254 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Familienausschusses

über die Regierungsvorlage (187 der Beilagen): Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG über eine Änderung der Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG über den Ausbau des institutionellen Kinderbetreuungsangebots

2007 wurde zwischen Bund und Ländern für die Jahre 2008 bis 2010 die Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über den Ausbau des institutionellen Kinderbetreuungsangebots und über die Einführung der verpflichtenden frühen sprachlichen Förderung in institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen sowie Schaffung eines bundesweiten vorschulischen Bildungsplanes abgeschlossen. Die Kostenbeteiligung des Bundes betrug insgesamt 45 Mio. Euro, die Kofinanzierung von Ländern und Gemeinden insgesamt mindestens 60 Mio. Euro. 2011 wurde zwischen Bund und Ländern die Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über den Ausbau des institutionellen Kinderbetreuungsangebots abgeschlossen. Der Bund stellt zur teilweisen Abdeckung des Aufwandes den Ländern und Gemeinden in den Jahren 2011 bis 2014 insgesamt 55 Mio. Euro zur Verfügung. Die Kofinanzierung von Ländern und Gemeinden beläuft sich auf mindestens 55 Mio. Euro. Mit diesen Vereinbarungen gemäß Art. 15a B-VG wurden die Länder verpflichtet, geeignete Maßnahmen zu treffen, um das Barcelona-Ziel der Europäischen Union für die Kinderbetreuung anzustreben, wobei ganztägige und mit der Vollbeschäftigung der Eltern zu vereinbarende Kinderbetreuung besonders gefördert wurde.

Durch die gemeinsame Ausbauinitiative seit 2008 konnten bis 2012 31.097 zusätzliche Betreuungsplätze geschaffen werden, darin enthalten waren 21.431 Plätze für die Unter-Drei-Jährigen und 9.666 Plätze für die Drei- bis Sechsjährigen. Damit konnte die Betreuungsquote bei den Unter-Drei-Jährigen von 14 % auf 22,9 % gesteigert werden, jedoch das Barcelona-Ziel nicht erreicht werden. Für die Drei- bis Sechsjährigen konnte die Betreuungsquote von 86,6 % auf 92,8 % erhöht und bereits 2009 das Barcelona-Ziel für diese Zielgruppe erreicht werden.

2014 wird die Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über den Ausbau des institutionellen Kinderbetreuungsangebots bis 2017 verlängert und die Zweckzuschüsse des Bundes auf 100 Mio. Euro angehoben. Für das Jahr 2015 werden ebenfalls 100 Mio. Euro seitens des Bundes zur Verfügung gestellt, für die Jahre 2016 und 2017 jeweils 52,5 Mio. Euro. Die Kofinanzierung der Länder soll nicht – wie bisher – zu gleichen Teilen erfolgen, sondern im Jahr 2014 50 % des verwendeten Zweckzuschusses des Bundes (max. 50 Mio. Euro) betragen, 2015 45 % des verwendeten Zuschusses (max. 45 Mio. Euro), 2016 40 % des verwendeten Zuschusses (max. 21 Mio. Euro) und 2017 35 % des Zuschusses (18,375 Mio. Euro).

Zur Annäherung an das Barcelona-Ziel für die Unter-Drei-Jährigen im gesamten Bundesgebiet, zur Abdeckung des darüber hinausgehenden Bedarfs für diese Altersgruppe in den Großstädten und zur Schließung von regionalen Lücken für die Drei- bis Sechsjährigen soll in den nächsten vier Jahren der Ausbau der ganztägigen Betreuung weiter vorangetrieben werden. Darüber hinaus sollen Impulse zur Verbesserung der Betreuungsqualität gesetzt, Öffnungszeiten ausgeweitet sowie die Tageselternbetreuung und flexible gemeinde- und generationenübergreifende Betreuungslösungen forciert werden.

Der Aufteilungsschlüssel für die Zweckzuschüsse des Bundes berechnet sich nach dem Anteil der Unter-Drei-Jährigen pro Bundesland an der Gesamtbevölkerung während der gesamten Geltungsdauer der Vereinbarung.

 

Der Familienausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 03. Juli 2014 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters Nikolaus Prinz die Abgeordneten Anneliese Kitzmüller, Dr. Harald Walser, Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Mag. Gernot Darmann, Claudia Durchschlag, Leopold Steinbichler, Barbara Rosenkranz, Angela Lueger und Mag. Andrea Kuntzl sowie die Bundesministerin für Familien und Jugend MMag. Dr. Sophie Karmasin und der Ausschussobmann Abgeordneter Dipl.-Ing. Georg Strasser.

 

Bei der Abstimmung wurde mit Stimmenmehrheit (dafür: S, V, F, G, T, dagegen: N) beschlossen, dem Nationalrat die Genehmigung des Abschlusses dieser Vereinbarung zu empfehlen.

 

Eine Ausschussfeststellung der Abgeordneten Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen fand keine Mehrheit (für die Ausschussfeststellung: F, T; dagegen: S, V, G, N).

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Familienausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

Der Abschluss der Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG über eine Änderung der Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG über den Ausbau des institutionellen Kinderbetreuungsangebots (187 der Beilagen) wird genehmigt.

Wien, 2014 07 03

                                 Nikolaus Prinz                                                         Dipl.-Ing. Georg Strasser

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann