253 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Außenpolitischen Ausschusses

über den Antrag 419/A(E) der Abgeordneten Mag. Christine Muttonen, Dr. Reinhold Lopatka, Kolleginnen und Kollegen betreffend der Bemühungen der österreichischen Bundesregierung im Bereich der Abrüstung und Nichtverbreitung von Nuklearwaffen

Die Abgeordneten Mag. Christine Muttonen, Dr. Reinhold Lopatka, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 30. April 2014 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Mehr als zwanzig Jahre nach dem Ende der Ost-West-Konfrontation und ungeachtet zahlreicher Rüstungskontrollabkommen erscheint heute die Wahrscheinlichkeit einer nuklearen Explosion, irgendwo in der Welt - ob beabsichtigt oder versehentlich - größer als in Zeiten des Kalten Krieges. Während biologische und chemische Massenvernichtungswaffen in den vergangenen Jahrzehnten durch internationale Abkommen gebannt werden konnten, blieb eine entsprechende Entwicklung bei den Nuklearwaffen aus. Die etablierten Nuklearwaffenstaaten haben bis heute die zentrale Bedingung des nuklearen Nichtverbreitungsvertrages (NVV), atomar abzurüsten, nicht umgesetzt. Verhandlungen für ein Verbotsabkommen werden von ihnen noch immer mit Verweis auf nationale Sicherheitsbedenken blockiert.

Seit Inkrafttreten des NVV am 5. März 1970 sind zu den etablierten Nuklearwaffenstaaten USA, Russland, China, Vereinigtes Königreich und Frankreich mit Indien, Pakistan, Nordkorea und wahrscheinlich Israel vier weitere Staaten hinzugekommen, die Atomwaffen besitzen. Gegenüber dem Iran gibt es die Befürchtung, dass auch dort an der Entwicklung einer Atombombe gearbeitet wird. Das Aufkommen immer neuer Atomwaffenstaaten setzt das NVV-Regime zunehmend unter Druck und droht allmählich das Ordnungssystem insgesamt zu zerstören. Mit jedem neuen Atomwaffenstaat steigen das Unsicherheitsgefühl der übrigen Staaten und der Wunsch weiterer Staaten sich nuklear aufzurüsten. Zudem steigt mit jedem weiteren Staat, der über Kernwaffen und das entsprechende Knowhow für die Produktion verfügt, die Gefahr, dass Waffen und Wissen an weitere Staaten aber auch an nichtstaatliche Akteure weitergegeben werden.

In diesem Zusammenhang muss auch die weltweit zunehmende zivile Nutzung der Kernenergie zur Stromerzeugung äußerst kritisch gesehen werden, denn sie begünstigt ebenfalls die Weiterverbreitung von radioaktiven Materialien und Atomtechnologien. Mit fortschreitender Proliferation wächst somit die Wahrscheinlichkeit, dass die stärkste aller Massenvernichtungswaffen eines Tages auch zum Einsatz kommen könnte und es erhöht sich die Gefahr des nuklearen Terrorismus.

Der Nutzen von Atomwaffen steht damit in keinem Verhältnis zu den enormen Gefahren und Risiken. Jüngste Studien haben noch einmal deutlich gemacht, dass der Einsatz von Nuklearwaffen nicht nur katastrophale humanitäre Konsequenzen für die Menschen im direkten Umfeld der Detonation hätte. Selbst ein relativ kleiner, regional begrenzter Einsatz von Nuklearwaffen hätte verheerende Auswirkungen auf das Weltklima und auf Gesundheit, Nahrungsmittelversorgung und soziale Sicherheit von Milliarden von Menschen. Weder die internationale Staatengemeinschaft noch internationale Hilfsorganisationen wären in der Lage auf eine solche Katastrophe auch nur annähernd angemessen reagieren und den betroffenen Menschen helfen zu können.  

Wir begrüßen daher das Engagement Norwegens, Mexikos und Österreichs u.a. mit der Organisation internationaler Konferenzen der Abrüstungsdebatte eine neue Dynamik zu verleihen, sie um die Dimension der humanitären Auswirkungen zu erweitern und für zivilgesellschaftliche Organisationen zu öffnen.

Der Nationalrat sagt der Bundesregierung seine volle Unterstützung für die Organisation und Durchführung der für Dezember geplanten internationalen Konferenz über die humanitären Folgen von Atomwaffen zu.“

 

Der Außenpolitische Ausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 03. Juli 2014 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Christian Hafenecker und Dr. Reinhold Lopatka sowie der Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres Sebastian Kurz.

 

Bei der Abstimmung wurde der gegenständliche Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Christine Muttonen, Dr. Reinhold Lopatka, Kolleginnen und Kollegen einstimmig beschlossen.

 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Außenpolitische Ausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle die angeschlossene Entschließung annehmen.

Wien, 2014 07 03

                                    Elmar Mayer                                                                      Dr. Josef Cap

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann