447 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales

über den Antrag 833/A der Abgeordneten Josef Muchitsch, August Wöginger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundespflegegeldgesetz geändert wird

Die Abgeordneten Josef Muchitsch, August Wöginger, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 10. Dezember 2014 im Nationalrat eingebracht, der folgende Ziele und Maßnahmen enthält:

Ziel(e)

-       Verbesserung der finanziellen Situation pflegebedürftiger Menschen und ihrer pflegenden Angehörigen.

-       Sicherstellung einer nachhaltigen Finanzierung des Pflegevorsorgesystems

-       Ausbau des Informations- und Beratungsangebotes für PflegegeldbezieherInnen und ihrer Angehörigen.

-       Sicherstellung eines umfassenden Online-Informationsangebotes in der Langzeitpflege

-       Legistische Klarstellungen und Anpassungen

-       Verwaltungsvereinfachung für die Abwicklung von Förderanträgen im Bereich der 24-Stunden-Betreuung

Inhalt

Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):

-       Erhöhung der Beträge in allen Pflegegeldstufen und der Ausgleiche um 2% ab 1. Jänner 2016

-       Neudefinition der Zugangskriterien für die Pflegegeldstufen 1 und 2

-       Hausbesuche im Rahmen der Qualitätssicherung in der häuslichen Pflege auf Wunsch der PflegegeldbezieherInnen und ihrer Angehörigen und Schaffung eines Angebotes an kostenlosen unterstützenden Angehörigengesprächen bei psychischen Belastungen

-       Gesetzliche Verankerung der Online-Informationsangebote des Sozialministeriums

-       Erweiterung des anspruchsberechtigten Personenkreises gemäß § 3 BPGG um Kindergartenkinder

-       Klarstellung zum Anspruch auf einen Kinderzuschlag bei Bezug eines Pflegekarenzgeldes

-       Schaffung einer Verpflichtung zur Geltendmachung noch nicht realisierter Ansprüche auf anrechenbare Geldleistungen nach ausländischen Vorschriften

-       Schaffung einer datenschutzrechtlichen Bestimmung für den Vollzug der 24-Stunden-Betreuung durch das Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen und Optimierung der Verfahrensabläufe zur Verarbeitung und Übermittlung der Daten

-       Klarstellung der Zuständigkeit nach europarechtlichen Vorschriften in Fällen des § 3a BPGG

 

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am 10. Dezember 2014 in Verhandlung genommen. Als Berichterstatter fungierte Abgeordneter August Wöginger.

Bei der Abstimmung wurde der Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit (dafür: S,V dagegen: F,G,T,N) beschlossen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2014 12 10

                               August Wöginger                                                               Josef Muchitsch

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann