1624 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft

über die Regierungsvorlage (1584 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Pflanzgutgesetz 1997 geändert wird

Die Durchführungsrichtlinien 2014/96/EU, 2014/97/EU und 2014/98/EU sind in nationales Recht umzusetzen. Die Umsetzungsfrist wurde darin jeweils mit 31.12. 2016 festgelegt.

Die obgenannten Durchführungsrichtlinien enthalten nähere Spezifikationen der Richtlinie 2008/90/EG über das Inverkehrbringen von Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten zur Fruchterzeugung.

Die Durchführungsrichtlinien enthalten im Einzelnen folgende Regelungsinhalte:

Die Richtlinie 2014/96/EU legt Anforderungen an Etikettierung, Plombierung und Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten zur Fruchterzeugung fest.

Die Richtlinie 2014/97/EU legt nähere Anforderungen hinsichtlich der Registrierung von Versorgern, der Eintragung von Sorten sowie eines gemeinsamen Sortenverzeichnisses fest.

Die Richtlinie 2014/98/EU schließlich regelt spezifische Anforderungen an die im Anhang der Stammrichtlinie 2008/90/EG angeführten Gattungen und Arten von Obstpflanzen, spezifische Anforderungen an Versorger sowie ausführliche Bestimmungen für die amtliche Prüfung.

Es sei darauf hingewiesen, dass bereits mit der Umsetzung der Stammrichtlinie 2008/90/EG in vielen Vorschriften des Pflanzgutgesetzes ein ausreichender Gestaltungsspielraum vorgesehenen worden ist, sodass zahlreiche Artikel der Durchführungsvorschriften ohne weiteren Novellierungsbedarf vollzogen werden können.

Die Kompetenz zur Erlassung der vorgesehenen Bestimmungen gründet sich auf Art. 10 Abs. 1 Z 12 B‑VG: Regelung des geschäftlichen Verkehrs mit Pflanzgut, einschließlich der Zulassung und der Anerkennung.

 

Der Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 3. Mai 2017 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters Abgeordneten Hermann Gahr die Abgeordneten Josef A. Riemer, Leopold Steinbichler, Claudia Angela Gamon, MSc (WU), Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Walter Rauch, Erwin Preiner, Franz Leonhard Eßl und Georg Willi sowie der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt- und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Andrä Rupprechter.

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf einstimmig beschlossen.


 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (1584 der Beilagen) die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2017 05 03

                                  Hermann Gahr                                                                      Jakob Auer

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann