1497 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales

über den Antrag 1140/A der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsverfassungsgesetz geändert wird

Die Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 20. Mai 2015 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Der erhöhte Kündigungsschutz für ältere Arbeitnehmer_innen hat für den Arbeitsmarkt positive, aber auch negative Folgen. Für jene älteren Arbeitnehmer_innen, die sich in Beschäftigung befinden, führt der erhöhte Kündigungsschutz zu einer Festigung der Arbeitsmarktposition. Dementsprechend ist die Wahrscheinlichkeit einer Weiterbeschäftigung und längeren Arbeitsmarktpartizipation hoch. Doch für jene älteren Arbeitnehmer_innen, die auf der Suche nach einer Beschäftigung sind, hat dieser erhöhte Kündigungsschutz eine negative Wirkung. Er stellt für ältere Arbeitnehmer_innen eine Einschränkung der Chancen auf Wiedererlangung einer Beschäftigung dar.

Internationale Vergleiche zeigen, dass sich das Alter von Arbeitnehmer_innen in Beschäftigung positiv auf die Arbeitsplatzsicherheit auswirkt. Im Gegenzug erhöht sich durch einen höheren Kündigungsschutz aber auch die Unsicherheit einer Wiederbeschäftigung (im Falle von Arbeitslosigkeit). Wir treffen in diesem Zusammenhang auf ein Insider/Outsider-Problem am Arbeitsmarkt. Die Wirkung der bestehenden gesetzlichen Regelung ist für Insider am Arbeitsmarkt (bereits Beschäftigte) konträr zu jener von Arbeitsmarkt-Outsidern, also von jenen, die auf der Suche nach Arbeit sind.

Aus diesem Grund scheint eine Differenzierung der Kündigungsschutzbestimmungen für ältere Out- und Insider am Arbeitsmarkt nötig. Die gegenwärtige Regelung des § 105 Abs. 3b ArbVG sieht für Arbeitnehmer_innen über 50 Jahren einen höheren Kündigungsschutz vor, wenn diese bereits beschäftigt waren bzw. kommt dieser Kündigungsschutz zum Tragen, wenn über 50-Jährige mindestens zwei Jahre im Betrieb beschäftigt sind. Dadurch ergibt sich das beschriebene Problem von unterschiedlichen Wiedereinstellungschancen für ältere und jüngere Arbeitnehmer_innen. Daraus leitet sich jener Insider/Outsider-Effekt ab, der unserer gegenwärtigen Regelung inne wohnt.

Die vorgeschlagene Regelung versucht dementsprechend die Kündigungsschutzregelungen für Insider und Outsider zu differenzieren. Für jene die bereits in Beschäftigung waren, bleibt der erhöhte Kündigungsschutz im Alter erhalten. Für jene, die mit über 50 Jahren auf Arbeitssuche sind, erhöhen sich die Chancen auf eine Arbeitsmarktreintegration - ein Abgleiten in Alterslangzeitarbeitslosigkeit und damit auch in psychische Erkrankungen, Invaliditäts- und Frühpensionen kann reduziert werden, womit auch die Gefahr von Altersarmut sinkt.“

 

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am 1. Juli 2015 erstmals in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Mag. Gerald Loacker die Abgeordneten Mag. Judith Schwentner, August Wöginger, Mag. Gertrude Aubauer, Ing. Markus Vogl, Johann Hechtl, Ulrike Königsberger­Ludwig, Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Mag. Birgit Schatz, Ing. Waltraud Dietrich, Josef Muchitsch und Peter Wurm sowie der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer. Anschließend wurden die Verhandlungen vertagt.

Die Verhandlungen wurden am 28. Juni 2016 wieder aufgenommen und es meldeten sich die Abgeordneten Mag. Michael Hammer, Mag. Gerald Loacker, Johann Hechtl, Mag. Birgit Schatz, Mag. Judith Schwentner, Gabriel Obernosterer, Mag. Gertrude Aubauer, Dr. Dagmar Belakowitsch­Jenewein, Ing. Waltraud Dietrich, Josef Muchitsch, Ulrike Königsberger­Ludwig und Herbert Kickl sowie der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Alois Stöger, diplômé zu Wort. Im Anschluss wurden die Verhandlungen vertagt.

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Initiativantrag abermals in seiner Sitzung am 20. Oktober 2016 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Mag. Birgit Schatz, Mag. Judith Schwentner, Mag. Gerald Loacker, August Wöginger, Katharina Kucharowits, Rainer Wimmer, Ing. Markus Vogl, Ulrike Königsberger-Ludwig, Erwin Spindelberger, Peter Wurm und Herbert Kickl. Anschließend wurden die Verhandlungen vertagt.

Die Verhandlungen wurden am 15. Februar 2017 wieder aufgenommen und es meldeten sich die Abgeordneten Mag. Michael Hammer, Johann Hechtl, Mag. Gerald Loacker, Mag. Birgit Schatz und Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein sowie der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Alois Stöger, diplômé zu Wort.

Im Zuge der Debatte haben die Abgeordneten Johann Hechtl, August Wöginger und Mag. Gerald Loacker einen gesamtändernden Abänderungsantrag eingebracht, der wie folgt begründet war:

„Zu Z 1 (§ 105 Abs 3b):

Entsprechend dem Regierungsprogramm 2013 bis 2018 und dem Arbeitsprogramm der Bundesregierung 2017/2018 soll zum Zweck der Förderung der Einstellung älterer Arbeitnehmer/innen im Falle einer Kündigungsanfechtung wegen Sozialwidrigkeit bei Arbeitnehmer/inne/n, die im Zeitpunkt ihrer Einstellung das 50. Lebensjahr überschritten haben, der allgemeine Kündigungsschutz an den von jüngeren Arbeitnehmer/inne/n angeglichen werden.

Es soll deshalb bei einem Sozialvergleich oder der Prüfung der Sozialwidrigkeit einer Kündigung das Alter nicht mehr gesondert, sondern nach demselben Maßstab wie bei jüngeren Arbeitnehmer/inne/n herangezogen werden.

Zu Z 2 (§ 264 Abs. 31):

Die Neuregelung soll für Arbeitnehmer/innen gelten, deren Arbeitsverhältnis ab dem 1.7.2017 begründet wird.“

Bei der Abstimmung wurde der Gesetzentwurf in der Fassung des oben erwähnten gesamtändernden Abänderungsantrages der Abgeordneten Johann Hechtl, August Wöginger und Mag. Gerald Loacker mit Stimmenmehrheit (dafür: S,V,N,T, dagegen: F,G) beschlossen.

Ferner beschloss der Ausschuss für Arbeit und Soziales mit Stimmenmehrheit (dafür: S,V,G, dagegen: F,N,T) folgende Feststellungen:

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales bekennt sich zu der von der Bundesregierung beschlossenen Beschäftigungsaktion 20.000:

Die Bundesregierung wird im Rahmen der Beschäftigungsaktion 20.000 für über 50-jährige langzeitarbeitslose Menschen 20.000 Arbeitsplätze pro Jahr in Gemeinden, über gemeinnützige Trägervereine und Unternehmen schaffen bzw. fördern und damit die Arbeitslosigkeit in dieser Gruppe halbieren.

Die Beschäftigungsaktion 20.000 wird im Juli 2017 in Form von Pilotprojekten (je Bundesland in einem Bezirk) starten. Das Modell soll so ausgestaltet sein, dass es keine Verdrängungseffekte gibt.

Die Mittel für die Beschäftigungsinitiative werden auf zwei Jahre (bis Juni 2019) befristet zur Verfügung gestellt.

Zur Finanzierung werden für den gesamten Zeitraum der Aktion zusätzlich 200 Millionen Euro zur Verfügung gestellt (zusätzlich zu den passiven Mitteln, die für die betroffenen Arbeitslosen bereits ausgegeben und im Rahmen der Beschäftigungsaktion 20.000 aktiviert werden).

Im Herbst 2018 sollen die Pilotprojekte evaluiert werden. Bei erfolgreicher Evaluierung wird die Beschäftigungsaktion 20.000 fortgesetzt und weitere 200 Millionen Euro für 2019 zur Verfügung gestellt.

Die Pilotprojekte werden durch Coachingmaßnahmen begleitet, um den Übergang in den ersten Arbeitsmarkt aus der geförderten Beschäftigung zu erleichtern. Die Maßnahmen werden aus den aktivierten Arbeitsmarktmitteln gezahlt.

Zur Berichterstatterin für den Nationalrat wurde Abgeordnete Mag. Gertrude Aubauer gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2017 02 15

                          Mag. Gertrude Aubauer                                                        August Wöginger

                                 Berichterstatterin                                                               Obmann-Stellvertreter