421 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales

über den Antrag 773/A der Abgeordneten Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz (ASVG), das Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz (GSVG), Bauern­Sozialversicherungsgesetz (BSVG) sowie das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz (B-KUVG) geändert werden

Die Abgeordneten Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 19. November 2014 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Der Zusatzbeitrag für mitversicherte Angehörige in der Krankenversicherung hat bereits mit seiner Schaffung erhebliche Ungerechtigkeiten produziert. Ziel der Bestimmung war es immer gewesen, zusätzliche Einnahmen zu schaffen und nicht etwa, ‚Gerechtigkeit‘ herzustellen (wobei auch nur schwer ein Konsens über den Inhalt dieses Wortes herzustellen ist). Seitens der Regierung war vor der Einführung unter anderem argumentiert worden, dass ein Paar dem Zusatzbeitrag leicht entgehen könne, indem der mitversicherte Partner oder die mitversicherte Partnerin entweder ein Kind betreue oder aber eine Erwerbstätigkeit aufnehme. Diese Argumentation traf bereits im Jahr 2000 nicht das Wesen des Eingriffs: Es gibt Paare, die unfreiwillig keine Kinder bekommen können und es gibt Erkrankungen, die zwar praktisch die Teilnahme am Erwerbsleben verhindern, aber nicht zu einem Anspruch auf Pflegegeld führen (und somit dem Zusatzbeitrag unterliegen).

Die im Gesetzwerdungsprozess ins Treffen geführte ‚Argumentation‘ der ÖVP und der FPÖ geht aber jedenfalls dann ins Leere, wenn Menschen nicht einmal mehr theoretisch in der Lage sind, durch eine Verhaltensänderung einen eigenständigen Versicherungsanspruch zu erreichen und so dem Zusatzbeitrag zu entgehen. Zu welchem Zeitpunkt im Leben eines Menschen dies genau ist, darf Grundlage einer komplizierten Debatte sein. So ist es etwa so, dass ein Mensch, der – aus welchem Grund auch immer – bis zum gesetzlichen Pensionsantrittsalter keine 15 Jahre an Beitragsjahren in der Pensionsversicherung mehr erwerben kann, zwar in der Erwerbsphase möglicherweise durch Aufnahme einer Erwerbstätigkeit der Mitversicherung in der Krankenversicherung ‚entgehen‘ kann und damit keinen Zusatzbeitrag für den Partner oder der Partnerin auslöst, mit Erreichung des Pensionsalters aber ein Zusatzbeitrag wieder anfällt, weil eine eigenständige Krankenversicherung mangels Pensionsanspruch nicht vorliegt.

Unbestreitbar kann aber jedenfalls festgestellt werden, dass ein mitversicherter Partner oder eine mitversicherte Partnerin mit Erreichen des gesetzlichen Pensionsantrittsalters jedenfalls keine Möglichkeit mehr hat, der Position als Anlassfall für einen Zusatzbeitrag aus der Mitversicherung durch Verhaltensänderung zu entgehen. Allein diese Unmöglichkeit muss Grund genug sein, den Zusatzbeitrag für Angehörige, die das Pensionsantrittsalter erreicht haben, abzuschaffen.“

 

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am 3. Dezember 2014 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordneten Mag. Judith Schwentner die Abgeordneten Mag. Michael Hammer, Ing. Markus Vogl, Ing. Norbert Hofer, Mag. Gerald Loacker, Erwin Spindelberger, Werner Neubauer, Ulrike Königsberger-Ludwig und Josef Muchitsch sowie der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer.

Auf Antrag des Abgeordneten Erwin Spindelberger beschloss der Ausschuss für Arbeit und Soziales mit Stimmenmehrheit (für diesen Antrag: S, V, F dagegen: G, T, N) der Präsidentin des Nationalrates die Zuweisung des gegenständlichen Initiativantrages an den Gesundheitsausschuss zu empfehlen.

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Erwin Spindelberger gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2014 12 03

                             Erwin Spindelberger                                                            Josef Muchitsch

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann