467 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Menschenrechte

über den Antrag 537/A(E) der Abgeordneten Tanja Windbüchler-Souschill, Kolleginnen und Kollegen betreffend Kooperation zur Beendigung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen in Indien

Die Abgeordneten Tanja Windbüchler-Souschill, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 8. Juli 2014 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Die brutale Massenvergewaltigung und Ermordung einer Studentin in einem Bus in Delhi im Dezember 2012 löste weltweites Entsetzen über sexuelle und körperliche Gewalt gegen Frauen und Mädchen in Indien aus. Die junge Studentin stammte aus Uttar Pradesh, Indiens größten armen Bundesstaat vor der Haustür Delhis. Sie selbst kam aus einem bettelarmen Dorf und hatte sich ihren Studienplatz schwer erkämpft. Ein langer steiniger Weg, der den Aufstiegswillen Millionen junger Frau zeigt und gleichzeitig eine spezifische Gefährdung darstellt, für jede einzelne von ihnen. Frauen, die unabhängig vom Mann Karriere machen wollen, die mit einer Tradition, die sie in Ketten legt, brechen wollen, sind der männerdominierten Gewalt gnadenlos ausgesetzt.

Im Jahr 2011 wurden laut dem Nachrichtenmagazin Die Zeit, Ausgabe 02/2013, 24.206 Vergewaltigungen angezeigt. Doch Frauen können sich bei den Behörden auch nicht sicher fühlen, obwohl diese doch die Aufgabe hätten zu beschützen. Die Zahlen untermauern dieses allgemeine Gefühl der Unsicherheit laut ‚Die Zeit‘: 26 Prozent aller Vergewaltigungsfälle führten bisher vor Gericht zu einer Verurteilung des Mannes. 85 Prozent aller bekannten Fälle sind seit Jahren vor Gericht anhängig. ‚Symptome der Unterwerfung indischer Frauen durch selbstverständlich erscheinende Vorrangigkeit der Männer, der Hass auf Frauen und die Verachtung ihnen gegenüber muss erst in aller Breite wahrgenommen werden, um sie in der Folge politisch ernst zu nehmen - und wirksame Maßnahmen gegen sie zu ergreifen‘, schreibt die Journalistin Irene Brickner zu dem unvorstellbaren Leid vieler Frauen und Mädchen.

Indiens Kastensystem trifft Wehrlose gezielt und rasch. Zwei Cousinen, erst 14 und 15 Jahre alt, wurden Ende Mai 2014 von höherkastigen Männern überfallen, als sie sich auf die Felder schlichen um ihre Notdurft zu verrichten, weil sie wie Millionen Inderinnen und Inder keine Toilette haben. Doch die lokale Polizei versuchte, das Verbrechen zu vertuschen und die Täter zu decken. Erst als Dorfbewohner sich weigerten, die Leichen der beiden Mädchen vom Baum zu nehmen und Fotos der toten Mädchen durch Indiens Presse gingen, starteten die Ermittlungen.[1]

Der Indien-Bericht der UN-Sonderberichterstatterin über Gewalt gegen Frauen, Rashida Manjoos, beschreibt Ursachen, das Ausmaß und die Folgen der genderspezifischen Gewalt, enthält aber auch Forderungen und Empfehlungen an die politisch Verantwortlichen des 1,2-Milliarden-Einwohner-Staates, der auf Besuchen Manjoos im April und Mai 2013 basiert. Die klare Empfehlung der UNO lautet: ‘The Government of India has recognized the need to address violence against women as a human rights violation, and also as an issue that detracts from the country’s path to prosperity and inclusive development (…).’

Der Kampf gegen physische, psychische und sexuelle Gewalt gegen Frauen und Mädchen ist ein Anliegen der indischen Regierung und der internationalen Staatengemeinschaft. Anfang Juni 2014 wurden jedoch Bemühungen die brutalen sexuellen Übergriffe einzudämmen alleine durch eine Wortmeldung des Innenministers des Bundesstaats Madhya Pradesh, Babulal Gaur, konterkariert, indem er diese als ‚manchmal richtig‘ befürwortet: ‚Es ist eine soziale Tat, die vom Mann und der Frau abhängt. Manchmal ist es richtig und manchmal falsch.‘ Und weiters meinte er, dass die Politik nichts tun könne, um diese Taten zu verhindern.[2]

Gleichzeitig kritisiert Amnesty International: ‚Die Behörden versagten bei der Eindämmung der hohen Anzahl sexueller und anderer Gewalttaten gegen Frauen und Mädchen - selbst dann noch, als ein Anstieg dieser Vorfälle zu verzeichnen war.‘[3]

 

Der Ausschuss für Menschenrechte hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 11. Februar 2015 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordneten Tanja Windbüchler-Souschill die Abgeordneten Petra Steger, Ulrike Königsberger-Ludwig, Christoph Hagen, Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller sowie der Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres Sebastian Kurz.

 

Bei der Abstimmung wurde der gegenständliche Entschließungsantrag der Abgeordneten Tanja Windbüchler-Souschill, Kolleginnen und Kollegen einstimmig beschlossen.

 

Zur Berichterstatterin für den Nationalrat wurde Abgeordnete Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller gewählt.

 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Menschenrechte somit den Antrag, der Nationalrat wolle die angeschlossene Entschließung annehmen.

Wien, 2015 02 11

            Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller                                           Mag. Alev Korun

                                 Berichterstatterin                                                                           Obfrau



[1] http://derstandard.at/2000001696369/Indien-Vergewaltigung-als-politische-Waffe

[2] http://www.tagesspiegel.de/politik/politiker-in-indien-vergewaltigung-ist-manchmal-richtig/10003180.html

[3] https://www.amnesty.de/jahresbericht/2013/indien