404 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Wirtschaft und Industrie

über die Regierungsvorlage (273 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Maß- und Eichgesetz geändert wird

Mit den in diesem Entwurf vorgeschlagenen Bestimmungen für Messgeräte im Bereich von Elektrizität, Gas, thermischer Energie und Wasser soll sichergestellt werden, dass am Anfang des Jahres eine ausreichend große Anzahl von Messgeräten verfügbar ist, die die volle Periode der Nacheichfrist nützen kann. Insbesondere soll im Bereich von „Smart Metering“ die Möglichkeit der Änderung der eichrechtlich relevanten Software bei Fehlern in den Messgeräten ermöglicht werden, um die Kosten für den Austausch der Messgeräte zu vermeiden.

Es bestehen keine finanziellen Auswirkungen auf den Bund, Länder und Gemeinden, die zusätzliche Kosten erfordern. Vielmehr ist durch die geänderten Bestimmungen eine Reduktion der Kosten für nationale Eichungen zu erwarten.

 

Der Ausschuss für Wirtschaft und Industrie hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 2. Dezember 2014 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters Abgeordneten Ing. Mag. Hubert Kuzdas die Abgeordneten Peter Wurm und MMMag. Dr. Axel Kassegger sowie der Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft Dr. Reinhold Mitterlehner.

 

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf einstimmig angenommen.

 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Wirtschaft und Industrie somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (273 der Beilagen) die verfassungs­mäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2014 12 02

                         Ing. Mag. Hubert Kuzdas                                                          Peter Haubner

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann