Vorblatt

 

Ziel(e)

 

-       Verringerung des Verwaltungskostenaufwandes von ausl. Unternehmen in der Transportbranche

Verwaltungskostenreduktion

 

Inhalt

 

Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):

 

-       Änderung der Melderegelung des § 19 LSD-BG für Unternehmen aus der Transportbranche

Änderung des Gesetzes

 

Aus der gegenständlichen Maßnahme ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen auf den Bund, die Länder, die Gemeinden oder auf die Sozialversicherungsträger

 

Auswirkungen auf die Verwaltungskosten für Unternehmen:

Die rechtsetzende Maßnahme enthält 1 geänderte Informationsverpflichtung/en für Unternehmen. Es wird durch diese insgesamt eine Entlastung von rund € 2.960.000,- pro Jahr verursacht.

Mit der vorliegenden Novelle zum Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz (LSD-BG) sollen Vereinfachungen bei den Regelungen über die ZKO-Meldung, das Bereithalten von Unterlagen und die Festlegung der Ansprechperson für Dienstleistungserbringer in der Transportbranche vorgenommen werden. Diese Neuregelungen sind aufgrund der Besonderheiten der grenzüberschreitenden Dienstleistungserbringung in der Transportbranche bedingt.

 

In den weiteren Wirkungsdimensionen gemäß § 17 Abs. 1 BHG 2013 treten keine wesentlichen Auswirkungen auf.

 

Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union:

Die vorgesehenen Regelungen fallen in den Anwendungsbereich des Rechts der Europäischen Union.

 

Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens:

Keine

 

Wirkungsorientierte Folgenabschätzung

 

Bundesgesetz, mit dem das Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz und das Sozialbetrugsbekämpfungsgesetz geändert werden

 

Einbringende Stelle:

BMASK

Vorhabensart:

Bundesgesetz

Laufendes Finanzjahr:

2017

 

Inkrafttreten/

Wirksamwerden:

2017

 

 

Beitrag zu Wirkungsziel oder Maßnahme im Bundesvoranschlag

 

Das Vorhaben trägt dem Wirkungsziel "Schutz der Gesundheit und Sicherheit der ArbeitnehmerInnen" der Untergliederung 20 Arbeit im Bundesvoranschlag des Jahres 2017 bei.

 

Problemanalyse

 

Problemdefinition

Mit der vorliegenden Novelle zum Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz (LSD-BG) sollen Vereinfachungen bei den Regelungen über die Meldung, das Bereithalten von Unterlagen und die Festlegung der Ansprechperson für Dienstleistungserbringer in der Transportbranche vorgenommen werden. Diese Neuregelungen sind aufgrund der Besonderheiten der grenzüberschreitenden Dienstleistungserbringung in der Transportbranche bedingt. Betroffen sind ca 50.000 Unternehmen im Transportsektor der EU-Mitgliedstaaten aber auch von Drittstaaten, soweit sie in Österreich tätig werden.

 

Nullszenario und allfällige Alternativen

Der Verwaltungsaufwand der Unternehmen bleibt im bisherigen Umfang aufrecht, es kommt zu keiner Verwaltungskostenentlastung.

 

Vorhandene Studien/Folgenabschätzungen

Studien sind dazu nicht bekannt.

 

Interne Evaluierung

 

Zeitpunkt der internen Evaluierung: 2022

Evaluierungsunterlagen und -methode: Prüfung, ob Studien zu diesem Thema vorhanden sind.

 

Ziele

 

Ziel 1: Verringerung des Verwaltungskostenaufwandes von ausl. Unternehmen in der Transportbranche

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Die Meldeverpflichtung führt zu einem hohen Verwaltungsaufwand in Unternehmen der Transportbranche. Die daraus resultierenden Verwaltungskosten betragen ca. 3,7 Mio. €.

Die Verwaltungskostenreduktion beträgt ca. 3 Mio. €. Damit verbleiben nach der Realisierung der Maßnahme an Verwaltungskosten für die betroffenen Unternehmen 700.000 € aus der Meldeverpflichtung.

 

Maßnahmen

 

Maßnahme 1: Änderung der Melderegelung des § 19 LSD-BG für Unternehmen aus der Transportbranche

Beschreibung der Maßnahme:

Umstellung der Meldung von einer grundsätzlichen Meldeverpflichtung pro Entsendung auf eine Pauschalmeldung für sechs Monate

 

Umsetzung von Ziel 1

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Derzeit ist pro Entsendung eine Meldung abzugeben; das sind derzeit durchschnittlich zehn Meldungen pro Jahr.

Es sind höchstens nur noch zwei Meldungen pro Jahr notwendig.

 

Abschätzung der Auswirkungen

 

Auswirkungen auf die Verwaltungskosten für Bürger/innen und für Unternehmen

 

Auswirkungen auf die Verwaltungskosten für Unternehmen

 

IVP

Kurzbezeichnung

Fundstelle

Be-Entlastung (in Tsd. €)

1

Meldeverpflichtung nach § 19 LSD-BG

§19 LSD- BG

‑2.960

 

Durch eine nicht unerhebliche Reduktion der Meldeverpflichtung für ausländische Arbeitgeber im Transportbereich tritt eine finanzielle Entlastung in Höhe von 2,96 Mio. € ein.

 

 

Anhang

Detaillierte Darstellung der Berechnung der Verwaltungskosten für Unternehmen

 

Informationsverpflichtung 1

Fundstelle

Art

Ursprung

Verwaltungslasten (in €)

Meldeverpflichtung nach § 19 LSD-BG

§19 LSD- BG

geänderte IVP

Europäisch

‑2.960.000

 

Begründung für die Schaffung/Änderung der Informationsverpflichtung: Meldung einer Entsendung nach § 19 LSD-BG an die Zentrale Koordinationsstelle beim BMF

Einbindung des eGovernment-Verfahrens in ein bestehendes Internet-Portal: Ja. Homepage des BMF

Elektronische Identifikation der Antragstellerin/des Antragstellers: Nein. Dies ergibt sich aus der Struktur des Meldeformulars.

Elektronisches Signieren durch Antragstellerin/Antragsteller: Nein. Dies ergibt sich aus der Struktur des Meldeformulars. Dieser Umstand wird in der Kontrollhandlung festgestellt.

 

Unternehmensgruppierung 1: E-Government

Zeit (hh:mm)

Gehalt/h in €

Externe Kosten

Afa

Kosten (in €)

Lasten (in €)

Verwaltungstätigkeit 1: Ausfüllen oder Eingabe von Anträgen, Meldungen, Nachweisen, Ansuchen oder Berichten bzw. Inspektionen

-00:12

37

0,00

0

‑7

‑7

 

Fallzahl

400.000

Sowieso-Kosten in %

0

 

Erläuterung der Kalkulation und der getroffenen Annahmen:

Mit der gesetzlichen Änderung tritt eine Reduktion der Fallzahl um 400.000 Meldungen pro Jahr ein. Anstelle der bisher 10 Meldungen pro Unternehmer und Jahr müssen nur noch 2 Meldungen erfolgen. Es wird von einer Unternehmenszahl von 50.000 betroffene Unternehmen aus der Transportbranche EU-weit und von einem Zeitaufwand von 12 Minuten/Meldung ausgegangen.

 

Diese Folgenabschätzung wurde mit der Version 4.7 des WFA – Tools erstellt (Hash-ID: 475229629).