296 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Außenpolitischen Ausschusses

über den Antrag 594/A(E) der Abgeordneten Tanja Windbüchler-Souschill, Kolleginnen und Kollegen betreffend Keine Bestrafung des Bloggers Raif Badawi!

Die Abgeordneten Tanja Windbüchler-Souschill, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 02. September 2014 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Am 1. September 2014 bestätigte das Höchstgericht Saudi Arabiens die Strafe gegen den saudischen Blogger Raif Badawi. Der saudische Blogger war wegen „Beleidigung des Islam“ und Betreiben einer liberalen Website zu 10 Jahren Haft, 1000 Peitschenhieben und Zahlung einer Million Rial verurteilt. Im Jahr 2012 war Badawi verhaftet und vor Gericht gestellt worden. Sein "Verbrechen": Betreiben einer Website, die angeblich die öffentliche Sicherheit durch „Beleidigung des Islam“ untergraben soll, Herabwürdigung der Religion und Ordnungsstörung. Unter anderen vertrat Badawi auf seiner Website die Ansicht, dass Muslime, Juden, Christen und Atheisten gleichwertig seien. In der Folge wurde er zu 600 Peitschenhieben verurteilt. Nach der Aufhebung dieses Urteils und der Rückverweisung an die erste Instanz erklärte sich diese für unzuständig, da Badawi des Abfalls vom Glauben zu beschuldigen sei und darauf die Todesstrafe stünde, die ein erstinstanzliches Gericht nicht verhängen könne. Am 7. Mai wurde Raif Badawi, der sich nichts anderes zu Schulden kommen hat lassen, als öffentlich seine Grund- und Freiheitsrechte auszuüben, von einem saudischen Gericht zu zehn Jahren Haft, 1000 Peitschenschlägen und einer Geldstrafe von einer Million Rial (191.000 Euro) verurteilt. Das saudische Höchstgericht bestätigte dieses Urteil nunmehr am 1. September, womit die Strafe vollzogen werden kann. Diese soll ersten Berichten zu Folge in 20-Auspeitschungen zu je 50 Peitschenhieben vollzogen werden. Raif Badawi wurde von Amnesty International als Gewissensgefangener anerkannt.“

 

Der Außenpolitische Ausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 09. Oktober 2014 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Mag. Christine Muttonen, Tanja Windbüchler-Souschill und Dr. Johannes Hübner.

Bei der Abstimmung wurde der gegenständliche Entschließungsantrag der Abgeordneten Tanja Windbüchler-Souschill, Kolleginnen und Kollegen einstimmig beschlossen.

 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Außenpolitische Ausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle die angeschlossene Entschließung annehmen.

Wien, 2014 10 09

                    Tanja Windbüchler-Souschill                                                       Dr. Josef Cap

                                 Berichterstatterin                                                                          Obmann