Vorblatt

 

Ziel(e)

 

-       Bestmögliche Verwertung von nicht mehr benötigten Bundesliegenschaften, Rechten sowie von ehemaligem deutschem Eigentum.

 

Inhalt

 

Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):

 

-       Verwertung von nicht mehr benötigtem unbeweglichem, beweglichem Bundesvermögen und ehem. deutschem Eigentum zur Erlösaufbringung sowie unentgeltliche Übereignung einer Auslandsliegenschaft. Anpassung und Richtigstellung der Anlagen zum Bundesimmobiliengesetz.

 

Finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt und andere öffentliche Haushalte:

 

Durch die Verwertung von nicht mehr benötigten Bundesliegenschaften, zugehörigen Objekten sowie Aufgabe von Rechten an ehemals verwerteten Bundesarealen erzielt der Bund budgetwirksame Einzahlungen in der Höhe des jeweiligen Veräußerungsentgelts abzüglich Verwertungsaufwand. Zudem werden die Aufwendungen für den laufenden Betrieb und die Instandhaltung der Liegenschaften, Objekte und Anlagen eingespart. Die Verwertung am Markt hat bestmöglich unter Berücksichtigung einer angemessenen Nachbesserungspflicht für den Fall von derzeit nicht absehbaren zukünftigen werterhöhenden Faktoren zu erfolgen. Durch die unentgeltliche Übereignung der Liegenschaften und Objekte wird das Hilfsprojekt der österreichischen Entwicklungszusammenarbeit in Nicaragua abgeschlossen.

 

Finanzierungshaushalt für die ersten fünf Jahre

in Tsd. €

2014

2015

2016

2017

2018

Nettofinanzierung Bund

21.256

21.825

22.397

1.712

1.718

 

In den weiteren Wirkungsdimensionen gemäß § 17 Abs. 1 BHG 2013 treten keine wesentlichen Auswirkungen auf.

 

Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union:

Die vorgesehenen Regelungen fallen nicht in den Anwendungsbereich des Rechts der Europäischen Union.

 

Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens:

Keine Mitwirkung des Bundesrates gemäß Art. 42 Abs. 5 B-VG.

 

Wirkungsorientierte Folgenabschätzung

 

Bundesgesetz über die Zustimmung und Ermächtigung zur Verwertung und Übertragung von unbeweglichem und beweglichem Bundesvermögen sowie Änderung des Bundesimmobiliengesetzes

 

Einbringende Stelle:

Bundesministerium für Finanzen (Abteilung I/5)

Laufendes Finanzjahr:

2014

 

Inkrafttreten/

Wirksamwerden:

2014

 

 

Beitrag zu Wirkungsziel oder Maßnahme im Bundesvoranschlag

 

Das Vorhaben hat keinen direkten Beitrag zu einem Wirkungsziel.

 

Problemanalyse

 

Problemdefinition

Durch die Verwertung von nicht mehr benötigten Bundesliegenschaften und zugehörigen Objekten, welche in der Verwaltung des Bundesministeriums für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft, in der Verwaltung des Bundesministeriums für Justiz und des Bundesministeriums für Landesverteidigung und Sport stehen und von ehemals dem deutschen Eigentum zugehörigen Teilflächen der Reichsautobahn (verwaltet durch die ASFINAG) sowie Aufgabe von Rechten an einer ehemaligen Tauschfläche des Bundes sollen Verwertungsentgelte aufgebracht und Einsparungen von Aufwendungen im Betrieb und in der baulichen Erhaltung erzielt werden. Durch die unentgeltliche Übertragung der vom Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit (OEZA) in Nicaragua erworbenen Liegenschaften, Objekte und Anlagen soll das Entwicklungsengagement Österreichs abgeschlossen und durch nicaraguanische Organisationen fortgesetzt werden. Bei der Verwertung am Markt hat diese bestmöglich unter Berücksichtigung einer angemessenen Nachbesserungspflicht für den Fall von derzeit nicht absehbaren zukünftigen werterhöhenden Faktoren zu erfolgen. Im Zusammenhang wird eine Anpassung und Berichtigung der Anlage A 1.1 und der Anlage B zu Artikel 1 (Historische Objekte) zum Bundesimmobiliengesetz begleitend umgesetzt.

 

Nullszenario und allfällige Alternativen

Die Verwertung von bereits an die Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft gemäß § 6 Abs. 5, Bundesgesetz über die Auflassung und Übertragung von Bundesstraßen, BGBl. I Nr. 50/2002, übertragenen und entbehrlich gewordenen Grundstücke aus dem ehemaligen deutschen Eigentum bedarf einer ausdrücklichen Zustimmung, wobei diese bereits während des Verwertungsverfahrensverfahrens vorliegen soll, damit der Abschluss der beabsichtigten Rechtsgeschäfte ohne weitere administrative Handlungen durchgeführt werden kann.

 

Ohne gesetzliche Ermächtigung zur Verwertung von nicht mehr benötigten Bestandteilen des beweglichen und unbeweglichen Bundesvermögens können die beabsichtigten Verwertungsmaßnahmen sowie die unentgeltliche Übereignung von Liegenschaften im Ausland nicht gesetzt werden, wobei der laufende Betriebsaufwand für die dann in wesentlichen Bereichen ungenutzten Liegenschaften weiterhin anfällt und zu keinem Spareffekt führt. Im Übrigen werden notwendige Investitionen in andere Objekte und Liegenschaften des Bundes aus den Erlösen nicht mehr umgesetzt.

 

Ohne Rückabwicklung des irrtümlich an die BIG übertragenen Grundstückes 593/1 der EZ 508, KG 63262 Oberpremstätten, auf dem sich ein Teil der Autobahn A2 befindet, wobei die BIG gemäß § 16 Abs. (4) eine grundbuchsfähige Aufsandungserklärung abzugeben hat, bliebe der fehlerhafte Zustand in der Ersichtlichmachung des Eigentümers im Grundbuch aufrecht. Die Änderung der Anlage B des Bundesimmobiliengesetzes ermöglicht die Verwertung nicht mehr benötigter abgegrenzter Randflächen im Bereich der Grünbergstraße.

Interne Evaluierung

 

Zeitpunkt der internen Evaluierung: 2017

Evaluierungsunterlagen und -methode: Zum Evaluierungszeitpunkt soll durch Prüfung der Verwertungsdaten der im Gesetz befindlichen Liegenschaften der Grad der Umsetzung der Verwertungsaktivitäten bzw. die erfolgte Übertragung im Ausland überprüft werden.

 

Ziele

 

Ziel 1: Bestmögliche Verwertung von nicht mehr benötigten Bundesliegenschaften, Rechten sowie von ehemaligem deutschem Eigentum.

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Der Bund verfügt derzeit über nicht mehr oder innerhalb absehbarer Zeit nicht mehr benötigte Bestandteile des beweglichen und unbeweglichen Bundesvermögens.

Der Bund hat die nicht mehr benötigten Bestandteile des beweglichen und unbeweglichen Bundesvermögens innerhalb des Zeitraumes von 2014 bis 2016 bestmöglich verwertet und dafür Einzahlungen in Höhe von rd. € 65,00 Mio. erzielt.

Der Bund verfügt derzeit über nicht mehr oder innerhalb absehbarer Zeit nicht mehr benötigte Bestandteile des beweglichen und unbeweglichen Bundesvermögens, welches zusätzliche Aufwendungen in Betrieb und Erhaltung verursacht. Die im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit erworbenen Liegenschaften und Objekte sollen unentgeltlich an Organisationen vor Ort übertragen werden.

Ab dem Jahr 2017 wird ein Einsparungspotential in Betrieb und Erhaltung in Höhe von rund insgesamt € 1,47 Mio. jährlich erzielt.

 

Maßnahmen

 

Maßnahme 1: Verwertung von nicht mehr benötigtem unbeweglichem, beweglichem Bundesvermögen und ehem. deutschem Eigentum zur Erlösaufbringung sowie unentgeltliche Übereignung einer Auslandsliegenschaft. Anpassung und Richtigstellung der Anlagen zum Bundesimmobiliengesetz.

Beschreibung der Maßnahme:

Die gesetzliche Maßnahme ermöglicht die abschließende Verwertung der nicht mehr für Bundeszwecke benötigten Liegenschaften und Rechte einerseits über den Rechtsträger ASFINAG im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen (ehemaliges dt. Eigentum an der Reichsautobahn) und andererseits Verwertungen direkt durch den Bund oder durch von ihm beauftragte Unternehmen (beispielsweise BIG mbH, SIVBEG). Es handelt sich dabei um folgende entbehrliche Objekte/Liegenschaften:

 

-       Verwertung ASFINAG, aufzulassende Autobahnmeisterei A1 Liefering, Teilflächen bei Lieferingertunnel, Teile Rampe A1 Wals (alle Grundflächen aus dem ehem. dt. Eigentum - ehem. Teile der Reichsautobahn)

-       Verwertung BMWFW, entbehrliche Arrondierungsfläche von rd. 4.000m² aus dem Pflanzgarten/Bundesgarten an der Kaiserjägerstraße sowie Aufgabe des vertraglichen „Bauverbotes“ an der direkt angrenzenden Fremdliegenschaft (IIG-Stadt Innsbruck )

-       Verwertung BMWFW von abgegrenzten Randflächen an der Grünbergstraße sowie der Justiz-Wohnanlage bei der Justizanstalt Graz Karlau

-       Verwertung BMLVS der Hillerkaserne in Linz, der Starhembergkaserne in Wien, Teilflächen im Westteil der Schwarzenbergkaserne in Wals

 

Durch die unentgeltliche Übereignung der Liegenschaften und Objekte in Nicaragua (OEZA-Projekt El Castillo) an Organisationen vor Ort wird die langjährige Entwicklungszusammenarbeit beendet.

Die Anpassung der Anlagen zum Bundesimmobiliengesetz bewirkt eine Berichtigung und Klarstellung nach den tatsächlichen Nutzungsverhältnissen.

 

Umsetzung von Ziel 1

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Der Bedarf des Bundes an den Liegenschaften ist nicht mehr gegeben, das an dem ehem. Bundesareal haftende Recht ist entbehrlich.

Die Liegenschaften und Rechte wurden bestmöglich zur Erlösaufbringung im Zeitraum von 2014 bis 2016 verwertet. Der bisherige laufende Betriebsaufwand (jährlich rd. € 1,4 Mio.) sowie die Verwaltung der Liegenschaften durch Personal des Bundes entfallen ab 2017. Das Entwicklungszusammenarbeitsprojekt in Nicaragua ist gänzlich abgeschlossen.

 

Abschätzung der Auswirkungen

 

Finanzielle Auswirkungen für alle Gebietskörperschaften und Sozialversicherungsträger

 

Finanzierungshaushalt – Gesamt für die ersten fünf Jahre

 

Hinweis: Aufgrund von Rundungsdifferenzen kann es zu geringfügigen Abweichungen zwischen Ergebnis- und Finanzierungshaushalt kommen.

 

in Tsd. €

2014

2015

2016

2017

2018

Einzahlungen

21.667

21.667

21.667

0

0

Auszahlungen

411

‑158

‑730

‑1.712

‑1.718

Nettofinanzierung

21.256

21.825

22.397

1.712

1.718

 

Finanzielle Auswirkungen für den Bund

 

– Ergebnishaushalt – Laufende Auswirkungen

 

in Tsd. €

2014

2015

2016

2017

2018

Erträge

1.647

1.647

1.647

0

0

Personalaufwand

‑73

‑149

‑229

‑234

‑238

Betrieblicher Sachaufwand

‑451

‑983

‑1.476

‑1.478

‑1.479

Werkleistungen

975

975

975

0

0

Aufwendungen gesamt

451

‑157

‑730

‑1.712

‑1.717

Nettoergebnis

1.196

1.804

2.377

1.712

1.717

 

in VBÄ

2014

2015

2016

2017

2018

Personalaufwand

‑1,33

‑2,66

‑4,00

‑4,00

‑4,00

 

Erträge: Die Differenz zwischen dem Buchwert (€ 60,06 Mio.) und den grob geschätzten Verkaufserlösen (€ 65,00 Mio.) wurde auf 3 Jahre zu je € 1,65 Mio. linear aufgeteilt. Damit wird der Ertrag aus der Differenz zwischen erwarteter Einzahlung (Verkaufserlös) und dem Abgang von Sachanlagen aus dem unbeweglichen Bundesvermögen zum Buchwert ausgewiesen. Der angenommene Schätzwert der Liegenschaften als auch der Buchwert können zum tatsächlichen Verkaufszeitpunkt von den jetzt getroffen Annahmen abweichen (Valorisierung, Flächenunterschiede durch notwendige Teilungen, geänderte Marktlage und Nachfrage udgl.).

 

Personalaufwand: Mindesteinspareffekte beim Personalaufwand (Mindesterfordernis an Bediensteten der Gebäude- und Kasernenaufsicht) ergeben sich durch die gänzliche Schließung der Bundesliegenschaften, wobei der Einspareffekt schrittweise ansteigend anzunehmen ist.

 

Betrieblicher Sachaufwand: Der betriebliche Sachaufwand je Liegenschaft (Ausgaben laufender Betrieb und baulicher Mindestaufwand je Jahr) wurde für alle Liegenschaften Gesamt erhoben (rd. € 1,40 Mio jährlich) und ebenfalls auf drei Jahre im sich erhöhenden 1/3 Anteil als Spareffekt ausgewiesen. Durch die unentgeltliche Übereignung der Auslandsliegenschaften in Nicaragua (Gesamtwert rd. Euro 40.600 als Abgang von Sachanlagen) zur Nutzung an die dortigen Hilfsorganisationen und Einrichtungen wird das Projekt der Entwicklungszusammenarbeit OEZA abgeschlossen.

 

Werkleistungen: Die Werkleistungen (Gutachten, Energieausweis, Honorar-Maklerauftrag, etc.) wurden anhand von Erfahrungswerten mit rd. 4,5% vom grob geschätzten Gesamtliegenschaftswert (d.s. pro Jahr € 975.000.-) angenommen.

 

– Finanzierungshaushalt – Laufende Auswirkungen

 

in Tsd. €

2014

2015

2016

2017

2018

Einzahlungen

21.667

21.667

21.667

0

0

Auszahlungen

411

‑158

‑730

‑1.712

‑1.718

Nettofinanzierung

21.256

21.825

22.397

1.712

1.718

 

Erläuterung

 

Auf Basis grober Wertfeststellungen ist davon auszugehen, dass der Gesamtwert der bezeichneten Verwertungsliegenschaften bei rd. € 65,00 Mio. liegt (aus Wettbewerbsgründen als auch der bestmöglichen zukünftigen Verwertung wurde eine Einzelzuordnung unterlassen), wobei auf die derzeitige Marktsituation und die teils nachfragebedingten Preissteigerungen in einzelnen Immobiliensegmenten hingewiesen wird. Eine abschließende Wertermittlung durch einen beeideten und zertifizierten Sachverständigen für Immobilienbewertung wird je Liegenschaft im Zuge des Verwertungsvorganges erstellt und als Richtwert für die Verwertung herangezogen (Änderungen durch spätere Flächenunterschiede, eine geänderte Marktlage und Nachfrage udgl. sind möglich). Die erwarteten Einzahlungen in geschätzter Höhe von gesamt rd. € 65,00 Mio. wurden auf 3 Jahre zu je € 21,666 Mio. linear aufgeteilt.

 

Aus dem Vorhaben ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen für Länder, Gemeinden und Sozialversicherungsträger.

Auswirkungen auf die Gleichstellung von Frauen und Männern

 

Auswirkungen aufgrund öffentlicher Einnahmen aus einkommensbezogenen und/oder vermögensbezogenen Steuern, Umsatz- und Verbrauchsteuern, Verkehrsteuern und Gebühren

 

Das Vorhaben hat keine wesentlichen Auswirkungen aufgrund öffentlicher Einnahmen.

 

Erläuterung

Der Anteil der Grunderwerbssteuer sowie der allfällig anfallenden Immobilienertragssteuer aus dem Verkauf der Bundesliegenschaften wird erst nach Vorliegen der Kaufpreise errechnet. Bei den geschätzten rd. € 65,00 Mio. wird dieser Steueranteil mit rd. 7% (rd. 3,5 % Grunderwerbssteuer beim Käufer und rd. 3,5 % aus dem Titel Immobilienertragssteuer beim Verkäufer/Bund), das sind rd. € 4,55 Mio. grob angenommen.

 

 

 

 

Gesamtwirtschaftliche Auswirkungen

Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt finden sich in der Wirkungsdimension Soziales.

 

Nachfrageseitige Auswirkungen

 

Das Vorhaben hat keine wesentlichen nachfrageseitigen Auswirkungen.

 

Erläuterung

Durch zu erwartende erhebliche private Investitionen in die jeweiligen Verkaufsareale (Baubereich: Neubau- und Sanierungsmaßnahmen, thermische Sanierungen und ähnliches) werden in der betroffenen Region einerseits Arbeitsplätze in der Baubranche und im Baunebengewerbe temporär aktiviert und andererseits je nach Bedarf Objekte für die Industrie, Gewerbe, Dienstleistung und Wohnen errichtet bzw. entsprechend saniert oder adaptiert.


Anhang mit detaillierten Darstellungen

 

Detaillierte Darstellung der finanziellen Auswirkungen

 

Bedeckung

 

in Tsd. €

2014

2015

2016

2017

2018

Auszahlungen/ zu bedeckender Betrag

975

975

975

 

 

Einsparungen/reduzierte Auszahlungen

564

1.133

1.705

1.712

1.718

 

in Tsd. €

Betroffenes Detailbudget

Aus Detailbudget

2014

2015

2016

2017

2018

gem. BFRG/BFG

45.02.03 Unbewegliches Bundesvermög.

 

975

975

975

 

 

 

Erläuterung der Bedeckung

Die Summe der Auszahlungen für Werkleistungen je Budgetjahr werden im Detailbudget des 45.02.03 des BMF (Provisionen, Honorare bei der BIG mbH und der SIVBEG) bedeckt.

Die jährlichen Einspareffekte im Betriebs- Sach- und Personalaufwand (Bedienstete zur unmittelbaren Betreuung der Objekte) ergeben sich vor allem durch die Verminderung der Auszahlungen bei den zu schließenden Kasernenliegenschaften des BMLVS (Starhemberg-Kaserne und Hiller-Kaserne) im Detailbudget 14.01.02 Facility Management. Es ist davon auszugehen, dass der Personalaufwand umgeschichtet wird.

Die anderen Liegenschaften des BMWFW bedürfen nur eines geringen Aufwandes bzw. ist die des BMJ überwiegend in Bestand (z. B. Wohnnutzung in Graz-Karlau) gegeben und die Aufwendungen des laufenden Betriebes werden auf den jeweiligen Fremdnutzer anteilig übergewälzt. Angemerkt wird, dass Liegenschaften die bereits im Zuge des Bundestraßenübertragungsgesetzes (BGBl I Nr. 50/2002) in das ausschließliche Eigentum der ASFINAG übertragen wurden nicht mehr in der Planrechnung berücksichtigt wurden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Laufende Auswirkungen

 

Personalaufwand

 

Es wird darauf hingewiesen, dass der Personalaufwand gem. der WFA-Finanziellen Auswirkungen-VO valorisiert wird.

 

Maßnahme / Leistung

Tätigkeitsschr.

Körpersch.

Verwgr.

Fallz.

Zeit

2014

2015

2016

2017

2018

 

 

Bund

 

0

0 Tage

 

 

 

 

 

 

Es wird darauf hingewiesen, dass der Personalaufwand gem. der WFA-Finanziellen Auswirkungen-VO valorisiert wird.

 

Maßnahme / Leistung

Körpersch.

Verwgr.

VBÄ

2014

2015

2016

2017

2018

Objektaufsicht/Kasernenbetreuung

Bund

VB-MD-Sonst.Dienste VB I/UO-d u. e, VB II/UO p2-p5

‑1,33

‑73.237

 

 

 

 

 

 

 

‑2,66

 

‑149.403

 

 

 

 

 

 

‑4,00

 

 

‑229.160

‑233.743

‑238.418

SUMME

 

 

 

‑73.237

‑149.403

‑229.160

‑233.743

‑238.418

 

Maßnahme / Leistung

Körpersch.

Anzahl

Aufwand pro MA

2014

2015

2016

2017

2018

 

Bund

0

0,00

 

 

 

 

 

 

 

 

2014

2015

2016

2017

2018

GESAMTSUMME

 

‑73.237

‑149.403

‑229.160

‑233.743

‑238.418

 

 

 

2014

2015

2016

2017

2018

VBÄ GESAMT

 

‑1,33

‑2,66

‑4,00

‑4,00

‑4,00

 

Mindesteinspareffekte beim Personalaufwand (Mindesterfordernis an Bediensteten der Gebäude- und Kasernenaufsicht) ergeben sich abschließend durch die gänzliche Schließung der Bundesliegenschaften. Grundsätzlich wird frei werdendes Personal umgeschichtet.

 

 

 

 

Arbeitsplatzbezogener betrieblicher Sachaufwand

 

 

Körperschaft

2014

2015

2016

2017

2018

Arbeitsplatzbezogener betrieblicher Sachaufwand

Bund

‑25.633

‑52.291

‑80.206

‑81.810

‑83.446

 

Maßnahme / Leistung

Tätigkeitsschr.

Körpersch.

Verwgr.

Fallz.

Zeit

2014

2015

2016

2017

2018

 

 

Bund

 

0

0 Tage

0,00 %

 

 

 

 

 

Maßnahme / Leistung

Körpersch.

Anzahl

Aufwand pro MA

2014

2015

2016

2017

2018

 

Bund

0

0,00

0,00 %

 

 

 

 

 

Sonstiger betrieblicher Sachaufwand

 

Bezeichnung

Körperschaft

Menge

Preis je Einheit(€)

2014

2015

2016

2017

2018

Betriebs- und Sachaufwand

Bund

1

‑465.333,00

‑465.333

 

 

 

 

 

 

1

‑930.666,00

 

‑930.666

 

 

 

 

 

1

‑1.396.000,00

 

 

‑1.396.000

‑1.396.000

‑1.396.000

SUMME

 

 

 

‑465.333

‑930.666

‑1.396.000

‑1.396.000

‑1.396.000

unentgeltliche Übereignung (Nicaragua)

Bund

1

40.463,00

40.463

 

 

 

 

GESAMTSUMME

 

 

 

‑424.870

‑930.666

‑1.396.000

‑1.396.000

‑1.396.000

 

Werkleistungen

 

Bezeichnung

Körperschaft

Menge

Preis je Einheit(€)

2014

2015

2016

2017

2018

Werkleistung 4,5 % vom Erlös

Bund

1

975.000,00

975.000

975.000

975.000

 

 

GESAMTSUMME

 

 

 

975.000

975.000

975.000

 

 

 

Die Werkleistungen (externe Gutachten, Erstellung Energieausweis, Maklerauftrag, etc.) wurden anhand von Erfahrungswerten mit rd. 4,5% vom grob geschätzten Gesamtliegenschaftswert angenommen, wobei der errechnete Gesamtbetrag von € 2.925.000 auf drei Jahre gleichmäßig (je € 975.000.-) und dargestellt wurde.

 

Erträge aus der op. Verwaltungstätigkeit und Transfers

 

Bezeichnung

Körperschaft

Menge

Preis je Einheit(€)

2014

2015

2016

2017

2018

Erträge aus dem Abgang von Sachanlagen

Bund

1

1.647.367,00

1.647.367

1.647.367

1.647.367

 

 

GESAMTSUMME

 

 

 

1.647.367

1.647.367

1.647.367

 

 

 

Der Buchwert der Liegenschaften (rd. € 60,06 Mio) wurde den erwarteten Einzahlungen (Schätzwert rd. € 65,00 Mio.) gegenübergestellt und die Differenz auf drei Jahre linear zu je € 1, 65 Mio aufgeteilt. Die erwarteten Einzahlungen im Finanzierungshaushalt in geschätzter Höhe von gesamt rd. € 65,00 Mio wurden auf 3 Jahre zu je € 21,666 Mio. linear aufgeteilt.

Angaben zur Wesentlichkeit

 

Nach Einschätzung der einbringenden Stelle sind folgende Wirkungsdimensionen vom gegenständlichen Vorhaben nicht wesentlich betroffen im Sinne der Anlage 1 der WFA-Grundsatzverordnung.

 

Wirkungs­dimension

Subdimension der

Wirkungsdimension

Wesentlichkeitskriterium

Gleichstellung von Frauen und Männern

Öffentliche Einnahmen

-       Direkte und indirekte Steuern (zB Einkommensteuer, Umsatzsteuer, Verbrauchssteuern) von natürlichen Personen: über 1 Mio. € pro Jahr

-       Direkte Steuern von Unternehmen/juristischen Personen (zB Körperschaftsteuer, Gebühren für Unternehmen): über 5 Mio. € pro Jahr und ein Geschlecht ist unterrepräsentiert: unter 30% bei den Beschäftigten bzw. 25% bei den Leitungspositionen oder unter 30% bei den Nutzerinnen/Nutzern/Begünstigten

Gesamt- wirtschaft

Nachfrage

Nachfrageveränderung in Höhe von 40 Mio. € (budgetwirksam oder durch private Nachfrage)

Soziales

Arbeitsmarkt

Nachfrageveränderung in Höhe von 40 Mio. € (budgetwirksam oder durch private Nachfrage)

 

Diese Folgenabschätzung wurde mit der Version 3.2 des WFA – Tools erstellt.