Berichterstatterin Abgeordneten Mag. Aygül Berivan Aslan der Abgeordnete Anton Heinzl.

 

Auf Antrag des Abgeordneten Anton Heinzl beschloss der Außenpolitische Ausschuss mit Stimmenmehrheit (für den Antrag: S, V, dagegen: F, G, N, T), der Präsidentin des Nationalrates die Zuweisung des gegenständlichen Entschließungsantrages an den Ausschuss für Wirtschaft und Industrie zu empfehlen.

 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Außenpolitische Ausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

 

Wien, 2017 02 15

                       Mag. Aygül Berivan Aslan                                                          Dr. Josef Cap

                                 Berichterstatterin                                                                          Obmann