485 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Budgetausschusses

über die Regierungsvorlage (458 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Neuordnung der Rechtsverhältnisse der Österreichischen Industrieholding Aktiengesellschaft und der Post und Telekombeteiligungsverwaltungsgesellschaft (ÖIAG­Gesetz 2000) und das Bundesgesetz über Maßnahmen zur Sicherung der Stabilität des Finanzmarktes (Finanzmarktstabilitätsgesetz-FinStaG) geändert werden (ÖBIB­Gesetz 2015)

Im Eigentum der Österreichische Industrieholding AG (ÖIAG) stehen derzeit als börsennotierte Unternehmen die Österreichische Post AG mit 52,85 %, die OMV mit 31,50 % und die Telekom Austria mit 28,42%. Die ÖIAG fungiert weiters als Alleineigentümerin der FIMBAG Finanzmarktbeteiligung AG des Bundes, der mit dem geordneten Rückzug der ÖIAG aus dem Bergbaubereich betrauten GKB-Bergbau-GmbH, der mit der Abwicklung offener Geschäftsfälle befassten IMIB Immobilien- und Industriebeteiligungen GmbH, der für Restaktivitäten im Bereich Umwelt- und Liegenschaftsmanagement zuständigen Schoeller- Bleckmann GmbH sowie als 29,95 %ige Eigentümerin der APK Pensionskasse AG.

Vor dem Hintergrund nationaler und internationaler Entwicklungen ist eine strategische Neuausrichtung der ÖIAG zur Erhaltung und Steigerung des Werts bedeutsamer Beteiligungen des Bundes im Interesse des Wirtschafts- und Forschungsstandorts und zur Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen in Österreich notwendig. Ziel ist eine optimierte Ausrichtung der Beteiligungen, insbesondere hinsichtlich der Wahrnehmung der Eigentümerinteressen des Bundes. Die Neuregelung verfolgt das Ziel einer verantwortlichen, auf nachhaltige und langfristige Wertschaffung ausgerichteten Leitung und Kontrolle von Beteiligungen des Bundes und ist damit den Interessen aller österreichischen Steuerzahlerinnen und Steuerzahler verpflichtet.

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll eine rasch umsetzbare, sparsame und schlanke neue Organisation für das Beteiligungsmanagement bedeutsamer Beteiligungen des Bundes in Form einer GmbH mit dem Firmenwortlaut „Österreichische Bundes- und Industriebeteiligungen GmbH (ÖBIB)“ geschaffen werden, die die strategischen Entscheidungen des Eigentümers effizient und professionell umsetzen soll. Die von einem Geschäftsführer geführte Gesellschaft hat keinen Aufsichtsrat, sondern ist in wesentlichen Fragen dem Bundesminister für Finanzen berichtspflichtig, der in der Folge dem Bundeskanzler und dem Vizekanzler berichtet. Die Mitglieder von Aufsichtsräten der in der ÖBIB angesiedelten Beteiligungen des Bundes werden durch professionelle Beurteilung und strenge Auswahl- und Ausschließungskriterien durch ein Nominierungskomitee ernannt. Das Nominierungskomitee ist in Form eines Beirates in der ÖBIB eingerichtet. Sowohl für die Auswahl der Mitglieder von Aufsichtsräten der in der ÖBIB angesiedelten Beteiligungen des Bundes als auch der Experten des Nominierungskomitees gelten die höchsten Anforderungen des Österreichischen Corporate Governance Kodex (ÖCKG) und entsprechen damit den international üblichen Standards für gute Unternehmensführung. Wenn in diesem Bundesgesetz auf den ÖCGK Bezug genommen wird, so ist die Fassung aus1. Jänner 2015 anzuwenden.

Die Gesellschaft soll wie bisher verpflichtet sein, den ihr zustehenden Einfluss bei bestehenden Beteiligungen sicherzustellen und aufrechtzuerhalten. Für Zukäufe, den Verkauf und für den wesentlichen Ausbau von Beteiligungen ist jeweils im Einzelfall ein Beschluss der Bundesregierung erforderlich. Die ÖBIB soll neben der Verwaltung bestehender Beteiligungen auch Privatisierungsaufträge wahrnehmen und neue Beteiligungen erwerben.

Der ÖBIB sollen im Sinne der optimierten Wahrnehmung der Eigentümerinteressen des Bundes und der Ausrichtung der Oesterreichischen Nationalbank auf ihr Kerngeschäft die 33,3 %-igen Anteilsrechte der Münze Österreich AG an der Casinos Austria AG gegen angemessenes Entgelt gemäß dem Durchschnitt zweier Wertgutachten von unabhängigen Wirtschaftsprüfern übertragen werden. Die ÖBIB kann mit einem Beschluss der Bundesregierung gemäß § 7 Abs. 3 zum Erwerb weiterer Anteile an der Casinos Austria AG ermächtigt werden.

Darüber hinaus können auf Antrag des zuständigen Fachministers durch Beschluss der Bundesregierung oder Gesetz auch andere Bundesbeteiligungen in die ÖBIB übertragen werden.

 

Der Budgetausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 19. Februar 2015 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Ing. Markus Vogl die Abgeordneten Dr. Ruperta Lichtenecker, Bernhard Themessl, Dr. Kathrin Nachbaur, Dr. Christoph Matznetter, MMag. DDr. Hubert Fuchs, Ing. Mag. Werner Groiß, Walter Schopf, Dr. Rainer Hable, Mag. Karin Greiner, Mag. Bruno Rossmann und Mag. Andreas Zakostelsky sowie der Bundesminister für Finanzen Dr. Johann Georg Schelling.

Im Zuge der Debatte haben die Abgeordneten Gabriele Tamandl und Kai Jan Krainer einen Abänderungsantrag eingebracht, der wie folgt begründet war:

„Zu Z 1 (§ 6 Abs. 2)

Durch die gegenüber der Regierungsvorlage geänderte Textierung des zweiten und nunmehrigen dritten Satzes wird klargestellt, dass die Wahrnehmung der im Gesetz formulierten Aufgaben nur dann erfolgen kann, wenn der dafür notwendige Informationsfluss von den Beteiligungsgesellschaften zur ÖBIB in ausreichendem Maße erfolgt.

Zu Z 2 (§ 7 Abs. 4)

Berichtigung eines Verweises.

Zu Z 3 (§ 8 Abs. 2)

Berichtigung eines Verweises.

Zu Z 4 (§ 9b Abs. 2)

Die vorliegende Änderung der Regierungsvorlage dient der Festlegung eines aktuellen Bewertungsstichtages.“

 

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des oben erwähnten Abänderungsantrages der Abgeordneten Gabriele Tamandl und Kai Jan Krainer mehrstimmig (dafür: S, V dagegen: F, G, T, N) beschlossen.

Ferner beschloss der Budgetausschuss mehrstimmig (dafür: S, V, F dagegen: G, T, N) folgende Feststellung:

Zu der in § 9b geregelten Übertragung der Anteilsrechte an der Casinos Austria AG stellt der Ausschuss fest, dass die Bewertung der Anteilsrechte zum Stichtag 31. Dezember 2014 impliziert, dass die von der Hauptversammlung für das Geschäftsjahr 2014 beschlossenen Dividendenleistungen der Münze Österreich Aktiengesellschaft gebühren.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Budgetausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2015 02 19

                               Ing. Markus Vogl                                                              Gabriele Tamandl

                                   Berichterstatter                                                                            Obfrau