1530 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Justizausschusses

über die Regierungsvorlage (1517 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Firmenbuchgesetz, das EU-Verschmelzungsgesetz und das Gerichtsgebührengesetz geändert werden (BRIS-Umsetzungsgesetz – BRIS-UmsG)

Die Richtlinie 2012/17/EU zur Änderung der Richtlinie 89/666/EWG sowie der Richtlinien 2005/56/EG und 2009/101/EG in Bezug auf die Verknüpfung von Zentral-, Handels- und Gesellschaftsregistern (im Folgenden: BRIS-Richtlinie), ABl. Nr. L 156 vom 16.06.2012 S. 1, ist bis 8. Juni 2017 umzusetzen.

 

Nach der BRIS-Richtlinie soll der grenzüberschreitender Zugang zu Unternehmensinformationen über das Europäische Justizportal erleichtert werden; außerdem ist in bestimmten Fällen eine automatisierte Kommunikation zwischen den nationalen Registerbehörden der Mitgliedstaaten über eine zentrale "Europäische Plattform" vorgesehen.

 

Zur Umsetzung der BRIS-Richtlinie ist eine Änderung des Firmenbuchgesetzes (FBG), des EU-Verschmelzungsgesetzes (EU-VerschG) und des Gerichtsgebührengesetzes (GGG) erforderlich.

 

Der Justizausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 14. März 2017 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligte sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters Abgeordneten Dr. Johannes Jarolim der Abgeordnete Mag. Bernd Schönegger.

 

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf einstimmig beschlossen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Justizausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (1517 der Beilagen) die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2017 03 14

                            Dr. Johannes Jarolim                                                  Mag. Michaela Steinacker

                                   Berichterstatter                                                                            Obfrau