523 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Familienausschusses

über den Antrag 615/A(E) der Abgeordneten Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Umsetzung eines Scheckmodells für Dienstleistungen im Bereich der elementaren Bildung

Die Abgeordneten Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 24. September 2014 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Über die Sinnhaftigkeit von Scheck- bzw. Gutscheinmodellen wird im familien- und bildungspolitischen Bereich seit mehr als einem Jahrzehnt diskutiert. In Heft 12/2004 der Schriftenreihe des Österreichischen Instituts für Familienforschung heißt es dazu bereits: "Zweifellos muss der Übergang von der Objektförderung zur Subjektförderung, wie das durch den Gutschein im Konzept des KBS (Kinderbetreuungsscheck) vorgesehen ist, sorgsam vorbereitet und eingeführt werden." (S.218). Zu einer solchen Vorbereitung oder gar Implementierung ist es jedoch bislang nicht gekommen.

Dabei sprechen nicht wenige Argumente für einen Paradigmenwechsel von der Objekt- zur Subjektförderung: So würde etwa Kaufkraft der Eltern für Betreuungs- und -bildungseinrichtungen geschaffen und damit auch das Kostenbewusstsein gestärkt. Darüber hinaus wären die nunmehrigen "Käufer_innen" in der Lage, mit ihrem Verhalten gezielt Einfluss auf das bereitgestellte Angebot zu nehmen. Die Eltern müssten schließlich aktiv entscheiden, welchem Träger bzw. welcher Institution sie ihre Kinder am liebsten anvertrauen möchten. Dadurch entstünde schlussendlich auch Wettbewerb zwischen den Anbietern um die besten pädagogischen Konzepte und die ansprechendsten Rahmenbedingungen (etwa in Hinblick auf Öffnungszeiten). Daher plädiert auch die Julius-Raab-Stiftung im Rahmen ihres Positionspapiers zur frühkindlichen Bildung in Österreich für die Einführung eines Scheckmodells, um Anbietervielfalt zu forcieren.

Dass die Betreuungsqualität im Rahmen dieses Modells nicht auf der Strecke bleibt und eine qualifizierte Entscheidung getroffen werden kann, kann durch gesetzliche Bestimmungen betreffend Mindestqualitätsstandards (Stichwort: Bundesrahmengesetz) und die Etablierung eines Zertifizierungsprogramms (siehe Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Beate Meinl-Reisinger und Kollegen betreffend Umsetzung eines Zertifizierungsprogramms für den Bereich der elementaren Bildung), das eine öffentliche Wahrnehmbarkeit von Qualität bzw. Qualitätssteigerungen ermöglicht, abgesichert werden.“

 

Der Familienausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 18. März 2015 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordneten Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES die Abgeordneten Mag. Daniela Musiol, Barbara Rosenkranz und Norbert Sieber.

 

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Kolleginnen und Kollegen nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit (für den Antrag: N, dagegen: S, V, F, G, nicht anwesend: T).

 

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Wolfgang Knes gewählt.

 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Familienausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2015 03 18

                                 Wolfgang Knes                                                         Dipl.-Ing. Georg Strasser

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann