1758 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Wirtschaft und Industrie

über die Regierungsvorlage (1668 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Bilanzbuchhaltungsgesetz 2014 geändert wird

Die gegenständliche Novellierung des Bilanzbuchhaltungsgesetzes 2014 (BiBuG 2014), BGBl. I Nr. 191/2013, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl Nr. 50/2016, verfolgt im Wesentlichen die Umsetzung der Richtlinie (EU) 2015/849 zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung, zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Richtlinie 2005/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und der Richtlinie 2006/70/EG der Kommission, ABl. Nr. L 141 vom 05.06.2015, S. 73 (im Folgenden: 4. Geldwäsche-RL). Die bereits bestehenden Regelungen zur Verhinderung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung werden den Anforderungen der 4. Geldwäsche-RL entsprechend adaptiert.

Ferner enthält der Entwurf Anpassungen und Klarstellungen betreffend die Umsetzung

1.      der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (im Folgenden: Berufsqualifikationsanerkennungs-RL), ABl. Nr. L 255 vom 30.09.2005 S. 22, zuletzt geändert durch den Delegierten Beschluss (EU) 2016/790, ABl. Nr. L 134 vom 24.05.2016 S. 135,

und der

2.      der Richtlinie 2006/123/EG über Dienstleistungen im Binnenmarkt (im Folgenden: Dienstleistungs-RL, ABl. Nr. L 376 vom 27.12.2006 S. 36.

Letztendlich erfolgen Anpassungen an die Terminologie des Bundesministeriengesetzes 1986 (BMG), BGBl. Nr. 76/1986, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 49/2016, und Anpassungen des Berechtigungsumfanges.

Der Ausschuss für Wirtschaft und Industrie hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 22. Juni 2017 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen der Berichterstatterin Abgeordneten Dr. Angelika Winzig die Abgeordneten Dr. Christoph Matznetter, MMMag. Dr. Axel Kassegger und Mag. Birgit Schatz sowie der Ausschussobmann Abgeordneter Peter Haubner.

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit (dafür: S, V, F, N, T, dagegen: G) beschlossen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Wirtschaft und Industrie somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (1668 der Beilagen) die verfassungs­mäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2017 06 22

                            Dr. Angelika Winzig                                                              Peter Haubner

                                 Berichterstatterin                                                                          Obmann