Vorblatt
Ziel(e)
- Bestehen eines bedarfsgerechten ganzjährigen, ganztägigen Betreuungsangebots für Kinder bis zum Schuleintritt, das zumindest den Barcelona-Zielen (Betreuungsquote 33% für Unter-Drei-Jährige und mind. 90% für Drei- bis Sechsjährige) entspricht, im gesamten Bundesgebiet.
- Angebot von Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen, die einen Betreuungsschlüssel von 1:4 für Unter-Drei-Jährige und 1:10 für Drei- bis Sechsjährige bieten, an mehreren Standorten und Regionen.
Inhalt
Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):
- Zusatzvereinbarung zur Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG über den Ausbau des institutionellen Kinderbetreuungsangebots BGBl. I Nr. 120/2011, mit der diese bis 2017 verlängert wird, sowie die Zweckzuschüsse des Bundes angehoben und die Verwendungszwecke erweitert werden.
Finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt und andere öffentliche Haushalte:
Das Vorhaben verursacht Mehrausgaben für den Bundes-, Länder- und Gemeindehaushalt.
Die langfristigen finanziellen Auswirkungen der Maßnahme(n) auf den Bundeshaushalt erhöhen die öffentliche Verschuldung bis zum Ende des Jahres 2043 um 0,08 % des BIP bzw. 452 Mio. € (zu Preisen von 2014) gegenüber dem Basisszenario der 30-jährigen Budgetprognose gem. §15 (2) BHG 2013. Die Berechnungsparameter (Zinssätze, Bruttoinlandsprodukt, Inflation, öffentliche Verschuldung) sind der 30-jährigen Budgetprognose entnommen.
Finanzierungshaushalt für die ersten fünf Jahre
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in Tsd. € |
2014 |
2015 |
2016 |
2017 |
2018 |
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Nettofinanzierung Bund |
‑100.000 |
‑100.000 |
‑52.500 |
‑52.500 |
0 |
|
Nettofinanzierung Länder |
‑21.400 |
‑61.220 |
‑131.334 |
‑177.169 |
‑215.797 |
|
Nettofinanzierung Gemeinden |
‑47.100 |
‑75.685 |
‑133.913 |
‑164.819 |
‑228.438 |
|
Nettofinanzierung Gesamt |
‑168.500 |
‑236.905 |
‑317.747 |
‑394.488 |
‑444.235 |
Auswirkungen auf die Gleichstellung von Frauen und Männern:
Das Vorhaben verursacht positive Auswirkungen auf die Beschäftigung von Frauen in Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen, da durch die Schaffung von zusätzlichen Betreuungsplätzen neue Arbeitsplätze für Elementarpädagoginnen und -pädagogen und Kindergartenassistentinnen und -assistenten geschaffen werden. Durch den Ausbau von Betreuungsplätzen wird die Vereinbarkeit von Familie und Beruf gefördert und die Kompetenzen von Frauen und Männern - die auch Eltern sind - können am Arbeitsmarkt besser genutzt werden.
Gesamtwirtschaftliche Auswirkungen:
Das Vorhaben hat positive Auswirkungen auf die Erwerbsbeteiligung von Frauen durch die Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf und die Schaffung von Arbeitsplätzen.
Soziale Auswirkungen:
Das Vorhaben unterstützt Menschen mit Beeinträchtigungen durch die Erreichung der Barrierefreiheit gemäß § 6 Abs. 5 Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz (BGStG) in Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen und erzielt dadurch positive Auswirkungen.
Auswirkungen auf Kinder und Jugend:
Durch die Maßnahme wird eine verbesserte Betreuungssituation (quantitativ und qualitativ) in der elementaren Kinderbildung- und -betreuung erzielt.
In den weiteren Wirkungsdimensionen gemäß § 17 Abs. 1 BHG 2013 treten keine wesentlichen Auswirkungen auf.
Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union:
Die vorgesehenen Regelungen fallen nicht in den Anwendungsbereich des Rechts der Europäischen Union.
Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens:
Keine
Wirkungsorientierte Folgenabschätzung
Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG über eine Änderung der Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG über den Ausbau des institutionellen Kinderbetreuungsangebots
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Einbringende Stelle: |
Bundesministerium für Familien und Jugend |
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Laufendes Finanzjahr: |
2014 |
|
|
Inkrafttreten/ Wirksamwerden: |
2014 |
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Problemanalyse
Problemdefinition
Das Barcelona-Ziel der Europäischen Union sieht im Interesse der Vereinbarkeit von Familie und Beruf die Zurverfügungstellung von Kinderbetreuungsplätzen dem regionalen Bedarf entsprechend im Ausmaß von 33% bei den Unter-Drei-Jährigen und von 90 % bei den Drei- bis Sechsjährigen vor.
Durch die Kostenbeteiligung des Bundes konnten zwischen 2008 und 2012 31.097 zusätzliche Betreuungsplätze geschaffen werden, darin enthalten waren 21.431 Plätze für die Unter-Drei-Jährigen und 9.666 Plätze für die Drei- bis Sechsjährigen. Damit konnte das Barcelona-Ziel bei den Unter-Drei-Jährigen nicht erreicht werden, da die derzeitige Betreuungsquote unter Berücksichtigung der Tagesmütter und -väterbetreuung 22,9 % beträgt. Für die Drei- bis Sechsjährigen wurde das Barcelona-Ziel bereits 2009 erreicht und die aktuelle Betreuungsquote liegt bei 92,8 %.
Zur Erreichung des Barcelona-Zieles bei den Unter-Drei-Jährigen, zur Abdeckung des höheren Bedarfs in Großstädten und zur Schließung von regionalen Lücken in der ganztägigen Betreuung von Drei- bis Sechsjährigen soll der Ausbau von Kinderbildungs- und -betreuungsangeboten weiter vorangetrieben werden. Die Bildungs- und Betreuungsqualität für Kinder bis zum Schuleintritt soll außerdem weiterentwickelt werden.
Nullszenario und allfällige Alternativen
Würden keine Maßnahmen zum Ausbau des elementaren Kinderbildungs- und -betreuungsangebots gesetzt werden, hätte dies für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf negative Auswirkungen. Die Erhöhung der Betreuungsquote der Unter-Drei-Jährigen könnte nicht gewährleistet werden. Im Hinblick auf das Erfordernis eines qualitativen und quantitativen Ausbaus des elementaren Kinderbildungs- und -betreuungsangebots und auf die damit verbundenen finanziellen Notwendigkeiten bestehen keine Alternativen zum gegenständlichen Vorhaben.
Interne Evaluierung
Zeitpunkt der internen Evaluierung: 2018
Evaluierungsunterlagen und -methode: Die Evaluation erfolgt durch quantitative Erhebung der zusätzlich geschaffenen Kinderbildungs- und -betreuungsplätze und der Entwicklung der Betreuungsquoten auf Bundes-, Landes- und Bezirksebene.
Ziele
Ziel 1: Bestehen eines bedarfsgerechten ganzjährigen, ganztägigen Betreuungsangebots für Kinder bis zum Schuleintritt, das zumindest den Barcelona-Zielen (Betreuungsquote 33% für Unter-Drei-Jährige und mind. 90% für Drei- bis Sechsjährige) entspricht, im gesamten Bundesgebiet.
Beschreibung des Ziels:
Die Vereinbarung setzt als Schwerpunkt die Erhöhung des Betreuungsangebots für Unter-Drei-Jährige, wobei die mit einer Vollbeschäftigung der Eltern zu vereinbarende Kinderbetreuung besonders zu berücksichtigen ist. Für die Drei- bis Sechsjährigen sollen zur Beseitigung regionaler Defizite Anreize für die qualifizierte Ganztagesbetreuung, die mit einer Vollbeschäftigung der Eltern vereinbar ist, geschaffen werden.
Ein weiterer Schwerpunkt der gegenständlichen Vereinbarung liegt in der quantitativen und qualitativen Förderung von Tageselternangeboten. Die Erhöhung des Tagesmütter- und Tagesväterangebots erfolgt durch Übernahme der Ausbildungskosten, Investitionskosten und durch die sozialrechtliche Absicherung mittels Anstellungsverhältnisses.
Wie sieht Erfolg aus:
|
Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA |
Zielzustand Evaluierungszeitpunkt |
|
Betreuungsquote im Kindergartenjahr 2012/13: 22, 9 % bei den Unter-Drei-Jährigen und 92,8 % bei den Drei- bis Sechsjährigen |
Mit der Zusatzvereinbarung soll die Betreuungsquote bis zum Kindergartenjahr 2017/18 auf 33 % bei den Unter-Drei-Jährigen und 95 % bei den Drei- bis Sechsjährigen angehoben werden. |
Ziel 2: Angebot von Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen, die einen Betreuungsschlüssel von 1:4 für Unter-Drei-Jährige und 1:10 für Drei- bis Sechsjährige bieten, an mehreren Standorten und Regionen.
Beschreibung des Ziels:
Durch die Vereinbarung soll eine Steigerung der Betreuungsqualität in bestehenden Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen durch freiwillige Verbesserung des Betreuungsschlüssels über die Einstellung von zusätzlichen Betreuungspersonen erreicht werden.
Wie sieht Erfolg aus:
|
Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA |
Zielzustand Evaluierungszeitpunkt |
|
Im Kindergartenjahr 2012/13 waren 44.484 Beschäftigte, davon 25.055 als Fachkräfte in Kinderbildungs- und -betreuungeinrichtungen tätig. |
Mit der Zusatzvereinbarung sollen die Beschäftigten in Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen für die Null- bis Sechsjährigen insgesamt 49.000, davon 27.500 als Fachkräfte, betragen. |
Maßnahmen
Maßnahme 1: Zusatzvereinbarung zur Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG über den Ausbau des institutionellen Kinderbetreuungsangebots BGBl. I Nr. 120/2011, mit der diese bis 2017 verlängert, die Zweckzuschüsse des Bundes angehoben und die Verwendungszwecke erweitert werden.
Beschreibung der Maßnahme:
Die bestehende Vereinbarung wird bis Ende 2017 verlängert und der Zweckzuschuss des Bundes für das Jahr 2014 auf 100 000 000 Euro angehoben. Weiters wird der Bund in den Jahren 2015 bis 2017 einen Zweckzuschuss in der Höhe von insgesamt 205 000 000 Euro zur Verfügung stellen.
Umsetzung von Ziel 1, 2
Wie sieht Erfolg aus:
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Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA |
Zielzustand Evaluierungszeitpunkt |
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Betreuungsquote im Kindergartenjahr 2012/13: 22, 9 % bei den Unter-Drei-Jährigen und 92,8 % bei den Drei- bis Sechsjährigen. Im Kindergartenjahr 2012/13 waren 44.484 Beschäftigte, davon 25.055 als Fachkräfte in Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen tätig. |
Mit der Zusatzvereinbarung soll die Betreuungsquote bis zum Kindergartenjahr 2017/18 auf 33 % bei den Unter-Drei-Jährigen und 95 % bei den Drei- bis Sechsjährigen angehoben werden.
Mit der Zusatzvereinbarung sollen die Beschäftigten in Kinderbildungs- und betreuungseinrichtungen für die 0 bis 6-Jährigen insgesamt 49.000, davon 27.500 als Fachkräfte betragen. |
Abschätzung der Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen für alle Gebietskörperschaften und Sozialversicherungsträger
- Langfristige finanzielle Auswirkungen
Das fünfte Finanzjahr ist repräsentativ für die langfristigen finanziellen Auswirkungen.
- Auswirkungen auf die öffentliche Verschuldung
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In Mio. € |
In % des BIP |
|
Änderung des Schuldenstands bis zum Ende des Jahres 2043 gegenüber der 30-jährigen Budgetprognose gem. §15 (2) BHG 2013 |
452 |
0,08 |
*zu Preisen von 2014
Die Annahmen zu BIP-Entwicklung, öffentlicher Verschuldung, sowie Zinssätzen und Inflation zur Berechnung der Auswirkungen auf die öffentliche Verschuldung folgen der 30-jährigen Budgetprognose gem. §15 (2) BHG 2013.
Zur Berechnung der Auswirkungen auf die öffentliche Verschuldung werden, zur Ermittlung der Änderung des Schuldenstandes, die Ein- bzw. Auszahlungen jeden Jahres aufgezinst und aufsummiert bis zum Jahr 2042 und über die erwartete Inflationsrate in den nächsten dreißig Jahren diskontiert. Vereinfachend wird angenommen, dass die Zahlungen jeweils am Ende jeden Jahres getätigt werden.
Finanzielle Auswirkungen für den Bund
– Ergebnishaushalt – Projekt
|
in Tsd. € |
2014 |
2015 |
2016 |
2017 |
Gesamt |
|
Transferaufwand |
100.000 |
100.000 |
52.500 |
52.500 |
305.000 |
|
Aufwendungen gesamt |
100.000 |
100.000 |
52.500 |
52.500 |
305.000 |
Transferaufwand: Der Einsatz der Mittel erfolgt zur Schaffung von zusätzlichen Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen (Personalausgaben oder Infrastruktur), zur Qualitätssteigerung durch Verbesserung des Raumangebotes und durch zusätzliches Betreuungspersonal in bereits bestehenden Gruppen. Diese Ausgaben stellen für den Bund Auszahlungen gem. BHG 2014 aus Transfers dar, die im UG 44 Finanzausgleich, im Detailbudget 0104 Transfers an Länder und Gemeinden, zu veranschlagen sind. Die Auszahlungen erfolgen gem. der bisherigen Vereinbarung zu zwei Terminen im Kalenderjahr. Eine finanzielle Bedeckung dieser Mehrausgaben im Budget des Bundes sind sowohl im BFRG 2015-18 (ff), als auch im BFG 2015 (ff), durch das Bundesministerium für Finanzen vorzusehen.
Der Transferaufwand des Bundes wird den Ländern zu 100 % des Bundeszuschusses zur Verfügung gestellt. Die Länder geben bis zu 60 % des Bundeszuschusses an die Gemeinden für die Schaffung von zusätzlichen Betreuungsangeboten weiter.
Finanzielle Auswirkungen für die Länder
– Kostenmäßige Auswirkungen – Projekt
|
in Tsd. € |
2014 |
2015 |
2016 |
2017 |
Gesamt |
|
Erlöse |
100.000 |
100.000 |
52.500 |
52.500 |
305.000 |
|
Transferkosten |
50.000 |
45.000 |
21.000 |
18.375 |
134.375 |
|
Kosten gesamt |
50.000 |
45.000 |
21.000 |
18.375 |
134.375 |
|
Nettoergebnis |
50.000 |
55.000 |
31.500 |
34.125 |
170.625 |
Erlöse: Der Bund stellt den Ländern die Mittel zur Verfügung um den Ausbau des Kinderbetreuungsangebots schneller voranzutreiben und Qualitätsverbesserungen vorzunehmen.
Transferkosten: Nach der Kindertagesheimstatistik 2012/13 gibt es derzeit insgesamt 7.122 Kinderbetreuungseinrichtungen für Null- bis Sechsjährige, davon werden 4.261 Einrichtungen, das sind 60 %, von den Gemeinden betrieben. Es wird angenommen, dass die Länder den Gemeinden bis zu 60 % des Bundeszuschusses für den Ausbau des Kinderbetreuungsangebotes zur Verfügung stellen. Der Restbetrag von 40 % bleibt den Ländern zum Ausbau von zusätzlichen privaten oder landeseigenen Betreuungsangeboten zur Verfügung.
– Kostenmäßige Auswirkungen – Laufende Auswirkungen
|
in Tsd. € |
2014 |
2015 |
2016 |
2017 |
2018 |
|
Personalkosten |
0 |
33.200 |
67.729 |
103.625 |
106.961 |
|
Betriebliche Sachkosten |
0 |
11.620 |
23.705 |
36.269 |
37.436 |
|
Transferkosten |
71.400 |
71.400 |
71.400 |
71.400 |
71.400 |
|
Kosten gesamt |
71.400 |
116.220 |
162.834 |
211.294 |
215.797 |
|
in VBÄ |
2014 |
2015 |
2016 |
2017 |
2018 |
|
Personalaufwand |
0,00 |
510,00 |
1.020,00 |
1.530,00 |
2.040,00 |
Personalkosten: Unter der Annahme, dass 4.500 neue Betreuungsplätze pro Jahr für Unter-Drei-Jährige und 1.500 neue Betreuungsplätze für Drei- bis Sechsjährige bundesweit geschaffen werden können, und durchschnittlich 10 bzw. 25 Kinder pro Gruppe betreut werden, können 510 zusätzliche Gruppen eingerichtet werden, wofür 510 zusätzliche Hilfskräfte notwendig wären. Es wird angenommen, dass diese Kosten insbesondere über Förderungen von den Ländern getragen werden.
Betriebliche Sachkosten: Betriebliche Sachkosten entstehen durch die zusätzliche Anstellung von Betreuungspersonal in den Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen. Die arbeitsplatzbedingten betrieblichen Sachkosten ergeben sich aus 35 % der Personalaufwendungen des zusätzlichen Betreuungspersonals.
Transferkosten: Investitionskosten ergeben sich durch die Neubaukosten von rund 350.000 Euro pro zusätzlich errichteter Betreuungsgruppe. Dieser Betrag kann nur annähernd die tatsächlichen zukünftigen Baukosten angeben. Unter der Annahme, dass pro Jahr 510 neue Gruppen geschaffen werden können, entstehen somit Kosten von insgesamt 178.500.000 Euro, welche aus oben genannten Gründen im Verhältnis 40 : 60 auf Länder und Gemeinden aufgeteilt wurden.
Finanzielle Auswirkungen für die Gemeinden
– Kostenmäßige Auswirkungen – Projekt
|
in Tsd. € |
2014 |
2015 |
2016 |
2017 |
Gesamt |
|
Erlöse |
60.000 |
60.000 |
31.500 |
31.500 |
183.000 |
|
Nettoergebnis |
60.000 |
60.000 |
31.500 |
31.500 |
183.000 |
Erlöse: Unter der Annahme, dass 60 % der Kinderbetreuungseinrichtungen von den Gemeinden betrieben werden, erhalten die Gemeinden bis zu 60 % des Bundeszuschusses als Erlös. Die in der Tabelle jährlich ausgewiesenen Beträge stellen diese Erlöse aus dem Transfer dar.
– Kostenmäßige Auswirkungen – Laufende Auswirkungen
|
in Tsd. € |
2014 |
2015 |
2016 |
2017 |
2018 |
|
Personalkosten |
0 |
21.174 |
43.195 |
66.088 |
89.880 |
|
Betriebliche Sachkosten |
0 |
7.411 |
15.118 |
23.131 |
31.458 |
|
Transferkosten |
107.100 |
107.100 |
107.100 |
107.100 |
107.100 |
|
Kosten gesamt |
107.100 |
135.685 |
165.413 |
196.319 |
228.438 |
|
in VBÄ |
2014 |
2015 |
2016 |
2017 |
2018 |
|
Personalaufwand |
0,00 |
510,00 |
1.020,00 |
1.530,00 |
2.040,00 |
Personalkosten: Unter der Annahme, dass 4.500 neue Betreuungsplätze pro Jahr für Unter-Drei-Jährige und 1.500 neue Betreuungsplätze für Drei- bis Sechsjährige bundesweit geschaffen werden können, und durchschnittlich 10 bzw. 25 Kinder pro Gruppe betreut werden, können 510 zusätzliche Gruppen eingerichtet werden, wofür 510 zusätzliche Fachkräfte notwendig wären.
Betriebliche Sachkosten: Betriebliche Sachkosten entstehen durch die zusätzliche Anstellung von Betreuungspersonal in den Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen. Die arbeitsplatzbedingten betrieblichen Sachkosten ergeben sich aus 35 % der Personalaufwendungen des zusätzlichen Betreuungspersonals.
Transferkosten: Investitionskosten ergeben sich durch die Neubaukosten von rund 350.000 Euro pro zusätzlich errichteter Betreuungsgruppe. Dieser Betrag kann nur annähernd die tatsächlichen zukünftigen Baukosten angeben. Unter der Annahme, dass pro Jahr 510 neue Gruppen geschaffen werden können, entstehen somit Kosten von insgesamt 178.500.000 Euro, welche aus oben genannten Gründen im Verhältnis 40 : 60 auf Länder und Gemeinden aufgeteilt wurden.
Aus dem Vorhaben ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen für Sozialversicherungsträger.
Auswirkungen auf die Gleichstellung von Frauen und Männern
Direkte Leistungen an Unternehmen oder juristische Personen
Veränderungen in der Beschäftigungs- und Einkommenssituation in der betroffenen Institution/dem betroffenen Bereich
Im Dienstleistungssektor soll zusätzliches Betreuungspersonal (Fach- und Hilfskräfte) in bereits bestehenden Einrichtungen zur Verbesserung der Betreuungsqualität und für zusätzlich geschaffene Betreuungsangebot eingesetzt werden.
Beitrag der Leistungen zur Reduktion von bestehender Ungleichstellung von Frauen und Männern
Die staatlichen Leistungen tragen unter anderem dazu bei, die bestehende Ungleichheit von Frauen und Männern in der Institution durch gezielte bewusstseinsbildende Maßnahmen (Bewerbung des Berufsbildes des Elementarpädagogen bzw. Tagesvaters) zu reduzieren.
Nutzerinnen/Nutzer der begünstigten Institutionen sowie mittelbare Leistungsempfängerinnen / Leistungsempfänger der Institution
Durch die Schaffung zusätzlicher Betreuungsplätze können neue Arbeitsplätze für Kindergartenpädagog(inn)en und Kindergartenassistent(inn)en geschaffen werden. Durch den Ausbau von Betreuungsplätzen wird die Vereinbarkeit von Familie und Beruf gefördert und die Kompetenzen von Frauen und Männern - die auch Eltern sind - können am Arbeitsmarkt besser genutzt werden. Durch diesen effizienteren Einsatz des vorhandenen Humankapitals entstehen für den Wirtschaftsstandort Österreich neue Potentiale.
Arbeitsplätze in Kindergärten und sonstigen Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen werden zu 98% von Frauen besetzt, weshalb die Schaffung zusätzlicher Arbeitsplätze positive Auswirkungen auf die Frauenerwerbstätigkeit hat. Mit der Umsetzung des Ausbaues von zusätzlichen Kinderbetreuungsplätzen wird aber auch ein weiterer Beitrag zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für eine Vereinbarkeit von Familie und Beruf geleistet. Bedarfsgerechte Kinderbetreuung ist gerade auch für Alleinerziehende, zum Großteil Frauen, unabdingbar für die Sicherung der Existenz von Ein-Eltern-Familien, da so deren Position am Arbeitsmarkt verbessert wird.
Erwartete Nutzerinnen/Nutzer
|
Betroffene Gruppe |
Gesamt |
Frauen |
Männer |
Quelle/Erläuterung |
||
|
|
Anzahl |
Anzahl |
% |
Anzahl |
% |
|
|
Kinder im Alter von 0 bis 6 Jahre |
24.000 |
11.736 |
49 |
12.264 |
51 |
Kindertagesheimstatistik 2012/13 |
Auswirkungen auf die unselbständige Erwerbstätigkeit von Frauen und Männern
Von den derzeit 44.484 Beschäftigten in Kinderbetreuungseinrichtungen für Null- bis Sechsjährige wird eine Steigerung auf rund 49.000 bis 2017 erwartet. Von einem weiteren Anstieg bei den Fachkräften von 25.055 auf 27.500 kann ausgegangen werden.
Daher wird angenommen, dass im Ergebnis mehr als 4.500 neue Beschäftigte in der Kinderbetreuung tätig sein werden sowie ein Anstieg des Männeranteils erzielt werden kann.
Unternehmen
Finanzielle Auswirkungen auf Unternehmen
Das Vorhaben hat keine wesentlichen finanziellen Auswirkungen auf Unternehmen.
Erläuterung
Da vorwiegend öffentliche Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen betroffen sein werden, bzw. private Träger aus öffentlichem Budget subventioniert werden, entstehen privaten Organisationen nur zu einem geringen Anteil zusätzliche Kosten im Sinne von Investitionen, Personal- und Sachkosten.
Gesamtwirtschaftliche Auswirkungen
Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt finden sich in der Wirkungsdimension Soziales.
Nachfrageseitige Auswirkungen auf die öffentlichen Investitionen
In erster Linie sind die Investitionen von den Gemeinden in Form von Baukosten für neu geschaffene Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen zu tätigen. Weiters können auch Umbauten - wie Adaptierung eines Gruppenraumes - vorgenommen werden.
Nachfrageseitige Auswirkungen auf private Investitionen
Der geringere Länderanteil an den Fördermitteln ist von privaten Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen für Investitionen in Form von Baukosten für neu geschaffene Betreuungseinrichtungen zu tätigen. Weiters können auch Umbauten - wie Adaptierung eines Gruppenraumes - vorgenommen werden.
Veränderung der Nachfrage
|
in Mio. Euro |
2014 |
2015 |
2016 |
2017 |
2018 |
|
|
Investitionen privat |
Sonstiger Bau |
71,4 |
71,4 |
71,4 |
71,4 |
0,0 |
|
Investitionen öffentlich |
Sonstiger Bau |
107,1 |
107,1 |
107,1 |
107,1 |
0,0 |
|
Gesamtinduzierte Nachfrage |
178,5 |
178,5 |
178,5 |
178,5 |
0,0 |
|
Von den derzeit 44.484 angestellten Beschäftigten in Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen für Null- bis Sechsjährige wird eine Steigerung auf rund 49.000 bis 2017 erwartet. Von einem weiteren Anstieg bei den Fachkräften von 25.055 auf 27.500 kann ausgegangen werden. Daher wird angenommen, dass im Ergebnis mehr als 4.500 neue Beschäftigte in der Kinderbetreuung tätig sein werden sowie ein Anstieg des Männeranteils erzielt werden kann.
Gesamtwirtschaftliche Effekte
Von den derzeit 44.484 Beschäftigten in Kinderbetreuungseinrichtungen für Null- bis Sechsjährige wird eine Steigerung auf rund 49.000 bis 2017 erwartet. Von einem weiteren Anstieg bei den Fachkräften von 25.055 auf 27.500 kann ausgegangen werden.
Daher wird angenommen, dass im Ergebnis mehr als 4.500 neue Beschäftigte in der Kinderbetreuung tätig sein werden sowie ein Anstieg des Männeranteils erzielt werden kann.
Angebotsseitige Auswirkungen auf das gesamtwirtschaftliche Arbeitsangebot bzw. die Arbeitsnachfrage
Die Schaffung von zusätzlichen Kinderbildungs- und betreuungseinrichtungen hat Auswirkungen auf die Nachfrage von zusätzlichen Arbeitskräften in Form von Elementarpädagoginnen und -pädagogen und Kindergartenassistentinnen und -assistenten und hat daher positive Auswirkungen auf die Beschäftigung von Frauen in Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen. Durch den Ausbau von Betreuungsplätzen wird Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf erleichtert und die Kompetenzen von Frauen und Männern - die auch Eltern sind - können am Arbeitsmarkt besser genutzt werden.
Auswirkungen auf den Wirtschaftsstandort
Durch den effizienteren Einsatz des vorhandenen Humankapitals entstehen für den Wirtschaftsstandort Österreich neue Potentiale.
Soziale Auswirkungen
Auswirkungen auf die Arbeitsbedingungen
Das Vorhaben hat keine wesentlichen Auswirkungen auf die Arbeitsbedingungen.
Erläuterung
Die Eltern werden durch den Ausbau der elementaren Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf aktiv unterstützt.
Auswirkungen auf die Anzahl der unselbständig erwerbstätigen Ausländerinnen/Ausländer
Die Auswirkungen auf unselbständig erwerbstätige Ausländerinnen/Ausländer können nicht abgeschätzt werden.
Auswirkungen auf das Verhältnis Vollzeit/Teilzeitarbeitsplätze oder Festanstellungen/freie Dienstverhältnisse oder Werkverträge
Von den derzeit 44.484 Beschäftigten in Kinderbetreuungseinrichtungen für Null- bis Sechsjährige wird eine Steigerung auf rund 49.000 bis 2017 erwartet. Von einem weiteren Anstieg bei den Fachkräften von 25.055 auf 27.500 kann ausgegangen werden.
Daher wird angenommen, dass im Ergebnis mehr als 4.500 neue Beschäftigte in der Kinderbetreuung tätig sein werden sowie ein Anstieg des Männeranteils erzielt werden kann.
Auswirkungen auf die Beschäftigungsform
|
Betroffene Gruppe |
Anzahl der Betroffenen |
Quelle/Erläuterung |
|
Kinderbetreuungspersonal |
4.500 |
eigene Berechnungen anhand der Kindertagesheimstatistik 2012/13 |
Auswirkungen auf die Anzahl der arbeitslos gemeldeten Personen
Durch die erhöhte gesamtwirtschaftliche Nachfrage bewirkt das Vorhaben tendenziell eine Reduktion der arbeitslos gemeldeten Personen. Eine genaue Quantifizierung kann nicht erfolgen.
Sonstige wesentliche Auswirkungen
Durch Verwendung des Bundeszuschusses für Investitionskosten zur Erreichung der Barrierefreiheit gemäß § 6 Abs. 5 Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz (BGStG) ergeben sich positive Auswirkungen auf die gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigungen. Eine genaue Quantifizierung kann nicht erfolgen.
Auswirkungen auf Kinder und Jugend
Auswirkungen auf die Betreuung von Kindern
Durch die Vereinbarung wird das Angebot der ganztägigen elementaren Kinderbildung- und -betreuung für Kinder bis zum Schuleintritt in öffentlichen und privaten Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen in bedarfsgerechter Form sowohl hinsichtlich der Anzahl der Betreuungsplätze als auch hinsichtlich der Betreuungsdauer ausgebaut. Diese Maßnahme soll ein bedarfsorientiertes Angebot für die Eltern darstellen und zu einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf beitragen, den Kindern eine qualitätsvolle, vorschulische, außerhäusliche Bildung und Betreuung bieten und diese in ihrer sozialen, körperlichen, geistigen und seelischen Entwicklung durch geeignete Spiele und die erzieherische Wirkung der Gruppe unterstützen und die Chancengleichheit der Kinder hinsichtlich der Bildungslaufbahnen fördern.
Quantitative Auswirkungen auf die Betreuung und Bildung von Kindern
|
Betroffene Gruppe |
Anzahl der Betroffenen |
Quelle/Erläuterung |
|
Kinder von 0 - 6 Jahre |
24.000 |
eigene Berechnungen |
Anhang mit detaillierten Darstellungen
Detaillierte Darstellung der finanziellen Auswirkungen
Bedeckung
|
in Tsd. € |
2014 |
2015 |
2016 |
2017 |
2018 |
|
Auszahlungen/ zu bedeckender Betrag |
100.000 |
100.000 |
52.500 |
52.500 |
|
|
in Tsd. € |
Betroffenes Detailbudget |
Aus Detailbudget |
2014 |
2015 |
2016 |
2017 |
2018 |
|
gem. BFRG/BFG |
44.01.04 Transfers an Länder und Gemeinden, nicht variabel |
|
100.000 |
100.000 |
52.500 |
52.500 |
|
Erläuterung der Bedeckung
Eine finanzielle Bedeckung dieser Mehrausgaben im Budget des Bundes ist sowohl im BFRG 2015-18 (ff) als auch im BFG 2015 (ff) vorzusehen.
Laufende Auswirkungen
Personalaufwand
Es wird darauf hingewiesen, dass der Personalaufwand gem. der WFA-Finanziellen Auswirkungen-VO valorisiert wird.
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Maßnahme / Leistung |
Körpersch. |
Verwgr. |
VBÄ |
2014 |
2015 |
2016 |
2017 |
2018 |
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Personalkosten für Fachkräfte |
Länder |
VB-VD-Gehob. Dienst1 v2/5-v2/6 |
510,00 |
|
33.200.359 |
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|
1.020,00 |
|
|
67.728.733 |
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|
1.530,00 |
|
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|
103.624.961 |
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VB-VD-Gehob. Dienst3 v2/1-v2/3; b |
2.040,00 |
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|
|
106.961.015 |
|
SUMME |
|
|
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|
33.200.359 |
67.728.733 |
103.624.961 |
106.961.015 |
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Personalkosten für Hilfskräfte |
Gemeinden |
VB-VD-Fachdienst v3; c; h1, p1 |
510,00 |
|
21.173.997 |
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|
1.020,00 |
|
|
43.194.953 |
|
|
|
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|
|
1.530,00 |
|
|
|
66.088.278 |
|
|
|
|
|
2.040,00 |
|
|
|
|
89.880.059 |
|
SUMME |
|
|
|
|
21.173.997 |
43.194.953 |
66.088.278 |
89.880.059 |
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2014 |
2015 |
2016 |
2017 |
2018 |
|
GESAMTSUMME |
|
|
54.374.356 |
110.923.686 |
169.713.240 |
196.841.073 |
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|
Davon Länder |
|
33.200.359 |
67.728.733 |
103.624.961 |
106.961.015 |
|
|
Davon Gemeinden |
|
21.173.997 |
43.194.953 |
66.088.278 |
89.880.059 |
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2014 |
2015 |
2016 |
2017 |
2018 |
|
VBÄ GESAMT |
|
|
1.020,00 |
2.040,00 |
3.060,00 |
4.080,00 |
|
|
Davon Länder |
|
510,00 |
1.020,00 |
1.530,00 |
2.040,00 |
|
|
Davon Gemeinden |
|
510,00 |
1.020,00 |
1.530,00 |
2.040,00 |
Unter der Annahme, dass 1.500 neue Betreuungsplätze für Unter-Drei-Jährige bundesweit geschaffen werden können, und durchschnittlich 25 Kinder pro Gruppe betreut werden, können 450 zusätzliche Gruppen eingerichtet werden, wofür 510 zusätzliche Fachkräfte sowie 510 zusätzliche Hilfskräfte notwendig wären.
Arbeitsplatzbezogener betrieblicher Sachaufwand
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|
Körperschaft |
2014 |
2015 |
2016 |
2017 |
2018 |
|
Arbeitsplatzbezogener betrieblicher Sachaufwand |
Länder |
|
11.620.126 |
23.705.056 |
36.268.736 |
37.436.355 |
|
|
Gemeinden |
|
7.410.899 |
15.118.234 |
23.130.897 |
31.458.021 |
Der arbeitsplatzbezogene betriebliche Sachaufwand wurde mit 35% berechnet.
Transferaufwand
|
Bezeichnung |
Körperschaft |
Menge |
Preis je Einheit (€) |
2014 |
2015 |
2016 |
2017 |
2018 |
|
Verwendung als Investition für Ausbau |
Länder |
204 |
350.000,00 |
71.400.000 |
|
71.400.000 |
|
71.400.000 |
|
|
Gemeinden |
306 |
350.000,00 |
107.100.000 |
107.100.000 |
107.100.000 |
|
|
|
SUMME |
|
|
|
178.500.000 |
107.100.000 |
178.500.000 |
|
71.400.000 |
|
Verwendung als Investitionfür Ausbau |
Länder |
204 |
350.000,00 |
|
71.400.000 |
|
71.400.000 |
|
|
|
Gemeinden |
306 |
350.000,00 |
|
|
|
107.100.000 |
|
|
SUMME |
|
|
|
|
71.400.000 |
|
178.500.000 |
|
|
Verwendung als Investition für Ausbau |
Gemeinden |
306 |
350.000,00 |
|
|
|
|
107.100.000 |
|
GESAMTSUMME |
|
|
|
178.500.000 |
178.500.000 |
178.500.000 |
178.500.000 |
178.500.000 |
|
|
Davon Länder |
|
|
71.400.000 |
71.400.000 |
71.400.000 |
71.400.000 |
71.400.000 |
|
|
Davon Gemeinden |
|
|
107.100.000 |
107.100.000 |
107.100.000 |
107.100.000 |
107.100.000 |
Die Verwendung der Fördermittel für die Schaffung von zusätzlichen Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen erfolgt unter der Annahme, dass Neubaukosten von rund 350.000 Euro pro zusätzlich errichteter Betreuungsgruppe kalkuliert werden. Dieser Betrag kann nur annähernd die tatsächlichen zukünftigen Baukosten abschätzen. Ausgehend davon, dass pro Jahr 510 neue Gruppen geschaffen werden können, entstehen somit Kosten von insgesamt 178.500.000 Euro. Unter der Annahme, dass die Länder den Gemeinden bis zu 60 % des Bundeszuschusses für den Ausbau des Kinderbetreuungsangebotes zur Verfügung stellen, ergibt sich eine Aufteilung der finanziellen Mittel im Verhältnis 40 : 60 auf Länder und Gemeinden.
Projekt
Transferaufwand
|
Bezeichnung |
Körperschaft |
Menge |
Preis je Einheit (€) |
2014 |
2015 |
2016 |
2017 |
2018 |
|
Zweckzuschuss für Ausbau der Kinderbetreuung |
Bund |
1 |
100.000.000,00 |
100.000.000 |
100.000.000 |
|
|
|
|
|
|
1 |
52.500.000,00 |
|
|
52.500.000 |
52.500.000 |
|
|
|
Länder |
1 |
50.000.000,00 |
50.000.000 |
|
|
|
|
|
|
|
1 |
45.000.000,00 |
|
45.000.000 |
|
|
|
|
|
|
1 |
21.000.000,00 |
|
|
21.000.000 |
|
|
|
|
|
1 |
18.375.000,00 |
|
|
|
18.375.000 |
|
|
SUMME |
|
|
|
150.000.000 |
145.000.000 |
73.500.000 |
70.875.000 |
|
|
GESAMTSUMME |
|
|
|
150.000.000 |
145.000.000 |
73.500.000 |
70.875.000 |
|
|
|
Davon Bund |
|
|
100.000.000 |
100.000.000 |
52.500.000 |
52.500.000 |
|
|
|
Davon Länder |
|
|
50.000.000 |
45.000.000 |
21.000.000 |
18.375.000 |
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Erträge aus der op. Verwaltungstätigkeit und Transfers
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Bezeichnung |
Körperschaft |
Menge |
Preis je Einheit (€) |
2014 |
2015 |
2016 |
2017 |
2018 |
|
Transfereinnahmen |
Länder |
1 |
100.000.000,00 |
100.000.000 |
100.000.000 |
|
|
|
|
|
|
1 |
52.500.000,00 |
|
|
52.500.000 |
52.500.000 |
|
|
|
Gemeinden |
1 |
60.000.000,00 |
60.000.000 |
60.000.000 |
|
|
|
|
|
|
1 |
31.500.000,00 |
|
|
31.500.000 |
31.500.000 |
|
|
SUMME |
|
|
|
160.000.000 |
160.000.000 |
84.000.000 |
84.000.000 |
|
|
GESAMTSUMME |
|
|
|
160.000.000 |
160.000.000 |
84.000.000 |
84.000.000 |
|
|
|
Davon Länder |
|
|
100.000.000 |
100.000.000 |
52.500.000 |
52.500.000 |
|
|
|
Davon Gemeinden |
|
|
60.000.000 |
60.000.000 |
31.500.000 |
31.500.000 |
|
Langfristige finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt (in Mio. €)
Auswirkungen auf die öffentliche Verschuldung – Berechnungsmethode
Die Annahmen zu BIP-Entwicklung, öffentlicher Verschuldung, sowie Zinssätzen und Inflation zur Berechnung der Auswirkungen auf die öffentliche Verschuldung folgen der 30-jährigen Budgetprognose gem. §15 (2) BHG 2013.
Zur Berechnung der Auswirkungen auf die öffentliche Verschuldung werden, zur Ermittlung der Änderung des Schuldenstandes, die Ein- bzw. Auszahlungen jeden Jahres aufgezinst und aufsummiert bis zum Jahr 2042 und über die erwartete Inflationsrate in den nächsten dreißig Jahren diskontiert. Vereinfachend wird angenommen, dass die Zahlungen jeweils am Ende jeden Jahres getätigt werden.
Um Rückwirkungen auf das BIP und die daraus resultierenden Rückwirkungen auf den öffentlichen Finanzierungssaldo zu berücksichtigen, wird ein allgemeiner Fiskalmultiplikator von ca. 0,5 (kumuliert über 2 Jahre) entsprechend den Ergebnissen des IMF-WEO 10/10 verwendet. Die Rückwirkungen auf den öffentlichen Finanzierungssaldo werden mit der letzten von der Statistik Austria veröffentlichten Steuer- und Abgabenquote ermittelt.
Angaben zur Wesentlichkeit
Nach Einschätzung der einbringenden Stelle sind folgende Wirkungsdimensionen vom gegenständlichen Vorhaben nicht wesentlich betroffen im Sinne der Anlage 1 der WFA-Grundsatzverordnung.
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Wirkungsdimension |
Subdimension der Wirkungsdimension |
Wesentlichkeitskriterium |
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Unternehmen |
Finanzielle Auswirkungen auf Unternehmen |
Mindestens 10 000 betroffene Unternehmen oder 2,5 Mio. € Gesamtbe- bzw. entlastung pro Jahr |
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Soziales |
Arbeitsbedingungen |
Mehr als 150 000 Arbeitnehmer/innen sind aktuell oder potenziell betroffen |
Diese Folgenabschätzung wurde mit der Version 3.2 des WFA – Tools erstellt.