355 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Umweltausschusses

über den Antrag 699/A(E) der Abgeordneten Ulrike Weigerstorfer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Errichtung eines Atommüll-Endlagers in Grenznähe

Die Abgeordneten Ulrike Weigerstorfer, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 22. Oktober 2014 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

 

„Seit dem Einsatz der Kernenergie in den 1950er Jahren hat die Technologie ein bislang ungelöstes Problem: Hochradioaktiver Atommüll, bestehend aus ausgedienten Brennelemente, Abfälle aus Wiederaufbereitungsanlagen, Urananreicherungsanlagen und stillgelegten Reaktoren.

Unser Nachbarland Tschechien sucht seit längerem geeignete Standorte für ein Atommüll-Endlager, immer wieder waren Gebiete in unmittelbarer Grenznähe zu Österreich im Gespräch. Laut tschechischer Atommüllagentur SURAO wurde Mitte Oktober das Untersuchungsgebiet für den möglichen Endlagerstandort Kravahora genehmigt. Kravahora, nur 80 Kilometer von Laa an der Thaya entfernt, befindet sich auch in unmittelbarer Nähe einer in Betrieb befindlichen Uranmine und eines geplanten Gasspeichers. Die Untersuchung eines weiteren potentiellen Standorts, Cihadlo- nur 20 Kilometer von der niederösterreichischen Grenze entfernt- wurde ebenfalls genehmigt.

Der Fahrplan der tschechischen Regierung sieht vor, dass insgesamt sieben nominierte Standorte untersucht werden, sodass bereits 2018 der Regierung zwei Standorte zur Auswahl vorgelegt werden können. Bis 2025 soll klar sein, an welchem Standort das Endlager tatsächlich errichtet werden soll. Zu einer Umweltverträglichkeitsprüfung soll es 2045 kommen, mit der Einlagerung der Fässer mit hochaktivem Atommüll soll 2060 begonnen werden.

Österreich wird erst im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung eine Möglichkeit zur Mitsprache gewährt, wobei der Standort dann kaum mehr verhinderbar sein wird. Erfahrungen dokumentieren das problematische tschechische UVP-Gesetz. Im Widerspruch zu EU-Recht wurde ausländischen Bürgerinnen und Bürgern das Klagsrecht bei einem tschechischen Gericht im Rahmen einer Öffentlichkeitsbeteiligung verwehrt. Das UVP-Verfahren zum Ausbau von Temelin basierte auf ungeprüften und lückenhaften Angaben der AKW-Betreiber. Unfallszenarien, die mit gravierenden Umweltauswirkungen verbunden sein könnten, wurden ausgeklammert. Von einem seriösen UVP-Verfahren kann daher keine Rede sein. Auch im aktuellen Regierungsprogramm ist verankert, gegen alle grenznahen AKWs und Lagerstätten alle rechtlichen und politischen Möglichkeiten zur Wahrung der österreichischen Sicherheitsinteressen zu nutzen.“

 

Der Umweltausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 12. November 2014 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordneten Ulrike Weigerstorfer die Abgeordneten Johann Höfinger, Hannes Weninger, Werner Neubauer, Matthias Köchl, Michael Pock sowie der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Andrä Rupprechter.

 


 

Bei der Abstimmung wurde der gegenständliche Entschließungsantrag der Abgeordneten Ulrike Weigerstorfer, Kolleginnen und Kollegen einstimmig beschlossen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Umweltausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle die angeschlossene Entschließung annehmen.

Wien, 2014 11 12

                            Ulrike Weigerstorfer                                                   Mag. Christiane Brunner

                                 Berichterstatterin                                                                           Obfrau