153 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales

über den Antrag 385/A der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ausländerbeschäftigungsgesetz, sowie das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz geändert werden

Die Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 24. April 2014 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Die Rot-Weiß-Rot-Karte wurde ins Leben gerufen um gut qualifizierte Arbeitskräfte nach Österreich zu holen, um von deren Fachexpertise profitieren zu können und einem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Leider hat sich herausgestellt, dass die betreffenden Gesetze einige Mängel aufweist. Aus diesem Grund fordern wir eine Änderung des Ausländerbeschäftigungsgesetzes und des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes.

Der Bologna-Prozess und die damit verbundene Neustrukturierung des Universitätsbetriebes und der Studienorganisation führte bekanntlich zu einer dreigliedrigen Einteilung in Bachelor-, Master- und Doktorratsstudien – nicht nur in Österreich. Aus diesem Grund muss ein Bachelor-Studienabschluss endlich als ein vollwertiger Studienabschluss anerkannt wird. Ein erster Schritt dazu soll durch die Anerkennung solcher Abschlüsse von Drittstaatsangehörigen gesetzt werden. Denn durch die derzeitige Gesetzeslage ist der Zugang zur Rot-Weiß-Rot-Karte, für ArbeitnehmerInnen die lediglich über einen Bachelor-Studienabschluss verfügen, verwehrt.

Besonders kritisch ist, dass Drittstaatsangehörige, die einen Studienabschluss von österreichischen Universitäten haben, einen stark eingeschränkten Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt vorfinden. Beispielsweise sind die Einkommensanforderungen zu hoch und machen gegenwärtig rund 2000€/brutto Monatsgehalt aus. Eine Studie der Universität Wien zeigt nämlich, dass das durchschnittliche Einstiegsgehalt von Bachelor-Studienabsolventen bei 1593€, von Diplom-Studienabsolventen bei 1725€ und für Master-Studienabsolventen bei 2141€ liegt.

Nicht nur die Einkommensgrenze muss heruntergesetzt werden, sondern auch die Dauer die für die Suche eine Beschäftigung im Anschluss an ein Studium in Österreich. Gegenwärtig beträgt diese Frist 6 Monate, wobei in dieser Frist auch die 8 Wochen enthalten sind, die etwa für die Ausstellung der Rot-Weiß-Rot-Karte vorgesehen ist. Für StudienabsolventInnen aus Drittstaaten die in Österreich arbeiten wollen, ist diese Frist zu kurz, denn sie werden quasi gezwungen so schnell wie möglich eine Beschäftigung zu finden, die zudem noch den Mindesteinkommensanforderungen entspricht. Hier besteht die Gefahr, dass wesentliche Human Resources die während des Studiums angeeignet wurden verloren gehen.

Die Österreichischen Universitäten werden von der öffentlichen Hand finanziert, doch diese scheint nicht viel Interesse daran zu haben, all jenen StudentInnen die in Österreich einen Studienabschluss erlangt haben, auch die Möglichkeit zu geben, hier eine Anstellung zu finden. Die vorgeschlagene Gesetzesänderung soll diesem Umstand entgegenwirken!“

 

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am 28. Mai 2014 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Mag. Gerald Loacker die Abgeordneten Mag. Alev Korun, Mag. Judith Schwentner, Mag. Michael Hammer, Ulrike Königsberger-Ludwig und Herbert Kickl sowie der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer.

Bei der Abstimmung fand ein im Zuge der Debatte von dem Abgeordneten Mag. Gerald Loacker eingebrachter Abänderungsantrag nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit (für den Antrag: G, N dagegen: S, V, F, T). Ebenso fand der gegenständliche Initiativantrag der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit (für den Antrag: G, N dagegen: S, V, F, T).

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Mag. Michael Hammer gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2014 05 28

                           Mag. Michael Hammer                                               Dr. Sabine Oberhauser, MAS

                                   Berichterstatter                                                                            Obfrau