301 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Gesundheitsausschusses

über den Antrag 492/A(E) der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Gewährleistung größtmöglicher Transparenz im Rahmen des Planungs- und Umsetzungsprozesses der Gesundheitsreform

Die Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 12. Juni 2014 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Mit der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG Zielsteuerung-Gesundheit haben Bund, Ländern und Sozialversicherung den Rahmen für die Etablierung eines partnerschaftlichen Zielsteuerungssystems zur Umsetzung der Vorhaben der Gesundheitsreform abgesteckt. Viele Reformvorhaben (etwa der Ausbau der Primärversorgung und des tagesklinischen Bereichs sowie die Etablierung einer einheitlichen Leistungsdokumentation), die damit realisiert werden sollen, sind begrüßenswert, wenngleich die Wahl privatrechtlicher Verträge, die zwischen Bund, Ländern und Sozialversicherung abgeschlossen werden, als zentrales Steuerungsinstrument eines der dringendsten Strukturreformvorhaben durchaus hinterfragbar ist.

Problematisch ist in diesem Zusammenhang aber vor allem der Umstand, dass die Zielsteuerung zwar eine gegenseitige Information und Konsultation der Vertragspartner über beabsichtigte Maßnahmen, die im jeweiligen Wirkungsbereich getroffen werden und Auswirkungen auf den anderen Versorgungssektor haben können, umfasst, die einzelnen Schritte des Planungs- und Umsetzungsprozesses für die Bürger_innen aber weitgehend intransparent bleiben. Das führt mitunter zu Verunsicherung und Vertrauenskrisen, die in der Debatte um die Einführung der Elektronischen Gesundheitsakte längst offenkundig geworden sind.

Im Rahmen einer an den Werten Transparenz, Offenheit und Verantwortlichkeit orientierten Reform muss die Einbindung aller Betroffenen aber selbstverständlich sein. Hierzu gehört in Hinblick auf die Gesundheitsreform natürlich auch die Bereitschaft, alle Informationen, Daten und Fakten, auf deren Basis die zukünftige Ausrichtung des Gesundheitswesens erfolgt, zu veröffentlichen und allen Interessierten zur Verfügung zu stellen.“

 

Der Gesundheitsausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 15. Oktober 2014 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Mag. Gerald Loacker die Abgeordneten Erwin Spindelberger, Dr. Andreas F. Karlsböck, Dr. Erwin Rasinger, Dr. Eva Mückstein, Dr. Marcus Franz, Rupert Doppler, Mag. Helene Jarmer, Ulrike Königsberger-Ludwig, Claudia Durchschlag, Walter Schopf, Josef A. Riemer, Johann Hechtl, Johann Rädler, Mag. Judith Schwentner sowie die Bundesministerin für Gesundheit Dr. Sabine Oberhauser, MAS und die Ausschussobfrau Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein.


 

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen keine Mehrheit (für den Antrag: F, G, T, N dagegen: S, V).

 

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Dr. Erwin Rasinger gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Gesundheitsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2014 10 15

                              Dr. Erwin Rasinger                                            Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein

                                   Berichterstatter                                                                            Obfrau