1576 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP
Sammelbericht
des Ausschusses für Petitionen und Bürgerinitiativen
über die Petitionen Nr. 67, 75, 94 und 102 sowie über die Bürgerinitiativen Nr. 69, 98 und 99, 105 und 110
Inhaltsverzeichnis
I. Der Berichtspflicht unterliegende Petitionen und Bürgerinitiativen
1. Petitionen
Petition Nr. 67/PET
Petition betr. „Mehr FinanzpolizistInnen für das Burgenland“............................................................... 3
Petition Nr. 75/PET
Petition betr. "„Erhalt des Postamtes Zell am Ziller“................................................................................. 4
2. Bürgerinitiativen
Bürgerinitiative Nr. 99/BI
Bürgerinitiative betr. „Energiewende für Österreich!“.............................................................................. 5
II. Zuweisungen
1. Petitionen
Petition Nr. 94/PET
Petition betr. „Einsatz der österreichischen Bundesregierung gegen die Einführung einer diskriminierenden PKW-Maut in Deutschland“.............................................................................................................................................. 6
Petition Nr. 102/PET
Petition betreffend „anonyme statistische Erfassung von Schwangerschaftsabbrüchen in Österreich“ 6
2. Bürgerinitiativen
Bürgerinitiative Nr. 69/BI
Bürgerinitiative betr. „Fakten helfen! Einführung einer bundesweiten anonymisierten Statistik über Schwangerschaftsabbrüche und Erforschung der Gründe/Motive dafür“........................................... 7
Bürgerinitiative Nr. 98/BI
Bürgerinitiative betr. „Selbstbestimmt statt fremdbeherrscht! Gegen sexuelle Belästigung und Ungleichbehandlung von Frauen an österreichischen Hochschulen“................................................................................................ 8
Bürgerinitiative Nr. 105/BI
Bürgerinitiative betr. „Weg mit der Maklerprovision für Mieter!“................... ........................................ 9
Bürgerinitiative Nr. 110/BI
Bürgerinitiative betr. „Nur wer beauftragt, zahlt – Bestellerprinzip für Immobilienmaklerprovisionen“ 9
III. Ausschussantrag
Ausschussantrag........................................................................................................................................................... 10
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Einleitung
Im Berichtszeitraum trat der Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen zu sieben Sitzungen zusammen. Der vorliegende Sammelbericht behandelt die Bürgerinitiativen Nr. 69, 98, 99, 105 und 110 sowie die Petitionen Nr. 67,75, 94 und 102.
Zur besseren Übersicht über den Verhandlungsverlauf jeder einzelnen Petition bzw. Bürgerinitiative wird im Bericht eine tabellarische Darstellung verwendet.
Was die Gliederung anbelangt, erfolgt zunächst eine Darstellung der der Berichtspflicht unterliegenden Petitionen und Bürgerinitiativen und danach die Auflistung jener Petitionen und Bürgerinitiativen, die einem anderen Ausschuss des Nationalrates zugewiesen wurden.
In den Debatten zu diesen Bürgerinitiativen und Petitionen meldeten sich die Abgeordneten Petra Bayr, MA, Mag.a Christiane Brunner, Martina Diesner-Wais, Dr. Marcus Franz, Hermann Gahr, Mag. Wolfgang Gerstl, Christian Hafenecker, MA, Johann Hechtl, Gabriele Heinisch-Hosek, Johann Hell, Ing. Christian Höbart, Ulrike Königsberger-Ludwig, Katharina Kucharowits, Dr.in Eva Mückstein, Edith Mühlberghuber, Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller, Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Erwin Preiner, Mag. Johannes Rauch, Martina Schenk, Julian Schmid, BA und Peter Wurm sowie der Ausschussobmann Abgeordneter Michael Pock (ab 10.8.2016: Michael Bernhard) zu Wort.
Zu den Bürgerinitiativen Nr. 69, und 85 wurde in der Sitzung am 30. Juni 2016 eine Anhörung gem. § 100 Abs. 1 Z 2 in Verbindung mit § 40 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Nationalrates unter Beteiligung der/des Erstunterzeichnerin/Erstunterzeichners abgehalten:
69/BI: Dr.in Gertraude Steindl
85/BI: Dr. Helmut Graupner
Im Zuge der Hearing-Debatte ergriffen die Abgeordneten Hermann Gahr, Mag. Wolfgang Gerstl, Ing. Christian Höbart, Ulrike Königsberger-Ludwig, Katharina Kucharowits, Edith Mühlberghuber, Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Julian Schmid, BA, Leopold Steinbichler sowie der Ausschussobmann Abgeordneter Michael Pock (Anm.: ab 10.8.2016 Michael Bernhard) das Wort.
Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Hermann Lipitsch gewählt.
I. Der Berichtspflicht unterliegende Petitionen und Bürgerinitiativen
1. Petitionen
Petition Nr. 67 betr. "Mehr FinanzpolizistInnen für das Burgenland" (24.2.2016)
|
überreicht durch den Abgeordneten |
Zuweisung |
im Ausschuss behandelt |
Stellungnahmen |
elektronische Zustimmung (Zeitraum, Stimmenanzahl) |
Art der Erledigung |
Erwin Preiner |
24.2.2016 |
30.6.2016 6.10.2016 18.1.2017 22.3.2017 |
BMF (3.8.2016) BMWFW (19.10.2016) Bundesarbeitskammer (17.2.2017) Wirtschafts kammer (22.2.2017) |
24.2.2016 – 22.3.2017
12
|
Kenntnisnahme |
Zu den Anliegen dieser Petition:
Für eine deutliche Aufstockung des Personals der Finanzpolizei im Burgenland, wo derzeit 18 MitarbeiterInnen tätig sind, setzt sich diese Petition ein, die von Erwin Preiner vorgelegt wurde. Gerade in einer Grenzregion, die u.a. durch die Öffnung des Arbeitsmarkts besonders exponiert ist, sollten die Kontrollen in Bezug auf Steuerhinterziehung, Sozialbetrug und organisierte Schattenwirtschaft verstärkt werden, um Lohn- und Sozialdumping zu verhindern. Gleichzeitig ist die Finanzpolizei aber mit wachsenden Aufgaben (z.B. durch die Registrierkassenpflicht) und Personalabbauplänen konfrontiert, gibt diese Petition zu bedenken. Um eine effektive Arbeit der Finanzpolizei zu ermöglichen, wären im Sinne des Schutzes vor unlauterem Wettbewerb aber zumindest 50 Finanzpolizistlnnenen für das Burgenland erforderlich, lautet die zentrale Forderung.
Beschluss:
In seiner Sitzung am 22. März 2017 hat der Ausschuss mit Stimmenmehrheit (dafür: S, V/dagegen: F, G, N, T) beschlossen, die Petition Nr. 67 durch Kenntnisnahme des Ausschussberichtes zu erledigen.
Petition Nr. 75 betr. "Erhalt des Postamtes Zell am Ziller" (28.4.2016)
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überreicht durch den Abgeordneten |
Zuweisung |
im Ausschuss behandelt |
Stellungnahmen |
elektronische Zustimmung (Zeitraum, Stimmenanzahl) |
Art der Erledigung |
Hermann Gahr |
28.4.2016 |
30.6.2016 6.10.2016 18.1.2017 22.3.2017 |
BMVIT (19.7.2016) Österreichische PostAG (17.3.2017) |
28.4.2016 – 22.3.2017
12 |
Kenntnisnahme |
Zu den Anliegen dieser Petition:
Hermann Gahr unterstützt diese Petition, die den Erhalt des Postamtes in Zell am Ziller zum Inhalt hat. In diesem Gemeindegebiet (Zell, Zellberg, Ramsau, Hainzenberg, Gerlosberg, Rohrberg und Aschau) sind nicht nur die BürgerInnen, sondern auch die Gewerbebetriebe, das Bezirksgericht, die Schulen, etc. sehr an einem Weiterbestand einer Filiale interessiert. Im Sinne einer Stärkung des ländlichen Raums, einer Aufrechterhaltung einer funktionierenden Infrastruktur und einer Chancengleichheit für die regionale Wirtschaft müsse das örtliche Postamt erhalten bleiben, lautet die klare Forderung.
Beschluss:
In seiner Sitzung am 22. März 2017 hat der Ausschuss einstimmig beschlossen, die Petition Nr. 75 durch Kenntnisnahme des Ausschussberichtes zu erledigen.
2. Bürgerinitiativen
Bürgerinitiative Nr. 99 betr. "Energiewende für Österreich!" (15.4.2016)
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überreicht durch |
Zuweisung |
im Ausschuss behandelt |
Stellungnahmen |
elektronische Zustimmung (Zeitraum, Stimmenanzahl) |
Art der Erledigung |
Mag. Wahlmüller Johannes |
15.4.2016 |
30.6.2016 6.10.2016 18.1.2017 22.3.2017 |
BMEIA (7.7.2016) BMLFUW (1.8.2016) BMVIT (5.8.2016) BMASK (8.9.2016) BMF (26.9.2016) BMWFW (30.11.2016) Dachverband erneuerbare Energie Österreich (15.3.2017) |
15.4.2016 – 22.3.2017
517 |
Kenntnisnahme |
Zu den Anliegen dieser Bürgerinitiative:
Österreich ist eine Reihe von internationalen als auch unionsrechtlichen Verpflichtungen im Bereich des Klimaschutzes eingegangen, heißt es in dieser Bürgerinitiative. Zur Erreichung der langfristigen Ziele müssen nun die entsprechenden gesetzlichen Voraussetzungen geschaffen werden. So sieht das im Dezember 2015 unterzeichnete Abkommen von Paris etwa vor, dass jedes Land große Anstrengungen unternehmen muss, um die globale Erwärmung möglichst weit unter 2 Grad Celsius einzudämmen. Weltweit soll zudem der Ausstieg aus fossiler Energie vorangetrieben werden. Mit einer durchdacht umgesetzten Energiewende könnten auch zehntausende neue Arbeitsplätze entstehen und Milliarden Euro für fossile Energielieferungen eingespart werden, lauten die Argumente der UnterzeichnerInnen. Folgende Eckpfeiler einer zukunftsorientierten österreichischen Klima- und Energiepolitik müssen dafür gesetzlich verankert werden: vollständiger Umstieg auf 100 Prozent erneuerbare Energie, 100 Prozent Ökostrom bis 2030, Abbau von umweltschädlichen Subventionen, Förderung energieeffizienter Gebäude sowie umweltfreundliche und leistbare Mobilität.
Beschlüsse:
In seiner Sitzung vom 18. Jänner 2017 beschloss der Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen einstimmig folgende Feststellung:
„Der Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen ersucht den Verband „Erneuerbare Energie Österreich“ um eine Stellungnahme zur Bürgerinitiative 99 „Energiewende für Österreich“ unter Einbezug der vorliegenden Stellungnahmen des BMLFUW, des BMVIT, des BMEIA, des BMASK, des BMF und des BMWFW.“
In seiner Sitzung am 22. März 2017 hat der Ausschuss Stimmenmehrheit (dafür: S, V/dagegen: F, G, N, T) beschlossen, die Bürgerinitiative Nr. 99 durch Kenntnisnahme des Ausschussberichtes zu erledigen.
II. Zuweisungen
1. Petitionen
Petition Nr. 94 betr. "Einsatz der österreichischen Bundesregierung gegen die Einführung einer diskriminierenden PKW-Maut in Deutschland" (15.12.2016)
|
überreicht durch den Abgeordneten |
Zuweisung |
im Ausschuss behandelt |
Stellungnahmen |
elektronische Zustimmung (Zeitraum, Stimmenanzahl) |
Art der Erledigung |
Anton Heinzl |
16.12.2016 |
18.1.2017 22.3.2017 |
BMVIT (7.2.2017) BMEIA (15.3.2017) BKA (21.3.2017) |
16.12.2016 – 22.3.2017
211 |
Zuweisung Verkehrsausschuss |
Zu den Anliegen dieser Petition:
Anton Heinzl hat dem Nationalrat diese Petition zugeleitet, welche die Bemühungen der Bundesregierung, eine unverhältnismäßige Benachteiligung bzw. Diskriminierung österreichischer AutofahrerInnen durch die Einführung der deutschen PKW-Maut zu verhindern, unterstützen soll. Es stehe zwar grundsätzlich im Ermessen jedes Landes, Straßenbenützungsgebühren für VerkehrsteilnehmerInnen einzuführen, dabei müssten jedoch die Grundregeln, Richtlinien und Gesetze der Europäischen Union eingehalten werden.
Beschluss:
In seiner Sitzung am 22. März 2017 hat der Ausschuss einstimmig beschlossen, die Präsidentin des Nationalrates zu ersuchen, die Petition Nr. 94 dem Verkehrsausschuss des Nationalrates zuzuweisen.
Petition Nr. 102 betr. "Anonyme statistische Erfassung von Schwangerschaftsabbrüchen in Österreich" (1.3.2017)
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überreicht durch den Abgeordneten |
Zuweisung |
im Ausschuss behandelt |
Stellungnahmen |
elektronische Zustimmung (Zeitraum, Stimmenanzahl) |
Art der Erledigung |
Dr. Marcus Franz |
2.3.2017 |
22.3.2017 |
|
2. - 22.3.2017
81 |
Zuweisung Gesundheitsausschuss |
Zu den Anliegen dieser Petition:
Da Abtreibungen in Österreich nicht meldepflichtig sind, existieren darüber keine amtlichen Zahlen. Diese Daten wären allerdings nach Meinung des einbringenden Abgeordneten Marcus Franz die Basis für die Entwicklung geeigneter Maßnahmen, um den von einer ungewollten Schwangerschaft betroffenen werdenden Müttern und Vätern adäquat helfen zu können. Mit einer umfassenden anonymisierten Meldepflicht könnte die statistische Erfassung aller in Krankenanstalten sowie in ärztlichen Ordinationen durchgeführten Schwangerschaftsabbrüche ermöglicht werden.
Beschluss:
In seiner Sitzung am 22. März 2017 hat der Ausschuss einstimmig beschlossen, die Präsidentin des Nationalrates zu ersuchen, die Petition Nr. 102 dem Gesundheitsausschuss des Nationalrates zuzuweisen.
2. Bürgerinitiativen
Bürgerinitiative Nr. 69 betr. "Fakten helfen! Einführung einer bundesweiten anonymisierten Statistik über Schwangerschaftsabbrüche und Erforschung der Gründe/Motive dafür" (27.4.2015)
|
überreicht durch |
Zuweisung |
im Ausschuss behandelt |
Stellungnahmen |
elektronische Zustimmung (Zeitraum, Stimmenanzahl) |
Art der Erledigung |
Dr.in Steindl Gertraude |
28.4.2015 |
25.6.2015 17.11.2015 2.3.2016 30.6.2016 6.10.2016 18.1.2017 22.3.2017 |
BMG (21.8.2015) BMBF (14.9.2015) BMFJ (28.10.2015) BMJ (19.2.2016) Dr. Christian Fiala (Gynmed) (20.5.2016) Österr. Ärzte-kammer (17.8.2016) Österr. Institut für Familienforschung (24.8.2016) Burgenland (1.12.2016) Kärntnen (18.11.2016) NÖ (9.11.2016) (23.11.2016) OÖ (17.11.2016) Salzburg (21.12.2016) Steiermark (5.12.2016) Tirol (28.11.2016) Vorarlberg. (14.11.2016) Wien (13.12.2016) Österr. Hebammengremium (15.20207) Renate Mitterhuber, MSc (16.2.2017) Univ-Prof.in Dr.in Angelika Walser (1.3.2017) |
28.4.2015 – 22.3.2017
5.139 |
Zuweisung Gesundheitsausschuss |
Zu den Anliegen dieser Bürgerinitiative:
Während nahezu alle europäischen Länder anonym Zahlen und Motive zu Schwangerschaftsabbrüchen erheben, sei dies in Österreich nicht der Fall. Ebenso fehlen gesicherte Erkenntnisse, warum es dazu kommt, heißt es in dieser Bürgerinitiative. Man brauche jedoch dringend Fakten, um einerseits die Gründe für diesen Eingriff zu erforschen und um anderseits gezielt helfen zu können. Die Forderungen beziehen sich daher auf die Einführung einer bundesweiten anonymisierten Statistik über Schwangerschaftsabbrüche und deren jährliche Veröffentlichung sowie die regelmäßige wissenschaftliche und anonyme Erforschung der Gründe als Basis für Prävention und bedarfsgerechte Unterstützung.
Beschluss:
In seiner Sitzung am 22. März 2017 hat der Ausschuss einstimmig beschlossen, die Präsidentin des Nationalrates zu ersuchen, die Bürgerinitiative Nr. 69 dem Gesundheitsausschuss des Nationalrates zuzuweisen.
Bürgerinitiative Nr. 98 betr. "Selbstbestimmt statt fremdbeherrscht! Gegen sexuelle Belästigung und Ungleichbehandlung von Frauen an österreichischen Hochschulen" (17.3.2016)
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überreicht durch |
Zuweisung |
im Ausschuss behandelt |
Stellungnahmen |
elektronische Zustimmung (Zeitraum, Stimmenanzahl) |
Art der Erledigung |
Hochmayr Sandra |
17.3.2016 |
30.6.2016 6.10.2016 18.1.2017 22.3.2017 |
BMJ (7.7.2016) BMGF (12.8.2016) BMWFW (17.8.2016) Österr.Hoch-schüler_innen-schaft (29.9.2016) VSSTÖ (3.10.2016) BMJ (erneut) (14.10.2016) Gleichbehandlungsanwaltschaft (27.2.2017) |
17.3.2016 – 22.3.2017
224 |
Zuweisung Wissenschaftsausschuss |
Zu den Anliegen dieser Bürgerinitiative:
Frauen seien an den österreichischen Hochschulen zwar formell gleichgestellt, dennoch komme es immer noch zu Diskriminierungen, konstatieren die UnterstützerInnen dieser Bürgerinitiative. Da auch sexuelle Belästigung ein großes Problem darstellt, sollten an allen Hochschulen entsprechende Arbeitskreise für Gleichbehandlungsfragen gegründet werden, die sich mit diesem Thema befassen. Deren Aufgabe ist es u.a. Diskriminierungen durch Universitätsorgane auf Grund des Geschlechts sowie auf Grund der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion oder Weltanschauung, des Alters oder der sexuellen Orientierung aufzuzeigen. Außerdem soll sexueller Belästigung bzw. Gewalt entgegengewirkt und die Angehörigen sowie Organe der Universität in diesen Angelegenheiten beraten und unterstützt werden. Es wäre auch notwendig, an jeder Universität und bei der ÖH verpflichtend Frauenreferate einzurichten, urgieren die UnterzeichnerInnen.
Beschluss:
In seiner Sitzung am 22. März 2017 hat der Ausschuss einstimmig beschlossen, die Präsidentin des Nationalrates zu ersuchen, die Bürgerinitiative Nr. 98 dem Wissenschaftsausschuss des Nationalrates zuzuweisen.
Bürgerinitiative Nr. 105 betr. "Weg mit der Maklerprovision für Mieter!" (21.9.2016)
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überreicht durch |
Zuweisung |
im Ausschuss behandelt |
Stellungnahmen |
elektronische Zustimmung (Zeitraum, Stimmenanzahl) |
Art der Erledigung |
Kahr Elke |
27.9.2016 |
6.10.2016 18.1.2017 22.3.2017 |
BMWFW (4.11.2016) BMJ (29.11.2016) BMASK (1.12.2016) Verband der Immobilienwirtschaft (15.3.2017) |
27.9.2016 – 22.3.2017
154 |
Zuweisung Bautenausschuss |
Zu den Anliegen dieser Bürgerinitiative:
In dieser Bürgerinitiative, als deren Erstunterzeichnerin die stellvertretende Grazer Bürgermeisterin Elke Kahr firmiert, wird die Abschaffung der Maklerprovision für MieterInnen gefordert. Aufgrund der steigenden Preise sei es immer schwieriger geworden, günstigen Wohnraum zu finden. Dazu beigetragen habe die gesetzliche Bestimmung, wonach die Provisionen auf Basis der Miethöhen berechnet werden. Es sollte daher festgelegt werden, dass für die Kosten der Maklerprovision, die zudem €500 nicht überschreiten soll, ausschließlich die VermieterInnen aufkommen müssen, fordern die EinbringerInnen den Bundesgesetzgeber auf.
Beschluss:
In seiner Sitzung am 22. März 2017 hat der Ausschuss einstimmig beschlossen, , die Präsidentin des Nationalrates zu ersuchen, die Bürgerinitiative Nr. 105 dem Bautenausschuss des Nationalrates zuzuweisen.
Bürgerinitiative Nr. 110 betr. "Nur wer beauftragt, zahlt – Bestellerprinzip für Immobilienmaklerprovisionen" (20.10.2016)
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überreicht durch |
Zuweisung |
im Ausschuss behandelt |
Stellungnahmen |
elektronische Zustimmung (Zeitraum, Stimmenanzahl) |
Art der Erledigung |
Beringer Marcus |
24.10.2016 |
18.1.2017 22.3.2017 |
BMJ (6.2.2017) BMWFW (20.2.2017) BMASK (13.3.2017) Verband der Immobilienwirtschaft (15.3.2017) |
24.10.2016 – 22.3.2017
544 |
Zuweisung Bautenausschuss |
Zu den Anliegen dieser Bürgerinitiative:
Derzeit können ImmobilienmaklerInnen bei erfolgreicher Vermittlungstätigkeit sowohl vom Wohnungsanbieter als auch vom Wohnungssuchenden eine Provision verlangen, heißt es in dieser Bürgerinitiative. Laut Maklergesetz müssen sie "die Interessen beider Auftraggeber redlich und sorgfältig wahren." Dies geschehe jedoch in der Praxis kaum und scheitere schon an den grundsätzlich verschiedenen Interessen der beiden. Auch werde die Informationspflicht gegenüber den Wohnungssuchenden nicht immer eingehalten. Überdies beschränke sich die Leistung der MaklerInnen für die Wohnungssuchenden im Normalfall auf Besichtigungstermine und die Vertragsabwicklung. Die EinbringerInnen setzen sich daher für die Umsetzung des Bestellerprinzips in diesem Bereich ein: Derjenige, der einen Immobilienmakler beauftragt, soll auch für dessen Leistungen bezahlen. Wohnungssuchende sollen also nur noch dann eine Provision entrichten müssen, wenn sie aktiv den/die MaklerIn mit der Suche beauftragen.
Beschluss:
In seiner Sitzung am 22. März 2017 hat der Ausschuss mit Stimmenmehrheit (dafür: S, V, F, N, T/dagegen: G) beschlossen, die Präsidentin des Nationalrates zu ersuchen, die Bürgerinitiative Nr. 110 dem Bautenausschuss des Nationalrates zuzuweisen.
III. Ausschussantrag
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen somit den Antrag, der Nationalrat wolle den gegenständlichen Bericht hinsichtlich der Petitionen Nr. 67, 75, 94 und 102 sowie der Bürgerinitiativen Nr. 69, 98 und 99, 105 und 110 zur Kenntnis nehmen.
Wien, 2017 03 22
Hermann Lipitsch Michael Bernhard
Berichterstatter Obmann