1550 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Gesundheitsausschusses

über den Antrag 2033/A der Abgeordneten Erwin Spindelberger, Dr. Erwin Rasinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert wird

Die Abgeordneten Erwin Spindelberger, Dr. Erwin Rasinger, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 2. März 2017 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Zu den Z 1 bis 3 (§§ 420 Abs. 3 und 423 Abs. 1 Z 3 ASVG):

§ 420 Abs. 2 ASVG ist seit dem Zeitpunkt der Neufassung des § 420 ASVG mit dem BGBl. I Nr. 20/1994 und somit auch in der geltenden Fassung in Ziffern unterteilt. Die mit dem BGBl. I Nr. 162/2015 vorgenommene Änderung der Verweise in den §§ 420 Abs. 3 und 423 Abs. 1 Z 3 ASVG bedarf daher einer redaktionellen Berichtigung.“

 

Der Gesundheitsausschuss hat den gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am 15. März 2017 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Erwin Spindelberger die Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Dr. Andreas F. Karlsböck, Dr. Eva Mückstein, August Wöginger und Karl Öllinger sowie die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen Dr. Pamela Rendi-Wagner, MSc und die Ausschussobfrau Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein.

Bei der Abstimmung wurde der Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit (dafür: S, V, G, T, dagegen: F, N) beschlossen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Gesundheitsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2017 03 15

                             Erwin Spindelberger                                           Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein

                                   Berichterstatter                                                                            Obfrau