196 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Menschenrechte

über die Bürgerinitiative Nr. 18/BI: „Kampf gegen Rassismus und Menschenfeindlichkeit, Antisemitismus und Islamophobie sowie gegen Homophobie“

Die gegenständliche Bürgerinitiative Nr. 18/BI wurde dem Nationalrat am 29. Oktober 2013 zugeleitet.

 

Zu den Anliegen dieser Bürgerinitiative:

„Der im Herbst 2011 präsentierte Sicherheitsbericht zeigt eine deutliche Zunahme von rechtsextrem und rassistisch motivierten Straftaten. Aufgrund der Zunahme der Delikte aber auch der spürbaren Radikalisierung in der Gesellschaft, im Internet und in manchen Medien werden immer mehr in Österreich lebende Menschen initiativ, um gegen Rassismus und Menschenfeindlichkeit, gegen Antisemitismus und Islamophobie aufzustehen. Sie wollen das Gemeinsame vor das Trennende stellen, Rassismus und Menschenfeindlichkeit nicht tatenlos hinnehmen, wollen nicht zulassen, dass die Themen Integration und Zuwanderung mit Kriminalität in einen Topf geworfen werden. Sie arbeiten an einem breiten Bündnis der Vernunft gegen Rassismus und Fremdenfeindlichkeit um eine stabile Brücke für ein gutes Miteinander zu bauen.

Die UnterzeichnerInnen dieser Petition treten ein für:

Die schnelle Beschlussfassung eines bundesweiten Antidiskriminierungsgesetzes, das auch im privaten Bereich den Schutz vor Diskriminierung und Rassismus bietet, wie das jetzt schon bei Diskriminierungen in der Arbeitswelt der Fall ist.

Die Sensibilisierung von Polizistlnnen, RichterInnen, LehrerInnen und anderen auf Anzeichen von Rassismen, Menschenfeindlichkeit, Antisemitismus, Islamophobie und Homophobie und die Vermittlung von Kenntnissen, wie solche aufgezeigt und beendet werden bzw. wie Opfer von Diskriminierung unterstützt werden können.

Eine fundierte Menschenrechtsausbildung für alle Beschäftigten im öffentlichen Dienst und die Umsetzung dienstrechtlicher Konsequenzen, wenn Menschenrechte verletzt werden. Besondere Kenntnisse und Fähigkeiten im Bereich der Grund- und Menschenrechte sollen durch Zertifikate nutzbar und sichtbar gemacht werden.

Neue, offensive Wege in der Bewerbung von Einrichtungen, an die sich (potentielle) Opfer von Rassismus und Menschenfeindlichkeit um Unterstützung wenden können. Gleichzeitig Ausbau von bestehenden Meldestellen wie der Grundrechteagentur der EU, der Gleichbehandlungsanwaltschaft und von NGOs wie ZARA und einfachere, niederschwelligere Zugänglichkeit von allen.

Die materielle und politische Förderung von zivilgesellschaftlichen Strukturen, die juristische und psychologische Begleitung und Betreuung von Opfern von Rassismus und Prozessbegleitung bieten.

Antirassistische Bildungsinhalte in allen Lehrplänen, Empowerment von jungen Menschen, gegen Rassismus, Menschenfeindlichkeit, Antisemitismus, Islamophobie und Homophobie auftreten zu können.

Die Personalstruktur im öffentlichen Dienst soll das gesamte gesellschaftliche Spektrum in all seiner Vielfalt und Diversität widerspiegeln.

Schaffung einer Bundesstiftung für aktive Menschen- und Grundrechtsarbeit zur Bekämpfung aller Diskriminierungstatbeständen, die öffentlich zugänglich sein und folgende Aufgabenbereiche umfassen soll:

- Information, Dokumentation und wissenschaftliche Aufarbeitung von Diskriminierung und Menschenrechtsverletzungen und damit verbundene Öffentlichkeitsarbeit.

- Beratung von Politik, NGOs und Wirtschaft, Erstellung von Konzepten zur Bewusstseinsbildung, Gutachten und Berichten zum Thema.

- Menschenrechtsbezogene Bildungsarbeit, wie z. B. das Erarbeiten von Lehrprogrammen für unterschiedliche Berufsgruppen, Behörden und Schulen oder die Weiterbildung von Fachkräften wie z.B. der Entwicklungszusammenarbeit, Polizei und Bundesheer

- Internationale Zusammenarbeit mit anderen nationalen Menschenrechtsinstitutionen und Menschenrechtseinrichtungen der Europäischen Union, des Europarats, der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa und der Vereinten Nationen

- Förderung von Dialog und Zusammenarbeit über Menschenrechtsfragen in Österreich, Führung einer Fachbibliothek und Dokumentation von best practice Modellen zur Bekämpfung von Diskriminierung und Menschenrechtsverletzungen.“

 

Der Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen, dem die gegenständliche Bürgerinitiative am 17. Dezember 2013 zugewiesen wurde, hat in seiner Sitzung am 25. März 2014 einstimmig beschlossen, die Präsidentin des Nationalrates zu ersuchen, diese zur weiteren Behandlung dem Ausschuss für Menschenrechte zuzuweisen. Die Präsidentin des Nationalrates hat diesem Ersuchen entsprochen.

 

Der Ausschuss für Menschenrechte hat die erwähnte Bürgerinitiative Nr. 18/BI in seiner Sitzung am 24. Juni 2014 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Franz Kirchgatterer die Abgeordneten Mag. Albert Steinhauser, Mag. Friedrich Ofenauer, Christoph Hagen und Josef A. Riemer sowie die Ausschussobfrau Abgeordnete Mag. Alev Korun.

 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Menschenrechte somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2014 06 24

                             Franz Kirchgatterer                                                            Mag. Alev Korun

                                   Berichterstatter                                                                            Obfrau