234 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Verkehrsausschusses

über den Antrag 16/A der Abgeordneten Georg Willi, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Führerscheingesetz geändert wird

Die Abgeordneten Georg Willi, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 29. Oktober 2013 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Der in §30a Abs 2 FSG aufgelistete Deliktkatalog des 2005 eingeführten Führerschein-Vormerksystems klammert den Bereich Schnellfahren bisher unverständlicherweise aus. Schnellfahren (‚unangepasste Geschwindigkeit‘) ist jedoch die häufigste Ursache von Verkehrsunfällen in Österreich und ist für mehr als ein Drittel der Verkehrsunfälle mit Todesopfern verantwortlich. Spürbar positive Entwicklungen wie in einzelnen anderen Ursachenfeldern der Verkehrsunfallbilanz sind beim Schnellfahren bisher nicht erkennbar.

Die Aufnahme von Schnellfahren in den Deliktkatalog ist aufgrund dieser Tatsache dringend erforderlich. Dabei sollen im Sinne einer sachlich treffsicheren Lösung sowohl deutliche Überschreitungen der jeweils numerisch zulässigen Höchstgeschwindigkeit als auch gefährliche Verstöße gegen die Grundregel der angepassten Fahrgeschwindigkeit erfasst werden.

Handy am Steuer wird als Unfallursache weithin unterschätzt. Überdies war die Strafandrohung für Handy am Steuer im EU-Vergleich lange Zeit sehr bescheiden und sichtlich unzureichend, bei gleichzeitig besonders hoher Handy-Verbreitung in Österreich. Verschiedene Untersuchungen in den letzten Jahren haben hohe Risken durch Handy am Steuer festgestellt, beispielsweise wie bei einer Alkoholisierung mit ca. 0,8 Promille. Mit der Verbreitung der Smartphones, die neben SMS am Steuer auch Internetsurfen, Mail-Lesen und -Schreiben etc am Steuer zulassen, dürfte sich das Problem absehbar noch ausweiten. Leider lässt die österreichische Unfallstatistik bisher keine abschließende Quantifizierung zu; durch die mit 2012 erfolgte Umstellung der Statistik ist aber zumindest belegt, dass ‚Ablenkung‘ eine sehr gewichtige Rolle (Top 3) als Ursache von Straßenverkehrsunfällen hat. ‚Zu den gefährlichsten Ablenkungen im Auto zählt das Handy. Hier braucht es noch mehr Bewusstsein bei den Lenkerinnen und Lenkern‘, so auch Verkehrsministerin Doris Bures in einer öffentlichen Erklärung zum Unfallgeschehen im November 2012. Auch in Österreich wurde darüber hinaus Handy am Steuer bereits in mehreren Studien als wesentliche Ursache von ablenkungsbedingten Unfällen ermittelt. Leidtragende sind insbesondere die schwächeren, nicht motorisierten VerkehrsteilnehmerInnen.

In anderen Staaten Europas wurde mit der Aufnahme von ‚Handy am Steuer‘ und ähnlichen, breit üblich gewordenen verkehrssicherheitsgefährdenden Unsitten, die in Österreich noch immer viel zu oft als ‚Kavaliersdelikte‘ verharmlost werden, in die jeweiligen Punkteführerschein-Modelle gute Erfolge in der Bewusstseinsbildung und damit Prävention erzielt. In diesem Sinn ist auch in Österreich zum Schutz insbesondere schwächerer VerkehrsteilnehmerInnen die Aufnahme von Handy am Steuer in das Vormerksystem dringend erforderlich. Dies umso mehr, als die derzeitige Strafandrohung im Zusammenspiel mit der eher zurückhaltenden Kontrolle des Delikts keine wahrnehmbare präventive Wirkung entfaltet.“

 

Der Verkehrsausschuss hat den gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am 12. März 2014 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Georg Willi die Abgeordneten Johann Hell, Michael Pock, Christoph Hagen, Andreas Ottenschläger und Dipl.-Ing Gerhard Deimek.

Ein Vertagungsantrag wurde mit Stimmenmehrheit angenommen.

In seiner Sitzung am 2. Juli 2014 wurden die Verhandlungen über den Antrag 16/A wieder aufgenommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Harry Buchmayr die Abgeordneten Eva-Maria Himmelbauer, BSc, Georg Willi, Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Michael Pock, Andreas Ottenschläger, Christoph Hagen, Mag. Johannes Rauch und Mag. Christiane Brunner sowie die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie Doris Bures.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Initiativantrag keine Mehrheit (für den Antrag: G, dagegen: S, V, F, T, N).

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Harry Buchmayr gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Verkehrsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2014 07 02

                                Harry Buchmayr                                                                   Anton Heinzl

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann