Vorblatt

 

Ziel(e)

 

-       Modernisierung der Infrastruktur in den österreichischen Kommunen

 

Inhalt

 

Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):

 

-       Einrichtung eines kommunalen Investitionsprogramms iHv 175 Mio. €

 

Finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt und andere öffentliche Haushalte:

 

Der Bund stellt ein kommunales Investitionsprogramm iHv gesamt 175 Mio. €, abzüglich der Abwicklungskosten des Bundes und der Abwicklungsstelle, den Gemeinden zur Verfügung, mit dem Investitionen im kommunalen Bereich zu maximal 25% der Projektsumme gefördert werden. Dies ist als Transferaufwand dargestellt; die Abwicklung seitens des Bundes bzw. der Abwicklungsstelle ist im Personal- und Sachaufwand bzw. als Werkleistung dargestellt. Die Mittelbereitstellung für die Gemeinden erfolgt entsprechend den Antragstellungen in den Jahren 2017 und 2018, die Tätigkeit der Abwicklungsstelle wird bis 2021 erforderlich sein, insbesondere um die Endabrechnungen durchzuführen.

 

Bei der Berechnung wird davon ausgegangen, dass die Investitionssumme der Gemeinden teilweise über dem Vierfachen des Zweckzuschusses liegen wird. Diese höhere Investitionssumme wurde mit 10% angesetzt.

 

Finanzierungshaushalt für die ersten fünf Jahre

in Tsd. €

2017

2018

2019

2020

2021

Nettofinanzierung Bund

‑86.774

‑86.739

‑56

‑96

‑1.335

Nettofinanzierung Gemeinden

‑293.785

‑293.785

0

0

0

Nettofinanzierung Gesamt

‑380.559

‑380.524

‑56

‑96

‑1.335

 

Gesamtwirtschaftliche Auswirkungen:

Die Investitionen in die Infrastruktur der Gemeinden, die insgesamt zumindest 760 Millionen € betragen, werden insbesondere in der Bauwirtschaft Wertschöpfung und Beschäftigung stärken bzw. sichern.

 

In den weiteren Wirkungsdimensionen gemäß § 17 Abs. 1 BHG 2013 treten keine wesentlichen Auswirkungen auf.

 

Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union:

Die vorgesehenen Regelungen fallen nicht in den Anwendungsbereich des Rechts der Europäischen Union.

 

Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens:

Keine

 

Wirkungsorientierte Folgenabschätzung

 

Kommunalinvestitionsgesetz 2017

 

Einbringende Stelle:

BMF

Vorhabensart:

Bundesgesetz

Laufendes Finanzjahr:

2017

 

Inkrafttreten/

Wirksamwerden:

2017

 

 

Beitrag zu Wirkungsziel oder Maßnahme im Bundesvoranschlag

 

Das Vorhaben hat keinen direkten Beitrag zu einem Wirkungsziel.

 

Problemanalyse

 

Problemdefinition

Mit dem MR-Beschluss vom 25. Oktober 2016 hat die Bundesregierung beschlossen, durch ein Bündel unterschiedlicher Maßnahmen nicht nur die Arbeitslosigkeit durch gezielte Qualifizierungsmaßnahmen zu bekämpfen, sondern auch kommunale und private Investitionen zu mobilisieren und den Wirtschaftsstandort zu stärken.

Im kommunalen Bereich werden durch ein kommunales Investitionsprogramm zusätzliche Investitionen der Gemeinden – ausgenommen Fahrzeuge, Personalkosten und Eigenleistungen – zur Modernisierung der Infrastruktur in ganz Österreich gefördert. Dieses Investitionsprogramm zielt auch darauf ab, den Arbeitsmarkt besonders im Bausektor zu stärken.

 

Nullszenario und allfällige Alternativen

Die Modernisierung der kommunalen Infrastruktur wird nicht forciert und es unterbleiben dringend benötigte Investitionen in den Gemeinden.

 

Interne Evaluierung

 

Zeitpunkt der internen Evaluierung: 2021

Evaluierungsunterlagen und -methode: Die Buchhaltungsagentur als Abwicklungsstelle erfasst die durchgeführten Investitionsprojekte mittels einer Reihe von Kennzahlen (Zahlen für bewilligte Anträge, abgelehnte Anträge, Volumen pro Projekt, Höhe des Zweckzuschusses in Prozent, Investitionsgegenstand – Art des Vorhabens, nicht benötigte Mittel/Rückflüsse) und wird dem BMF entsprechende Berichte vorlegen. Das BMF berichtet entsprechend an den Bundeskanzler.

 

Ziele

 

Ziel 1: Modernisierung der Infrastruktur in den österreichischen Kommunen

 

Beschreibung des Ziels:

Ziel und Zweck des kommunalen Investitionsprogrammes ist es, kommunale Investitionen in den Gemeinden zur Modernisierung der Infrastruktur in den Jahren 2017 und 2018 zu fördern. Zu diesem Zweck gewährt der Bund den Gemeinden Zweckzuschüsse für besondere Baumaßnahmen.

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Die Kommunen haben keine ausreichenden finanziellen Reserven, um zusätzliche Investitionen zu veranlassen. Der Zustand der Infrastruktur ist verbesserungsbedürftig.

Es wurde durch dieses Gesetz in den österreichischen Städten und Gemeinden ein gesamtes Investitionsvolumen von mindestens 760 Millionen Euro in den Jahren 2017 und 2018 bewirkt. Jede der 2100 österreichischen Kommunen hat ein Bauprojekt durchgeführt, welches durch Zweckzuschüsse des Bundes unterstützt wurde.

 

Maßnahmen

 

Maßnahme 1: Einrichtung eines kommunalen Investitionsprogramms iHv 175 Mio. €

Beschreibung der Maßnahme:

Der Bund stellt zur teilweisen Deckung der Aufwendungen der Gemeinden insgesamt 175 Millionen Euro als Zweckzuschuss zur Verfügung.

 

Der Zweckzuschuss ist für folgende zusätzliche Bauinvestitionen (Abs. 3) auf kommunaler Ebene bestimmt:

1. Errichtung, Erweiterung und Sanierung von Kindertageseinrichtungen und Schulen;

2. Errichtung, Erweiterung und Sanierung von Einrichtungen für die Seniorenbetreuung und Betreuung von behinderten Personen;

3. Abbau von baulichen Barrieren (Abbau von Barrieren in Gebäuden sowie deren barrierefreier Zugang);

4. Errichtung und Sanierung von Sportstätten und Freizeitanlagen im Eigentum der Gemeinde;

5. Öffentlicher Verkehr (ohne Fahrzeuginvestitionen);

6. Schaffung von öffentlichem Wohnraum;

7. Sanierung (insbesondere auch thermische Sanierung) und Errichtung von Gebäuden im Eigentum der Gemeinde;

8. Abfallentsorgungsanlagen und Einrichtungen zur Abfallvermeidung;

9. Wasserversorgungs- und Abwasserentsorgungseinrichtungen.

10. Maßnahmen in Zusammenhang mit dem flächendeckenden Ausbau von Breitband-Datennetzen

 

Für jede Gemeinde steht ein Zweckzuschuss in bestimmter Höhe zur Verfügung. Der Maximalbetrag jeder Gemeinde wird wie folgt festgelegt:

 

. 50% des Gesamtbetrages werden auf die Gemeinden verteilt nach dem Anteil der Gemeinde an der Volkszahl nach § 10 Abs. 7 FAG 2017,

. 50% des Gesamtbetrages werden auf die Gemeinden verteilt nach dem Anteil der Gemeinde am abgestuften Bevölkerungsschlüssel nach § 10 Abs. 8 FAG 2017.

Der Zweckzuschuss beträgt pro Investitionsprojekt maximal 25% der Gesamtkosten. Investitionszuschüsse von dritter Seite für das betreffende Investitionsprojekt sind zulässig und führen nur dann zu einer Reduzierung des Zweckzuschusses, wenn der Zweckzuschuss und die Investitionszuschüsse die Gesamtkosten übersteigen würden.

 

Umsetzung von Ziel 1

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

siehe Angaben bei Ziel 1

siehe Angaben bei Ziel 1

 

Abschätzung der Auswirkungen

 

Finanzielle Auswirkungen für alle Gebietskörperschaften und Sozialversicherungsträger

 

Finanzielle Auswirkungen für den Bund

 

– Ergebnishaushalt

 

in Tsd. €

2017

2018

2019

2020

2021

Personalaufwand

49

24

4

5

5

Betrieblicher Sachaufwand

17

8

2

2

2

Werkleistungen

300

300

50

90

1.329

Transferaufwand

86.407

86.407

0

0

0

Aufwendungen gesamt

86.773

86.739

56

97

1.336

 

Der Bund stellt den Gemeinden für zusätzliche Investitionen in den Jahren 2017 und 2018 den Betrag von 175 Mio. € abzüglich der Kosten des Bundes für die Abwicklung und für die Abwicklungsstelle, das sind rund 2,18 Mio. €, zur Verfügung.

 

Finanzielle Auswirkungen für die Gemeinden

 

– Kostenmäßige Auswirkungen

 

in Tsd. €

2017

2018

2019

2020

2021

Erlöse

86.407

86.407

0

0

0

Werkleistungen

380.192

380.192

0

0

0

Kosten gesamt

380.192

380.192

0

0

0

Nettoergebnis

‑293.785

‑293.785

0

0

0

 

Aus dem Vorhaben ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen für Länder und Sozialversicherungsträger.

Gesamtwirtschaftliche Auswirkungen

Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt finden sich in der Wirkungsdimension Soziales.

 

Nachfrageseitige Auswirkungen auf die öffentlichen Investitionen

Investitionen verschiedener Art werden durch die Investitionszuschüsse angeregt. Diese sind in den Jahren 2017 und 2018 zu erwarten.

 

Veränderung der Nachfrage

 

in Mio. Euro

2017

2018

2019

2020

2021

Investitionen öffentlich

Sonstiger Bau

380,2

380,2

0,0

0,0

0,0

Gesamtinduzierte Nachfrage

380,2

380,2

0,0

0,0

0,0

 

Unter Verwendung der „WIFO-JOANNEUM Multiplikatoren 2014 bis 2020“ ergeben sich aufgrund der voraussichtlichen Nachfrageänderung folgende gesamtwirtschaftlichen Effekte:

 

Gesamtwirtschaftliche Effekte

2017

2018

2019

2020

2021

Wertschöpfung in Mio. €

472

528

88

51

30

Wertschöpfung in % des BIP

0,15

0,17

0,03

0,02

0,01

Importe *)

140

152

21

15

11

Beschäftigung (in JBV)

7.545

8.460

1.426

791

413

 

*) Ein Teil der Nachfrage fließt über Importe an das Ausland ab.

 

Durch die Investitionen der Kommunen wird der Arbeitsmarkt besonders im Bausektor unterstützt und eine hohe Wertschöpfung generiert.

 

Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt via Objekt Modell

Unter Verwendung der „WIFO-JOANNEUM Multiplikatoren 2014 bis 2020“ ergeben sich aufgrund der voraussichtlichen Nachfrageänderung folgende Beschäftigungseffekte:

 

Quantitative Auswirkung auf die Beschäftigung (in Jahresbeschäftigungsverhältnissen), gerundet

 

Betroffene Personengruppe

2017

2018

2019

2020

2021

unselbständig Beschäftigte

6.484

7.280

1.238

681

350

                davon 15 bis unter 25 Jahre

1.089

1.193

152

68

23

                davon 25 bis unter 50 Jahre

3.965

4.422

689

341

140

                davon 50 und mehr Jahre

1.430

1.666

398

272

187

selbständig Beschäftigte

1.061

1.180

188

110

63

Gesamt

7.545

8.460

1.426

791

413

 

Auswirkungen auf die Anzahl der unselbständig erwerbstätigen Ausländerinnen/Ausländer

Die Verteilung zwischen In- und Ausländern ist entsprechend dem derzeitigen Verhältnis im Bausektor zu erwarten.

 


Anhang

 

Detaillierte Darstellung der finanziellen Auswirkungen

 

Bedeckung

 

in Tsd. €

2017

2018

2019

2020

2021

Auszahlungen/ zu bedeckender Betrag

86.774

86.739

56

96

1.335

 

in Tsd. €

Betroffenes Detailbudget

Aus Detailbudget

2017

2018

2019

2020

2021

Durch Entnahme von Rücklagen

15.01.01 Zentralstelle

15.01.01 Zentralstelle

367

 

 

 

 

gem. BFRG/BFG

15.01.01 Zentralstelle

15.01.01 Zentralstelle

 

332

56

96

1.335

Durch Entnahme von Rücklagen

44.01.04 Transfers an Länder und Gemeinden, nicht variabel

44.01.04 Transfers an Länder und Gemeinden, nicht variabel

86.407

23.593

 

 

 

gem. BFRG/BFG

44.01.04 Transfers an Länder und Gemeinden, nicht variabel

44.01.04 Transfers an Länder und Gemeinden, nicht variabel

0

62.814

 

 

 

 

Erläuterung der Bedeckung

Die Bedeckung des Zweckzuschusses erfolgt im Jahr 2017 durch Rücklagenentnahme in der UG 44, Transfers an Länder und Gemeinden, nicht variabel, in Höhe von 86,407 Mio.€.

Im Jahr 2018 erfolgt die Finanzierung des Zweckzuschusses in der UG 44 zum Teil aus der Rücklage, zum größeren Teil (62,814 Mio. €) zu Lasten des allgemeinen Haushalts (zu budgetieren im BFG 2018).

 

 

 

 

 

Projekt – Personalaufwand

 

 

2017

2018

2019

2020

2021

Körperschaft

Aufw. (Tsd. €)

VBÄ

Aufw. (Tsd. €)

VBÄ

Aufw. (Tsd. €)

VBÄ

Aufw. (Tsd. €)

VBÄ

Aufw. (Tsd. €)

VBÄ

Bund

49,27

0,91

23,59

0,40

4,45

0,04

4,54

0,04

4,63

0,04

 

Es wird darauf hingewiesen, dass der Personalaufwand gem. der WFA-Finanziellen Auswirkungen-VO valorisiert wird.

 

 

 

 

2017

2018

2019

2020

2021

Maßnahme / Leistung

Körper-schaft

Verwgr.

Fallzahl

Zeit (h)

Fallzahl

Zeit (h)

Fallzahl

Zeit (h)

Fallzahl

Zeit (h)

Fallzahl

Zeit (h)

Anweisung der Mittel und administrative Abwicklung der Zuschüsse

Bund

VB-VD-Gehob. Dienst3 v2/1-v2/3; b

1.500

1,0

600

1,0

 

 

 

 

 

 

Berichterstellungen

Bund

VB-VD-Höh. Dienst 2 v1/4

6

6,0

12

6,0

12

6,0

12

6,0

12

6,0

 

Es ist damit zu rechnen, dass die 2100 österreichischen Gemeinden insgesamt je einen Antrag stellen werden. Wenn die Bearbeitung pro Fall etwa 1 Arbeitsstunde im BMF benötigt, ist mit einer Arbeitszeit von ca. 1500 Stunden im Jahr 2017 und ca. 600 Stunden im Jahr 2018 zu rechnen, Für die Erstellung der Berichte wird ein Zeitaufwand von rd. 6 Stunden pro Bericht angenommen.

 

Projekt – Arbeitsplatzbezogener betrieblicher Sachaufwand

 

Körperschaft (Angaben in €)

2017

2018

2019

2020

2021

Bund

17.245,58

8.258,11

1.557,93

1.589,09

1.620,87

 

Projekt – Werkleistungen

 

Körperschaft (Angaben in €)

2017

2018

2019

2020

2021

Bund

300.000,00

300.000,00

50.000,00

90.000,00

1.328.600,00

Gemeinden

380.192.226,52

380.192.226,52

 

 

 

GESAMTSUMME

380.492.226,52

380.492.226,52

50.000,00

90.000,00

1.328.600,00

 

 

 

2017

2018

2019

2020

2021

Bezeichnung

Körperschaft

Menge

Aufw. (€)

Menge

Aufw. (€)

Menge

Aufw. (€)

Menge

Aufw. (€)

Menge

Aufw. (€)

Operative Abwicklung durch die Buchhaltungsagentur des Bundes, inklusive Berichtswesen/Endabrechnung

Bund

1

300.000,00

 

 

 

 

 

 

 

 

Bau-Investitionen der Gemeinden

Gemd.

1

380.192.226,52

1

380.192.226,52

 

 

 

 

 

 

Operative Abwicklung durch die Buchhaltungsagentur des Bundes, inklusive Berichtswesen

Bund

 

 

1

300.000,00

 

 

 

 

 

 

Berichterstellung der Bundeshaushaltsagentur des Bundes an BMF

Bund

 

 

 

 

1

50.000,00

 

 

 

 

Berichterstellung der Bundeshaushaltsagentur des Bundes an BMF und Endabrechnungen

Bund

 

 

 

 

 

 

1

90.000,00

 

 

Endabrechnung und Berichterstellungen durch Bundeshaushaltsagentur des Bundes

Bund

 

 

 

 

 

 

 

 

1

1.328.600,00

 

Als Abwicklungsstelle wird die Buchhaltungsagentur des Bundes tätig werden, wobei ein diesbezüglicher Dienstleistungsvertrag abzuschließen sein wird. Das Gesamtvolumen wird voraussichtlich rund 2,18 Mio. € betragen.

 

Die Gemeinden werden auf zwei Jahre verteilt nach dieser Berechnung gesamt etwa 760 Mio. € investieren. (172,8 Millionen Zweckzuschüsse stellen grundsätzlich 25% der Investitionssumme dar. Dies ergibt 689 Millionen. In einigen Fällen wird die Investitionssumme jedoch höher sein als das Vierfache des Zuschusses, dies wurde mit 10% angenommen, daher der Wert von knapp über 760 Millionen €.

 

Projekt – Transferaufwand

 

Körperschaft (Angaben in €)

2017

2018

2019

2020

2021

Bund

86.407.324,21

86.407.324,21

 

 

 

 

 

 

2017

2018

2019

2020

2021

Bezeichnung

Körperschaft

Empf.

Aufw. (€)

Empf.

Aufw. (€)

Empf.

Aufw. (€)

Empf.

Aufw. (€)

Empf.

Aufw. (€)

Bereitstellung von Zweckzuschüssen durch den Bund

Bund

1

86.407.324,21

 

 

 

 

 

 

 

 

Bereitstellung von Fördermitteln durch den Bund

Bund

 

 

1

86.407.324,21

 

 

 

 

 

 

 

Die Antragstellung durch die Gemeinden wird zum größten Teil bis Jahresende 2017 erfolgen; die Auszahlung zuerkannter Zweckzuschüsse ist in zwei gleichen Tranchen in den Finanzjahren 2017 und 2018 zu erwarten.

 

Projekt – Erträge aus der op. Verwaltungstätigkeit und Transfers

 

Körperschaft (Angaben in €)

2017

2018

2019

2020

2021

Gemeinden

86.407.324,21

86.407.324,21

 

 

 

 

 

 

2017

2018

2019

2020

2021

Bezeichnung

Körperschaft

Menge

Ertrag (€)

Menge

Ertrag (€)

Menge

Ertrag (€)

Menge

Ertrag (€)

Menge

Ertrag (€)

Transferleistungen an die Gemeinden im Rahmen der Investitionszuschüsse

Gemd.

1

86.407.324,21

1

86.407.324,21

 

 

 

 

 

 

 

Es werden insgesamt 175 Mio. € – abzüglich Abwicklungskosten – in den beiden betreffenden Jahren an die Gemeinden ausbezahlt, also insgesamt rund 172,8 Mio. €.

 

Diese Folgenabschätzung wurde mit der Version 4.7 des WFA – Tools erstellt (Hash-ID: 702907214).