191 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Finanzausschusses

über die Regierungsvorlage (177 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Finanzstrafgesetz geändert wird (Finanzstrafgesetznovelle 2014 – FinStrG-Novelle 2014)

Ziel der Vorlage ist die Senkung der Anzahl von Selbstanzeigen für vorsätzlich oder grob fahrlässig begangene Finanzdelikte anlässlich von Prüfungsmaßnahmen.

Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n): den Entfall der Möglichkeit einer wiederholten Selbstanzeige sowie die Abgabenerhöhung bei Selbstanzeigen für vorsätzlich oder grob fahrlässig begangene Finanzdelikte anlässlich von Prüfungen und Erhebungen.

 

Der Finanzausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 24. Juni 2014 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters Abgeordneten Ing. Mag. Hubert Kuzdas die Abgeordneten MMag. DDr. Hubert Fuchs, Mag. Bruno Rossmann, Ing. Mag. Werner Groiß, Dr. Christoph Matznetter, Ing. Robert Lugar und Gabriele Tamandl sowie der Bundesminister für Finanzen Dr. Michael Spindelegger.

 

Im Zuge der Debatte haben die Abgeordneten Mag. Andreas Zakostelsky und Kai Jan Krainer einen Abänderungsantrag eingebracht, der wie folgt begründet war:

„Zu Z 2:

Nach der Textierung der RV wäre die Abgabenerhöhung für jede von Selbstanzeigen betroffene Abgabe und jeden Zeitraum mit gesondertem Bescheid festzusetzen. Dies brächte einen unverhältnismäßigen zusätzlichen Verwaltungsaufwand mit sich. Es soll daher textlich klargestellt werden, dass nur ein einziger Erhöhungsbetrag festzusetzen ist, der auf Basis der Summe aller sich aus der Selbstanzeige ergebenen Mehrbeträge errechnet. Dazu muss nur ein Bescheid erlassen werden. Damit wird auch die Zielsetzung hinsichtlich der Auswirkung der Betragsgrenzen eindeutiger zum Ausdruck gebracht. Auch die Abwicklung der vorgesehenen Gutschrift entrichteter Beträge, für die keine gesonderte Bescheiderlassung erforderlich sein soll, wird damit erleichtert.“

 

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des oben erwähnten Abänderungsantrages der Abgeordneten Mag. Andreas Zakostelsky und Kai Jan Krainer mit Stimmenmehrheit (dafür: S, V, F, dagegen: G, T, N) beschlossen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Finanzausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2014 06 24

                         Ing. Mag. Hubert Kuzdas                                               Mag. Andreas Zakostelsky

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann