1600 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales

über den Antrag 737/A(E) der Abgeordneten Mag. Alev Korun, Kolleginnen und Kollegen betreffend Aufhebung des Bartenstein-Erlasses in punkto Beschäftigungsverbot für AsylwerberInnen und Schaffung eines effektiven Arbeitsmarktzugangs

Die Abgeordneten Mag. Alev Korun, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 23. Oktober 2014 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„AsylwerberInnen sind gemäß den Bestimmungen des Ausländerbeschäftigungsgesetzes unter bestimmten Voraussetzungen (drei Monate Verfahrensdauer) berechtigt, sich um eine Beschäftigungsbewilligung zu bewerben. Ein Erlass des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit vom April 2004 (GZ: 435.006/6-II/7/04) sorgt jedoch dafür, dass tatsächlich außer kurzfristiger Beschäftigung im Tourismus und als ErntehelferInnen keinerlei Beschäftigung ausgeübt werden darf. Die Agenden der AusländerInnenbeschäftigung werden vom Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz geführt. Die Praxis zeigt, dass die Geltung dieses Erlasses dem Arbeitsmarkt nicht dienlich ist. Vor allem schafft er für viele Betroffene (darunter zahlreiche LangzeitasylwerberInnen nach jahrelanger Verfahrensdauer) entwürdigende Umstände und eine in vielen Fällen erzwungene Abhängigkeit von der öffentlichen Hand (Grundversorgung).

Zahlreiche PolitikerInnen aller Parteien und ExpertInnen (NGOs, UNHCR) haben das erkannt. Das UNHCR-Exekutiv-Komitee hat dazu festgestellt, dass für AsylwerberInnen nach sechs Monaten der Zugang zum Arbeitsmarkt geöffnet werden sollte. Dadurch können AsylwerberInnen von staatlicher Unterstützung unabhängig werden. Auch Depressionen, die oftmals aufgrund jahrelanger erzwungener Untätigkeit auftreten und zu Gefühlen der Sinn- und Ausweglosigkeit bei den Betroffenen führen, könnte damit ein Stück weit abgeholfen werden.

Zudem sieht auch die EU-Aufnahmerichtlinie vor, dass die Mitgliedstaaten einen ‚effektiven Arbeitsmarktzugang‘ (Art 15 Abs. 2 der Aufnahmerichtlinie 2013/33/EU) für AsylwerberInnen schaffen. Der bisherige Arbeitsmarktzugang ist minimal und entspricht keineswegs einer effektiven Arbeitsmöglichkeit.“

 

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Entschließungsantrag erstmals in seiner Sitzung am 8. Oktober 2015 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordneten Mag. Alev Korun die Abgeordneten Mag. Judith Schwentner, August Wöginger, Mag. Gerald Loacker, Johann Hechtl und Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein sowie der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer. Anschließend wurden die Verhandlungen vertagt.

Am 6. April 2017 wurden die Verhandlungen zum gegenständlichen Entschließungsantrag vom Ausschuss für Arbeit und Soziales wieder aufgenommen. Die Abgeordneten Mag. Gertrude Aubauer, Mag. Alev Korun, Mag. Gerald Loacker, Mag. Judith Schwentner, Mag. Birgit Schatz, Herbert Kickl, Peter Wurm, Ing. Waltraud Dietrich, Johann Hechtl, Josef Muchitsch, August Wöginger, Ulrike Königsberger-Ludwig und Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein sowie der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Alois Stöger, diplômé ergriffen in der Debatte das Wort.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit (für den Antrag: G, N, dagegen: S, V, F, T).

Zur Berichterstatterin für den Nationalrat wurde Abgeordnete Mag. Gertrude Aubauer gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2017 04 06

                          Mag. Gertrude Aubauer                                                          Josef Muchitsch

                                 Berichterstatterin                                                                          Obmann