377 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Kulturausschusses

über den Antrag 25/A der Abgeordneten Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz zur sozialen Absicherung von Künstlerinnen und Künstlern geschaffen und das geltende Künstler- Sozialversicherungsfondsgesetz (K-SVFG) aufgehoben wird

Die Abgeordneten Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 29. Oktober 2013 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Wenn eine Gemeinschaft Kunst haben will, muss sie jene absichern, die diese Kunst produzieren. Ein arbeitsreiches Leben im kalten Zimmer ohne Einkommen, ohne zu wissen, ob das je anders werden wird: Ein solches Leben sollte eine soziale Kulturpolitik den Künstlern und Künstlerinnen von heute ersparen.

Künstlerinnen und Künstler arbeiten praktisch ununterbrochen im jeweils gewählten künstlerischen Bereich, gehen laufend ihren Vorstellungen nach und entwickeln Projekte und Werke unabhängig davon, ob Profit daraus erwächst oder nicht. Ein regelmäßiges Einkommen können sie aber trotz konstanter Arbeit selten erwirtschaften. Manch eine Autorin schreibt unter Umständen fünf Jahre an einem Roman, ohne zu wissen, ob sich das jemals wirtschaftlich trägt. Und das Modell: „Heute bin ich Malerin, dann drei Jahre im Fremdenverkehr, und dann arbeite ich weiter als Schauspielerin“, funktioniert in der Kunst nicht oder nur ganz selten.

Kaum eine Berufsgruppe verfügt über derart unterschiedliche und unregelmäßige Erwerbsformen. Manche Künstlerinnen und Künstler (speziell im Bereich der neuen Medien) sind zudem auf materielle Investitionen angewiesen. Sie tragen also ein hohes individuelles Risiko mit extrem schwankenden Einkommen, hohen Investitionen und nicht vorhersehbarem Ertrag. Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung entstehen auch nur selten. Nicht zuletzt deswegen leben sehr viele Künstler und Künstlerinnen in Österreich unter der Armutsgrenze, wie etwa die im November 2008 veröffentlichte Studie zur sozialen Lage der Künstlerinnen und Künstler in Österreich eindrucksvoll gezeigt hat.

Deren soziale Absicherung ist seit langem eine Forderung der Kulturpolitik. In parlamentarischen Diskussionen wurden schon oft die besonderen beruflichen Bedingungen der Künstlerinnen und Künstler ins Treffen geführt („schwankende Einkommen, hohe Investitionen, nicht vorhersehbarer Ertrag …“), ohne dass jemals entscheidende und wirksame Schritte gesetzt wurden.

Seit 2001 sind zwar alle selbstständigen Künstler und Künstlerinnen in der Pflichtversicherung nach dem Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz (GSVG). Gleichzeitig wurde auch der Künstlersozialversicherungsfonds gegründet, um über einen Zuschuss von maximal 1722 € zum Pensionsversicherungsbeitrag eine Abfederung der einkommensschwachen Künstler und Künstlerinnen zu erreichen.

Doch selbst nach den in den letzten Jahren regelmäßig erfolgten Novellierungen dieses Gesetzes sind Verbesserungen bestenfalls in Rudimenten zu erkennen. So wurde etwa die Einkommensuntergrenze, bei deren Unterschreiten die Zuschüsse zurückzuzahlen sind, nicht aufgehoben. Die geltende Gesetzeslage wird also gerade für jene fatal, die am wenigsten verdienen.

Der zentrale Nachteil des K-SVFG aber ist seine Beschränkung auf einen Zuschuss zur Pensions- bzw. – zu einem kleinen Teil – zur Unfall- und Krankenversicherung. Künstler und Künstlerinnen bekommen – anders als gewerblich Tätige – kein Krankengeld und – anders als Angestellte – kein Arbeitslosengelder. Vor allem aber erhalten sie keine Unterstützung, wenn sie über längere Zeit ohne Erfolgsgarantie an einem Werk arbeiten. Wo also bleibt die lang angepeilte soziale Absicherung?

Der vorliegende Antrag schafft erstmals eine echte finanzielle Absicherung für alle Künstler und Künstlerinnen, die weniger als 1500 € verdienen.

 

Der Kulturausschuss hat den gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am 26. November 2014 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter im Ausschuss Abgeordneten Mag. Dr. Wolfgang Zinggl die Abgeordneten Mag. Dr. Beatrix Karl, Josef A. Riemer, Elisabeth Hakel,  Mag. Dr. Maria Theresia Fekter sowie der Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien Dr. Josef Ostermayer und die Ausschussobfrau Abgeordnete Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES.

 

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Initiativantrag keine Mehrheit (für den Antrag: G, dagegen: S,V,F,N,T ).

 

Zur Berichterstatterin für den Nationalrat wurde Abgeordnete Nurten Yilmaz gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Kulturausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2014 11 26

                                  Nurten Yilmaz                                                  Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES

                                 Berichterstatterin                                                                           Obfrau