Bundesgesetz, mit dem das Personenkraftwagen-Verbraucherinformationsgesetz geändert wird (Pkw-VIG Novelle 2016)

Vereinfachte wirkungsorientierte Folgenabschätzung

 

Einbringende Stelle:

Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt- und Wasserwirtschaft

Vorhabensart:

Bundesgesetz

Laufendes Finanzjahr:

2017

 

Inkrafttreten/

Wirksamwerden:

2017

 

Vorblatt

 

Problemanalyse

Angesichts der zunehmenden Vielfalt von Kraftstoffarten für Kraftfahrzeuge und der aktuellen Zunahme der Mobilität der Bürger im Straßenverkehr innerhalb der gesamten Union müssen den Fahrzeugnutzerinnen und Fahrzeugnutzern klare und leicht verständliche Informationen über die an den Tankstellen verfügbaren Kraftstoffe und die Eignung ihres Fahrzeugs für die verschiedenen Kraftstoffe bzw. Ladepunkte auf dem Unionsmarkt zur Verfügung gestellt werden. Das Erfordernis der Bereitstellung von Nutzerinformationen ergibt sich aus Artikel 7 der Richtlinie 2014/94/EU über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe, ABl. Nr. L 307 vom 28.10.2014 S 1.

 

Ziel(e)

Mit der geplanten Änderung des Personenkraftwagen-Verbraucherinformationsgesetzes (Pkw-VIG) soll der unionsrechtskonforme Zustand im nationalen Recht hergestellt werden.

 

Inhalt

Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):

Bereitstellung von sachdienlichen, in sich widerspruchsfreien und verständlichen Informationen für Fahrzeugnutzerinnen und Fahrzeugnutzern, welche Kraftfahrzeuge mit welchen einzelnen in Verkehr gebrachten Kraftstoffen betankt bzw. an Ladepunkten aufgeladen werden können. Dies erfolgt de facto durch Hinweis auf den zu verwendenden Kraftstoff am Zapfventil, auf der Zapfeinrichtung, am Kraftfahrzeug und in den Kraftfahrzeughandbüchern.

 

Beitrag zu Wirkungsziel oder Maßnahme im Bundesvoranschlag

 

Das Vorhaben trägt dem Wirkungsziel "Reduktion der Treibhausgasemissionen und Steigerung des Einsatzes von erneuerbaren Energien mit dem Ziel, langfristig ein hocheffizientes, auf erneuerbaren Energietraegern basierendes Energiesystem zu realisieren („Energiewende“)" der Untergliederung 43 Umwelt im Bundesvoranschlag des Jahres 2017 bei.

 

Aus der gegenständlichen Maßnahme ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen auf den Bund, die Länder, die Gemeinden oder auf die Sozialversicherungsträger

 

Anmerkungen zu sonstigen, nicht wesentlichen Auswirkungen:

Für die einzelnen Tankstellen ergeben sich minimale Kosten für jeweils ein Etikett am Zapfventil und auf der Zapfeinrichtung.

(geschätzte €30,--pro Tankstelle bei durchschnittlich 16 Zapfstellen)

Die Beklebung am Kfz und das Update der KFZ- Handbücher trägt der Fahrzeughersteller.

 

Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union

Die Pkw-VIG Novelle 2016 setzt Einzelbestimmungen der Richtlinie 2014/94/EU um.

 

Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens

• Keine

 

Diese Folgenabschätzung wurde mit der Version 4.7 des WFA – Tools erstellt (Hash-ID: 1803464481).