462 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Justizausschusses

über die Regierungsvorlage (374 der Beilagen): Drittes Zusatzprotokoll zum Europäischen Auslieferungsübereinkommen

Im Rahmen des Europarats wurde das 3. Zusatzprotokoll zum Europäischen Auslieferungsübereinkommen vom 10.11.2010 erarbeitet, das von Österreich bisher zwar unterzeichnet aber noch nicht ratifiziert wurde.

Es orientiert sich weitestgehend an den entsprechenden, im Rahmen der EU erarbeiteten Rechtsinstrumenten (s. unten unter „Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der EU“) und sieht im Wesentlichen vor, dass die Auslieferung mit Zustimmung der auszuliefernden Person bereits auf der Grundlage des Fahndungsersuchens bewilligt werden kann. Eine derartige Möglichkeit besteht nach österreichischem Recht bereits gemäß § 32 Abs. 1 ARHG.

Mit der Zustimmung zur Auslieferung kann - abhängig von der Erklärung der Vertragsstaaten - ein automatischer Verzicht der gesuchten Person auf die Spezialität oder die Möglichkeit eines weiteren ausdrücklichen Verzichts auf die Spezialität verbunden werden.

Daneben wird die Durchführung des Auslieferungsverfahrens und die Übergabe der gesuchten Person an den ersuchenden Staat an kurze Fristen gebunden, wodurch die Dauer der Auslieferungshaft verringert werden kann.

 

Der gegenständliche Staatsvertrag hat gesetzändernden bzw. gesetzesergänzenden Charakter und bedarf daher gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG der Genehmigung durch den Nationalrat.

Der Staatsvertrag hat nicht politischen Charakter und ist der unmittelbaren Anwendung im innerstaatlichen Rechtsbereich zugänglich, sodass eine Erlassung von Gesetzen gemäß Art. 50 Abs. 2 Z 4 B-VG nicht erforderlich ist.

 

Eine Zustimmung des Bundesrates gemäß Art. 50 Abs. 2 Z 2 B-VG ist nicht erforderlich, da keine Angelegenheiten, die den selbständigen Wirkungsbereich der Länder betreffen, geregelt werden.

 

Dem Nationalrat werden gemäß Art. 50 Abs. 2 Z 3 B-VG die authentische englische und französische Sprachfassung sowie die Übersetzung in die deutsche Sprache vorgelegt.

 

Der Justizausschuss hat den gegenständlichen Staatsvertrag in seiner Sitzung am 11. Februar 2015 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters Abgeordneten Dr. Harald Troch die Abgeordneten Christian Lausch und Mag. Friedrich Ofenauer sowie der Bundesminister für Justiz Dr. Wolfgang Brandstetter.

 

Bei der Abstimmung wurde einstimmig beschlossen, dem Nationalrat die Genehmigung des Abschlusses dieses Staatsvertrages zu empfehlen.

 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Justizausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

Der Abschluss des Staatsvertrages: Drittes Zusatzprotokoll zum Europäischen Auslieferungsübereinkommen (374 der Beilagen) wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG genehmigt.

Wien, 2015 02 11

                                Dr. Harald Troch                                                       Mag. Michaela Steinacker

                                   Berichterstatter                                                                            Obfrau