554 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Verkehrsausschusses

über die Regierungsvorlage (492 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Schifffahrtsgesetz geändert wird

Bei der Antragstellung auf Bewilligung einer Schifffahrtsanlage müssen lediglich Absichtserklärungen über den Abschluss eines Grundbenützungsübereinkommens vorliegen. Kommt ein solches Übereinkommen in weiterer Folge nicht zustande oder tritt es zu einem späteren Zeitpunkt wieder außer Kraft, ist die Möglichkeit einer Einbeziehung eines öffentlich-rechtlich erteilten Rechts in privatrechtlichen Streit gegeben. Dies wird durch Schaffung der Möglichkeit zu unverzüglichem Widerruf einer schifffahrtsanlagenrechtlichen Bewilligung bei Nichtzustandekommen oder nach Wegfall erforderlicher Privatrechtstitel für dienende Liegenschaften verhindert.

Im Übrigen sind redaktionelle Richtigstellungen erforderlich.

 

Der Verkehrsausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 9. April 2015 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters Abgeordneten Johann Hell die Abgeordneten Mag. Christiane Brunner, Johann Singer, Dietmar Keck, Michael Pock, Christian Hafenecker, MA sowie der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie Alois Stöger, diplômé.

 

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf einstimmig beschlossen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Verkehrsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (492 der Beilagen) die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2015 04 09

                                    Johann Hell                                                                       Anton Heinzl

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann