1697 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales

über den Antrag 2046/A(E) der Abgeordneten Ing. Waltraud Dietrich, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Bedarfsgerechte (Jahres)-Arbeitszeit nach Schweizer Modell“

Die Abgeordneten Ing. Waltraud Dietrich, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 2. März 2017 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Immer mehr Schweizer erfassen ihre Arbeitszeit nicht mehr nach dem uns bekannten ‚working nine to five‘-Schema, sie arbeiten Vollzeit und dies sehr flexibel. Davon profitieren Dienstnehmer und Arbeitgeber.

Eine Studie des Staatssekretariats für Wirtschaft (CH) zeigt, dass sechs von zehn Angestellte in der Schweiz mittlerweile flexibel arbeiten. Dies sei grundsätzlich auch im Interesse der Angestellten, sagt Professor Ulrich Parkuhr von der Fachhochschule Nordwestschweiz, der die Untersuchung verfasst hat: wer seine Zeit selber einteilen könne, sei zufriedener als diejenigen, bei denen der Takt genau vorgegeben werde.[1]

Gegenseitiges Vertrauen und Flexibilität, diese Vorstellung von einer guten Arbeitsbeziehung haben beide Partner, Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Im Kommen sind dabei Modelle, bei denen die Angestellten selbst ihre Arbeitszeit dokumentieren und der Arbeitgeber diese, wenn erforderlich, kontrolliert. Pilotversuche unter den Augen der schweizerischen Sozialpartner haben hier zu praktikablen Lösungen geführt und in der Schweiz beginnt sich - mit entsprechendem Erfolg - das Jahresarbeitszeitmodell als optimale Arbeitsvereinbarung abzuzeichnen.

Toni Holenweger[2], Arbeitszeitberater und Geschäftsführer der Gruppe Corso (CH) schätzt aufgrund einer repräsentativen Umfrage der Gruppe Corso, dass bereits die Hälfte der Schweizer Unternehmen die Jahresarbeit eingeführt hat – wenn auch teilweise lediglich reglementarisch, ohne das Modell konsequent in die Praxis umzusetzen. Die Jahresarbeitszeit bietet insbesondere Unternehmen aus der Industriebranche einen entscheidenden Vorteil: ‚Mit der Jahresarbeitszeit haben Unternehmen mehr Spielraum, um saisonale und marktbedingte Schwankungen auszugleichen‘.

Die Jahresarbeitszeit bietet nicht nur dem Unternehmen, sondern auch den Mitarbeitenden Vorteile, da diese ihre tägliche Arbeitszeit innerhalb der gesetzlichen und der betrieblichen Rahmenbedingungen mitbestimmen können. Um einen Missbrauch des Modells zu verhindern, hat Holenweger dafür in seinem Betrieb das sogenannte Ampelkonto entwickelt, ein Steuerungsinstrument, das einen Ausgleich zwischen den Interessen des Unternehmens und denjenigen der Mitarbeitenden schafft und mittlerweile von vielen Unternehmen übernommen wurde.

Die jährlichen Soll-Arbeitsstunden errechnen sich bei der Jahresarbeitszeit aus der Anzahl Arbeitstage multipliziert mit der mit der durchschnittlichen täglichen Arbeitszeit gemäß Arbeitsvertrag. Am Ende des Arbeitszeitjahres werden die Zeitsaldi ausgeglichen, wobei Plussaldi auf verschiedene Arten bezogen werden, etwa durch Kompensation, Auszahlung oder Übertrag auf ein Langzeitkonto. Das Ampelkonto, das nach dem Vorbild einer Verkehrsampel aufgebaut ist, zeigt den Mitarbeitenden laufend, ob sie im Vergleich zu ihrem vertraglich vereinbarten Pensum im Vorsprung oder im Rückstand sind.

So wie dieses gibt es in der Schweiz viele Beispiele für unterschiedliche Branchen-Jahresarbeitszeitmodelle, die jedenfalls zu beachten und in einer für Arbeitnehmer- und Arbeitgeber tauglicher Form umzusetzen sind, wenn es darum geht, auch in Österreich nicht den Anschluss an die Zukunft zu verlieren. Interessant ist dabei zu sehen, dass viele unterschiedliche Modelle den erforderlichen Zweck erfüllen, um die Arbeitszeit nach beiderseitigem Bedarf und zur beiderseitigen Zufriedenheit zu gestalten.“

 

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 13. Juni 2017 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordneten Ing. Waltraud Dietrich die Abgeordneten Mag. Gertrude Aubauer, Mag. Judith Schwentner, Ing. Markus Vogl und Mag. Birgit Schatz.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit (für den Antrag: N, T, dagegen: S, V, F, G).

Zur Berichterstatterin für den Nationalrat wurde Abgeordnete Mag. Gertrude Aubauer gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2017 06 13

                          Mag. Gertrude Aubauer                                                          Josef Muchitsch

                                 Berichterstatterin                                                                          Obmann



[1] www.srf.ch/news

[2] https://www.weka.ch