337 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales

über den Antrag 696/A(E) der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einführung eines Mindestlohns von 1.600 Euro, jährliche Wertanpassung des Pflegegeldes und der Freibeträge für behinderte Menschen, Mindestpension von 1200 Euro und Pensionsanpassung in Höhe des Pensionistenpreisindex (Gerechtigkeitsoffensive)

Die Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 22. Oktober 2014 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Diese Bundesregierung hält sich seit Jahren schadlos am Rücken der Ärmsten der Armen. 2011 wurde der Zugang zum Pflegegeld erschwert, was de facto einer Kürzung entspricht. Das Pflegegeld weist seit seiner Einführung vor 20 Jahren wegen fehlender Inflationsanpassungen bereits einen realen Verlust von durchschnittlich 29 Prozent auf.

Die Freibeträge für behinderte Menschen wurden seit dem Jahr 1988 nicht erhöht und es liegt bereits ein Inflationsverlust von rund 60 Prozent vor. Gefordert ist daher eine automatische jährliche Wertanpassung der Freibeträge für behinderte Menschen.

Diese Bundesregierung belastet jene Bevölkerungsgruppen, die sich am wenigsten wehren können. Auch Pensionisten gehören zu den Verlierern dieser Bundesregierung.

Anstatt zum Beispiel die Luxuspensions-Privilegien im öffentlichen Bereich auf allen Ebenen und für alle Zukunft abzuschaffen, werden diese auch mit dem ‚neuen‘ sogenannten Sonderpensionenbegrenzungsgesetz weitergeführt. Luxuspensionen von 12.000,- Euro sind hier weiterhin möglich. Gleichzeitig erfolgten im Laufe der letzten Jahre tiefe Einschnitte bei den ASVG-Pensionisten.

Der Ausgleichszulagen-Richtsatz für alleinstehende Pensionisten liegt im Jahr 2014 bei 857,73 Euro, für Pensionisten, die mit dem Ehepartner im gemeinsamen Haushalt leben, bei 1.286,03 Euro.

Die Pensionsanpassungen für 2013 und 2014 wurden bereits mit dem Sparpaket im Frühjahr 2012 beschlossen. 2014 betrug die Anpassung bescheidene 1,8 Prozent, d.h. um 1,0 Prozent unter der Inflationsrate, 2014 betrug sie 1,6 Prozent, d.h. um 0,8 Prozent unter der Inflationsrate. Lediglich die Mindestpensionen wurden um eine Teuerungsrate von 2,4 Prozent erhöht.

Dazu kommt, dass Sozialminister Hundstorfer nun den Zugang zum Pflegegeld in den Stufen 1 und 2 erheblich erschweren möchte, und so sein marodes AMS- und Arbeitslosenversicherungsbudget offensichtlich auf dem Rücken der Plegebedürftigen sanieren möchte.

Für die kommenden Jahre sind weitere Sparpakete zu Lasten von Arbeitnehmern, Pflegegeldbeziehern, Behinderten und Pensionisten zu befürchten.“

 

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 6. November 2014 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein die Abgeordneten Mag. Birgit Schatz, Johann Hechtl, August Wöginger, Herbert Kickl, Mag. Gerald Loacker, Mag. Judith Schwentner, Josef Muchitsch, Ing. Markus Vogl, Mag. Gertrude Aubauer, Ulrike Königsberger-Ludwig, Gabriel Obernosterer, Ing. Waltraud Dietrich, Mag. Helene Jarmer, Erwin Spindelberger und Mag. Michael Hammer sowie der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit (für den Antrag: F dagegen: S, V, G, T, N).

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Ing. Markus Vogl gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2014 11 06

                               Ing. Markus Vogl                                                               Josef Muchitsch

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann