302 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Gesundheitsausschusses

über den Antrag 640/A(E) der Abgeordneten Dr. Marcus Franz, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Patientenvertreter in unabhängiger Heilmittelkommission“

Die Abgeordneten Dr. Marcus Franz, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 24. September 2014 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Die Einrichtung und Zusammensetzung der Unabhängigen Heilmittelkommission wird in Paragraph 351h des ASVG geregelt. Hinsichtlich der Zusammensetzung ist in Absatz 3 Folgendes festgehalten:

‚Der (die) Vorsitzende der Unabhängigen Heilmittelkommission wird vom Bundesminister für Justiz bestellt. Als Beisitzer(innen) gehören der Unabhängigen Heilmittelkommission jeweils ein(e) von den nachfolgenden Organisationen vorgeschlagene(r) Vertreter(in) an:

 

1.

Österreichische Pharmakologische Gesellschaft,

2.

Österreichische Ärztekammer,

3.

Österreichische Apothekerkammer,

4.

Wirtschaftskammer Österreich,

5.

Gesundheit Österreich GmbH,

6.

Bundesarbeitskammer,

7.

Hauptverband.‘

Patientenvertreter sind gesetzlich nicht vorgesehen. Im Sinne der Transparenz für Patienten ist es nur sinnvoll, auch Patientenvertreter in die Kommission als Beisitzer einzuladen.“

 

Der Gesundheitsausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 15. Oktober 2014 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Dr. Marcus Franz die Abgeordneten Erwin Spindelberger, Mag. Gerald Loacker, Dr. Andreas F. Karlsböck, Dr. Erwin Rasinger, Dr. Eva Mückstein, Rupert Doppler, Mag. Helene Jarmer, Ulrike Königsberger-Ludwig, Claudia Durchschlag, Walter Schopf, Josef A. Riemer, Johann Hechtl, Johann Rädler und Mag. Judith Schwentner sowie die Bundesministerin für Gesundheit Dr. Sabine Oberhauser, MAS und die Ausschussobfrau Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein.

 

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Marcus Franz, Kolleginnen und Kollegen keine Mehrheit (für den Antrag: F, G, T dagegen: S, V, N).

 

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Johann Hechtl gewählt.


 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Gesundheitsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2014 10 15

                                  Johann Hechtl                                                Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein

                                   Berichterstatter                                                                            Obfrau