431 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Verfassungsausschusses

über den Antrag 804/A der Abgeordneten Gabriel Obernosterer, Mag. Maximilian Unterrainer, Mag. Roman Haider, Leopold Steinbichler, Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Medienkooperations- und -förderungs-Transparenz-Gesetz geändert wird.

Die Abgeordneten Gabriel Obernosterer, Mag. Maximilian Unterrainer, Mag. Roman Haider, Leopold Steinbichler, Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 20. November 2014 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„In Verfolgung der vom Nationalrat einstimmig angenommenen Entschließung 24/E XXV. GP vom 12. Juni 2014 betreffend Auswirkungen des Medienkooperations- und -förderungs-Transparenzgesetzes auf Tourismusmarketingorganisationen soll die Änderung in § 2 Abs. 2 mit der Anfügung einer neuen Z 2 für den Bereich der Tourismuswerbung eine entscheidende Entlastung herbeiführen. Diese Vereinfachung kann - ohne die Zielsetzung des Gesetzes (vgl. GP XXIV RV 1276) nach einer Transparenz der Vergabe von Werbeaufträgen generell in Frage zu stellen - am besten dadurch erreicht werden, dass der genau definierte Bereich der an ausländisches Zielpublikum gerichteten, in ausländischen periodischen Medien erscheinende Werbung von der Bekanntgabepflicht ausgenommen wird. Diese Ausnahme findet in Ermächtigung des § 1 Abs. 4 BVG Medienkooperation und Medienförderung, BVG MedKF-TG) („Ausnahmen von der Veröffentlichungspflicht“) Deckung.“

 

Der Verfassungsausschuss hat den gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am 4. Dezember 2014 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters Abgeordneten Mag. Michael Hammer die Abgeordneten Mag. Dr. Wolfgang Zinggl und Dipl.-Ing. Georg Strasser sowie der Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien Dr. Josef Ostermayer.

 

Bei der Abstimmung wurde der im Initiativantrag enthaltene Gesetzentwurf einstimmig beschlossen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Verfassungsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2014 12 04

                           Mag. Michael Hammer                                                        Dr. Peter Wittmann

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann