433 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht und Antrag

des Finanzausschusses

über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Tabakgesetz geändert wird

Im Zuge seiner Beratungen über die Regierungsvorlage (360 der Beilagen) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Zusammenarbeit in Finanzstrafsachen mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU-FinStrZG) erlassen und das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Umgründungssteuergesetz, das Gebührengesetz 1957, das Glücksspielgesetz, das Versicherungssteuergesetz 1953, das Kraftfahrzeugsteuergesetz 1992, die Bundesabgabenordnung, das Abgabenverwaltungsorganisationsgesetz 2010, das Bundesfinanzgerichtsgesetz, das Finanzstrafgesetz, die Abgabenexekutionsordnung, das Tabaksteuergesetz 1995, das Mineralölsteuergesetz 1995, das Tabakmonopolgesetz 1996 und das Zollrechts-Durchführungsgesetz geändert werden (2. Abgabenänderungsgesetz 2014 – 2. AbgÄG 2014), hat der Finanzausschuss am 04. Dezember 2014 auf Antrag der Abgeordneten Mag. Andreas Zakostelsky, Kai Jan Krainer Kolleginnen und Kollegen mit Stimmenmehrheit (dafür: S,V, dagegen: F, G, T, N) beschlossen, dem Nationalrat gemäß § 27 Abs. 1 Geschäftsordnungsgesetz einen Selbständigen Antrag vorzulegen, der eine Novelle zum Tabakgesetz zum Gegenstand hat.

Dieser Antrag war wie folgt begründet:

„Aus Verwaltungsvereinfachungsgründen und im Sinne einer besseren Produktvergleichbarkeit für den Konsumenten soll gleichzeitig die Packungsgröße auf 20 oder 25 Stück gesetzlich festgelegt werden.“

 

In der Debatte ergriffen die Abgeordneten MMag. DDr. Hubert Fuchs, Mag. Bruno Rossmann, Dr. Rainer Hable, Ing. Mag. Werner Groiß, Ing. Robert Lugar, Mag. Werner Kogler, Dr. Christoph Matznetter, Franz Kirchgatterer und Kai Jan Krainer sowie der Bundesminister für Finanzen Dr. Johann Georg Schelling und der Ausschussobmann Abgeordneter Mag. Andreas Zakostelsky das Wort.

 

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Gabriel Obernosterer gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Finanzausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2014 12 04

                            Gabriel Obernosterer                                                  Mag. Andreas Zakostelsky

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann