327 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Verkehrsausschusses

über die Regierungsvorlage (318 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Eisenbahngesetz 1957 und das Unfalluntersuchungsgesetz geändert werden

Mit dem Ziel, die unterschiedlichen Anforderungen an die Sicherheit des Betriebes von Eisenbahnen, des Betriebes von Schienenfahrzeugen auf Eisenbahnen und des Verkehrs auf Eisenbahnen in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union zu harmonisieren, wurde im Jahr 2004 die Richtlinie 2004/49/EG über die Eisenbahnsicherheit in der Gemeinschaft und zur Änderung der Richtlinie 95/18/EG des Rates über die Erteilung von Genehmigungen an Eisenbahnunternehmen und die Richtlinie 2001/14/EG über die Zuweisung der Fahrwegkapazität der Eisenbahnen, die Erhebung von Entgelten für die Nutzung von Eisenbahninfrastruktur und die Sicherheitsbescheinigung (kurz: Richtlinie über die Eisenbahnsicherheit) erlassen. Deren Regelungen wurden allesamt in Österreich umgesetzt, insbesondere im Eisenbahngesetz 1957, und bezüglich der Unfalluntersuchung im Rahmen des Unfalluntersuchungsgesetzes.

Mit Schriftsatz vom 20. Mai 2014 hat die Europäische Kommission beim Gerichtshof der Europäischen Union eine Klage gegen die Republik Österreich eingereicht, weil nach einer umfassenden Prüfung der Umsetzung einzelne Punkte verblieben, in denen nach Ansicht der Europäischen Kommission die österreichischen gesetzlichen Bestimmungen nicht ausreichend genau die Vorgaben aus der Richtlinie umsetzen. Das System der Umsetzung im Sinne der Eisenbahnsicherheit selbst wurde dabei nicht in Frage gestellt.

Um einen Rechtsstreit zu vermeiden und eine vollständige Rechtsklarheit bei der Umsetzung herzustellen wird vorgeschlagen, die Bestimmungen zur Umsetzung ergänzend anzupassen.

Der Verkehrsausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 5. November 2014 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Johann Hell die Abgeordneten Christian Hafenecker, MA, Andreas Ottenschläger, Georg Willi, Mag. Christiane Brunner, Mag. Friedrich Ofenauer, Christoph Hagen, Michael Pock und Dipl.-Ing. Gerhard Deimek sowie der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie Alois Stöger, diplômé.

 

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit (dafür: S, V, F, T, N, dagegen: G) beschlossen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Verkehrsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (318 der Beilagen) die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2014 11 05

                                    Johann Hell                                                                       Anton Heinzl

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann