1655 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Wissenschaftsausschusses

über den Antrag 2171/A der Abgeordneten Dr. Karlheinz Töchterle, Mag. Andrea Kuntzl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Studienförderungsgesetz 1992 geändert wird

Die Abgeordneten Dr. Karlheinz Töchterle, Mag. Andrea Kuntzl, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 17. Mai 2017 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„In Österreich sollen die besten Köpfe an den Hochschulen studieren. Die Finanzierbarkeit eines Studiums hängt allerdings trotz staatlicher Studienförderung vom Einkommen und Vermögen der Eltern ab. Mitverantwortlich dafür ist die Nicht-Valorisierung der Studienbeihilfen, die schleichend eine neue soziale Zugangsbarriere zu den Hochschulen aufgebaut hat. Im Arbeitsprogramm der Bundesregierung 2017/18 wurde daher ein Ausbau des Studienbeihilfensystems durch Anhebung der Beihilfenhöhe und der Einkommensgrenzen vereinbart. Diese Maßnahme wird mit diesem Antrag umgesetzt, der vor allem dem Ziel dient, die Beihilfenhöhe und die Zahl der Bezieherinnen und Bezieher von Studienbeihilfe zu erhöhen. Konkret sieht der Antrag eine Valorisierung der Studienbeihilfe (seit 2008) um die Inflation von rund 18% vor. Darüber hinaus haben Evaluierungen des Studienförderungsgesetzes festgestellt, dass vor allem ältere Studierende auf Grund steigender Lebenserhaltungskosten zunehmend in finanziellen Schwierigkeiten sind. Weitere Zuschläge für ältere Studierende sollen treffsicher ihre finanzielle Lage verbessern.“

 

Der Wissenschaftsausschuss hat den gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am 31. Mai 2017 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters, des Abgeordneten Harry Buchmayr, die Abgeordneten Dr. Karlheinz Töchterle, Dr. Jessi Lintl, Mag. Andrea Kuntzl, Eva-Maria Himmelbauer, BSc, Harry Buchmayr, Sigrid Maurer und Claudia Angela Gamon, MSc (WU), sowie der Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft Mag. Dr. Harald Mahrer.

 

Bei der Abstimmung wurde der Gesetzentwurf einstimmig beschlossen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Wissenschaftsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2017 05 31

                                Harry Buchmayr                                                       Dr. Andreas F. Karlsböck

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann