430 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Verfassungsausschusses

über die Regierungsvorlage (372 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Gehaltsgesetz 1956 und das Vertragsbedienstetengesetz 1948 geändert werden

Der Europäische Gerichtshof erkannte im Urteil in der Rechtssache Schmitzer, C-530/13, vom 11. November 2014, dass die Neuregelung des Vorrückungsstichtages durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 82/2010 mit dem Unionsrecht nicht vereinbar ist. Bis zu einer unionsrechtskonformen Neuregelung durch den Gesetzgeber soll daher die Verjährung allfälliger Ansprüche von betroffenen Bediensteten gehemmt werden.

 

Der Verfassungsausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 4. Dezember 2014 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters Abgeordneten Otto Pendl der Abgeordnete Christian Lausch sowie die Staatssekretärin im Bundeskanzleramt Mag. Sonja Steßl.

 

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf einstimmig beschlossen.

 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Verfassungsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (372 der Beilagen) die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2014 12 04

                                      Otto Pendl                                                                Mag. Wolfgang Gerstl

                                   Berichterstatter                                                                 Obmannstellvertreter